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Heirat von zwei Personen mit Duldung (Gelesen: 2.116 mal)
pascal_29
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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31.05.2006 um 15:42:18
 
Hallo Ihr Lieben,

vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen:

Ich habe zwei Bekannte, die beide keine deutschen Staatsbürger sind und deren Asylverfahren abgelehnt wurde.

Der Mann hat im Asylverfahren falsche Angaben gemacht und stammt tatsächlich aus der Türkei und nicht aus dem Irak. Die Frau stammt aus Syrien. Die beiden haben sich hier in Deutschland kennengelernt, und die Frau ist nun schwanger geworden. Ihr Asylverfahren ist leider irgendwie falsch gelaufen. Doch nun zum eigentlichen Grund: Die beiden möchten gerne heiraten.

Doch meines Wissens nach würde, sobald einer von beiden einen Pass bei der Ausländerbehörde abgeben würde, die Person abgeschoben werden.

Welche Möglichkeiten zu einer legalen Heirat haben die beiden?

Besteht außer in ihren Heimatländer eine andere Möglichkeit zu heiraten...?

Man hört manchmal von Dänemark oder Niederlande? Éine andere befreundete Familie hat dies in Dänemark getan, allerdings hatte da der Mann einen Aufenthaltstitel und die Frau ihren syrischen Pass. Wäre das in diesem Fall auch möglich oder nicht?

Würde mich über eine Mitteilung sehr freuen.

Gruß

Pascal

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 31.05.2006 um 15:47:23
 
pascal_29 schrieb am 31.05.2006 um 15:42:18:
Der Mann hat im Asylverfahren falsche Angaben gemacht und stammt tatsächlich aus der Türkei und nicht aus dem Irak. [...] Die beiden haben sich hier in Deutschland kennengelernt, und die Frau ist nun schwanger geworden. Ihr Asylverfahren ist leider irgendwie falsch gelaufen. Doch nun zum eigentlichen Grund: Die beiden möchten gerne heiraten.

Doch meines Wissens nach würde, sobald einer von beiden einen Pass bei der Ausländerbehörde abgeben würde, die Person abgeschoben werden.

Welche Möglichkeiten zu einer legalen Heirat haben die beiden?

Besteht außer in ihren Heimatländer eine andere Möglichkeit zu heiraten...?

Man hört manchmal von Dänemark oder Niederlande? Éine andere befreundete Familie hat dies in Dänemark getan, allerdings hatte da der Mann einen Aufenthaltstitel und die Frau ihren syrischen Pass. Wäre das in diesem Fall auch möglich oder nicht?


Hatte die Frau auch etwas in ihrem Paß, was zum Bereisen Dänemarks berechtigt? Die dortigen Behörden sollen Wert auf die legale Anwesenheit des Brautpaares legen.

Asylverfahren falsch gelaufen? Vermutlich wurde zutreffend festgestellt, daß der Türke vor Ausreise keiner Verfolgung durch die irakische Verwaltung ausgesetzt war...

Gruß, ULF
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 31.05.2006 um 15:55:29
 
Da hier offensichtlich ein FAll von Passunterdrückung vorliegt und
Tipps gesucht werden, wie das noch weitergefördert werden kann......

Sorry vielleicht hatte ich das falsch verstanden......
Hab daher wieder aufgemacht den thread...

Klar ist mal: wenn Pässe vorliegen (bzw. einer), dann muss der der
ABH (eigentlich bereits früher im Asylverfahren) abgegeben werden.

Evtl. Sachverhalt nochmal etwas klarer erläutern.

Eindeutig ist schonmal: Heirat in DÄ/NL ist mit Duldung nicht möglich,
selbst mit gültigen Pässen.

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« Zuletzt geändert: 31.05.2006 um 16:20:52 von N/V »  
 
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pascal_29
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Antwort #3 - 31.05.2006 um 16:34:17
 
Ok, zunächst einmal vielen Dank für Eure Beiträge.

Bei dem Mann wurde zutreffend festgestellt, dass er kein Asylrecht hat, auch wenn die Behörden immer noch nicht genau wissen, aus welchem Land er kommt. Meiner Ansicht nach, wäre es grundsätzlich das Beste, er würde dies der Behörde auch richtig melden, auch wenn dann die Abschiebung droht. Nur die droht ihm ja jetzt auch schon. Er kann nur noch zusätzlich eine Geldstrafe bekommen, aber die Angelegenheit wäre dann zumindest richtiggestellt.

Einen türkischen Pass und die erforderlichen Dokumente könnte er ohne weiteres besorgen.

Bei der Frau ist das schon anders. Sie war oppositionell tätig, hatte bei der Einreise keinerlei deutsche Sprachkenntnisse und es sind beim Verfahren insgesamt leider ihrerseits Fehler gemacht worden. (Widerspruch nicht rechtzeitig eingelegt). Nun das ist der auch der Hauptgrund, warum sie bisher keinen Pass besorgt hat, dies ist relativ schwer, wenn man vorher oppositionell tätig war. Doch mit den größeren Anstrengungen könnte sie sich einen Pass besorgen.

Nun das Dilemma, wenn sie versuchen sollten, die Unterlagen zu erlangen, müssten sie diese der Ausländerbehörde vorliegen. Damit würde die sofortige Abschiebung drohen. Er dürfte in die Türkei (wäre nicht so großes Problem) - sie müsste aber nach Syrien (großes Problem). Die beiden erwarten zudem ein Kind. Wie könnten die beiden heiraten und irgendwo zusammenleben?

Ist dies "nur", wenn überhaupt, in der Türkei möglich? Oder gibt es hierzulande, oder innerhalb Europas legale Möglichkeiten?

Würde mich über einen Beitrag freuen. Auch wenn, er negativ ausfällt.

Gruß

Pascal
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Mick
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Antwort #4 - 31.05.2006 um 17:43:01
 
pascal_29 schrieb am 31.05.2006 um 16:34:17:
Ist dies "nur", wenn überhaupt, in der Türkei möglich? Oder gibt es hierzulande, oder innerhalb Europas legale Möglichkeiten?

Hi,
wüsste nicht, wie das hier oder in Europa zu bewerk-
stelligen wäre, da ja beide ausreisepflichtig sind. Ich
gehe ebenfalls davon aus, dass ein Zusammenleben
in der Türkei möglich ist.

Im Übrigen halte ich nicht viel von Hilfestellung in Fällen,
bei denen die Staatsangehörigkeit verschwiegen wird, in
denen Pässe nicht besorgt werden, die besorgt werden
könnten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #5 - 31.05.2006 um 18:21:11
 
Hinweis auf § 60 a Abs. 5 Satz 1AufenthG:
Die Aussetzung der Abschiebung (=Duldung)*erlischt mti der Ausreise des Ausländers.

*Anmerkung des Autors

Das heist, die Duldung der Verliebte erlischt mit Ausreise nach Niederland oder Dänemark.

Wenn sie anschließend wieder einreisen, stell dies eine illegale Einreise mit anschließendem illegalem Aufenthalt dar.

Dies kann gem. § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG mit Freiheitsstraf bis zu einem Jahr odr mit Geldstrafe bestraft werden.


(Nur so als kleine Hinweis am Rande)
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pascal_29
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Antwort #6 - 31.05.2006 um 22:13:53
 
Das bedeutet, dass sie eigentlich nur in der Türkei oder theoretisch auch in Syrien heiraten könnten.

Wenn sie allerdings nichts machen würden und bis zur Geburt des Kindes warten und er die Vaterschaft anerkennt, könnten sie in Deutschland bis zum St. Nimmerleinstag bleiben, allerdings mit Duldung.

Oder in welches Land könnten die beiden gemeinsam abgeschoben werden?

Ich weiss natürlich, dass das keine echte Lösung ihrer Probleme ist. Wahrscheinlich wäre es für die meisten letztendlich am besten, sie würden sich nach Hause trauen.

Gruß

Pascal
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Antwort #7 - 31.05.2006 um 22:50:50
 
Hoi,
zunächst zur Ergänzung:
auch die Einreise nach DK oder NL mit einer Duldung wäre
illegal. In diesen Ländern würde man ebenfalls eine Aus-
weisung, Strafverfahren etc. riskieren. Abgesehen davon,
dürfte eine Eheschließung ohne Aufenthaltsrecht dort aus-
geschlossen sein.

pascal_29 schrieb am 31.05.2006 um 22:13:53:
Wenn sie allerdings nichts machen würden und bis zur Geburt des Kindes warten und er die Vaterschaft anerkennt, könnten sie in Deutschland bis zum St. Nimmerleinstag bleiben, allerdings mit Duldung.

Durch die Geburt des Kindes wird sich nichts an der Situation
ändern.
Wäre ein Fall von vielen tausenden. Möglicherweise fliegt der
Schwindel dann nach 10 bis 15 Jahren auf, es gibt vielleicht eine
Abschiebung und Vater Staat ist dann der Böse.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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