pascal_29
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Ok, zunächst einmal vielen Dank für Eure Beiträge.
Bei dem Mann wurde zutreffend festgestellt, dass er kein Asylrecht hat, auch wenn die Behörden immer noch nicht genau wissen, aus welchem Land er kommt. Meiner Ansicht nach, wäre es grundsätzlich das Beste, er würde dies der Behörde auch richtig melden, auch wenn dann die Abschiebung droht. Nur die droht ihm ja jetzt auch schon. Er kann nur noch zusätzlich eine Geldstrafe bekommen, aber die Angelegenheit wäre dann zumindest richtiggestellt.
Einen türkischen Pass und die erforderlichen Dokumente könnte er ohne weiteres besorgen.
Bei der Frau ist das schon anders. Sie war oppositionell tätig, hatte bei der Einreise keinerlei deutsche Sprachkenntnisse und es sind beim Verfahren insgesamt leider ihrerseits Fehler gemacht worden. (Widerspruch nicht rechtzeitig eingelegt). Nun das ist der auch der Hauptgrund, warum sie bisher keinen Pass besorgt hat, dies ist relativ schwer, wenn man vorher oppositionell tätig war. Doch mit den größeren Anstrengungen könnte sie sich einen Pass besorgen.
Nun das Dilemma, wenn sie versuchen sollten, die Unterlagen zu erlangen, müssten sie diese der Ausländerbehörde vorliegen. Damit würde die sofortige Abschiebung drohen. Er dürfte in die Türkei (wäre nicht so großes Problem) - sie müsste aber nach Syrien (großes Problem). Die beiden erwarten zudem ein Kind. Wie könnten die beiden heiraten und irgendwo zusammenleben?
Ist dies "nur", wenn überhaupt, in der Türkei möglich? Oder gibt es hierzulande, oder innerhalb Europas legale Möglichkeiten?
Würde mich über einen Beitrag freuen. Auch wenn, er negativ ausfällt.
Gruß
Pascal
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