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? Namensschreibung in ausl. Pass u. dt. Heiratsurk (Gelesen: 8.368 mal)
Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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31.05.2006 um 11:42:06
 
Hallo,

ich würde mich freuen, wenn jemand mir jemand eine Frage beantworten könnte, auf die ich (wir) bislang nur Schulternzucken zu sehen bekamen. Sowohl von Juristen, als auch von wirklich kundigen Dolmetschern.

Sie betrifft alle ausländischen Ehegatten Deutscher, in deren deutschem Familiennamen (lt. Heiratsurkunde) ein Umlaut enthalten ist, also ä / ae, ö /oe oder ü / ue.
Bei der Übersetzung bzw. Transliteration solcher Namen in Sprachen, die ein anderes Alphabet verwenden, als den lateinisch-deutschen Zeichensatz und dann wieder zurück in die Schreibweise gemäß internationaler Passkonvention, werden solche Namen oft so verfälscht, dass aus einer Frau Noering plötzlich eine Frau Nering oder aus einem Herrn Mählbach, ein Herr Mehlbach, wenn nicht gar ein Melbach oder Malbach wird, etc. etc.

Die Sachbearbeiter in unserer ABH stöhnten nur "Nicht schon wieder", als wir dort mit dem nunmehr auf unseren (nach ISO-Norm) transliterierten Ehenamen ausgestellten Reisepass meiner Frau antraten, um den schon bestehenden Aufenthaltstitel in diesem neuen Pass vermerken zu lassen.

Wohlweislich hatten wir natürlich (obwohl in der ABH-Akte ohnehin als Kopie vorhanden) unsere Eheurkunde mitgenomen, damit der Aufenthaltstitel auf den richtigen Namen - der in unserem Fall eben ein "oe" enthält - ausgestellt würde. Aber leider Fehlanzeige: Der AT wurde auf den verfälschten Namen - wie im Reisepass eingetragen - und nicht etwa auf unseren richtigen. Das ist vergleichbar mit dem o.g. Bsp. Noering-Nering (das ist zwar nicht unser Name, aber der Effekt ist der gleiche.)
Man war aber verständnisvoll und bereit, den AT mit dem handschriflichen (!) und extra gesiegelten Vermerk zu versehen, wie der Name meiner Frau nach dt. Recht, d.h. gemäß Standesamt lautet.

Kleines Problem - große Wirkung: Da meine Frau seit unserer Heirat natürlich gegenüber allen Behörden, Unternehmen, Privatpersonen etc. ihren Namen so angibt, wie er laut Heiratsurkunde lautet und wir beide schließlich ein und den selben Namen verwenden, kommt es immer wieder zu Problemen. Und zwar ist dies immer dann der Fall, wenn ihre Unterlagen unter Ne... anstatt unter Noe... geführt (abgelegt) werden - wie z.B. bei der ABH.
(Dank an dieser Stelle unserem Finanzamt, dass dieses Problem im Griff hat.)
Aber sonst kommt es regelmäßig dazu, dass bei irgend welchen Schriftwechseln o.ä. eine korrekte Zuordnung nicht möglich ist.

lange Rede kurzer Sinn: Bei Standesamt, Meldestelle des LEA an der Uni etc. ist meine Frau unter unserem richtigen Namen registriert. Aber bei der ABH - die ja auch zum LEA gehört, unter dem falschen.
Dadurch werden von Letzterer u.a. auch Briefe versendet, die die Post natürlich nicht zustellen kann. (An unserem Briefkasten steht unser Name und den verfälschten werden wir dort bestimmt nicht anbringen).
Es sind auch schon des öfteren Gehaltszahlungen arg verzögert worden, was erheblichen Zusatzaufwand verursacht hat, um die Missstimmigkeit zwischen den Namensschreibungen aufzuklären etc.

Die Frage lautet daher, welches Recht (gegenüber deutschen Institutionen) hier höher zu gewichten ist, also das Standes- bzw. Namensrecht oder aber das "Ausländer"-"recht".
Als meine Ehegattin sollte meine Frau m.E. trotz noch nicht erfolgter Einbürgerung (und dies betrifft auch alle anderen in vergleichbarer Situation) primär nach dem für deutsche Staatsbürger und ihre Ehegatten geltenden Rechtsvorschriften behandelt werden. Hier kontakariert aber offenbar das "Ausländer"-"recht" andere  Regelungen.

Falls also jemand weiß, ob und mit welcher Begründung meiner Frau nun unser richtiger Familenname zuerkannt wird, oder eben nur der verfälschte, wäre ich für jede weiterführende Information sehr dankbar.

mfG
Zeppelin

PS: Auf Kommentare, die das Problem in Abrede stellen, kann ich gut und gern verzichten.
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ronny
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Antwort #1 - 31.05.2006 um 13:00:21
 
Zitat:
Die Frage lautet daher, welches Recht (gegenüber deutschen Institutionen) hier höher zu gewichten ist, also das Standes- bzw. Namensrecht oder aber das "Ausländer"-"recht".


Die Frage ist einfach zu beantworten:

Nach dem Heimatrecht, weil dieses für die Schreibweise des Namens eines Nichtdeutschen massgebend ist Zwinkernd

Art. 5 EGBGB in Verbindung mit Art. 10 EGBGB.

Diese Vorschrift regelt nach welchem Recht der Name eines Ausländers zu führen ist. Es kann zwar der Name in der Ehe nach deutschem Recht gemeinsam gewählt werden, jedoch hat das nur für die Schreibweise im Personenstandsregister, Melderegister etc. Vorrang, nicht jedoch für den ausl. Pass.
Ob es für das AZR und die ABH eine Regelung gibt, die die Verwendung des nach deutschem Rechts gebildeten Namens bindend vorschreibt, weiß ich leider nicht.

Leider vergessen meine Kollegen in den Standesämtern häufig die Eheleute darauf hinzuweisen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Zeppelin
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Antwort #2 - 31.05.2006 um 16:38:06
 
Danke für die sachkundige Auskunft.  Smiley
Das klingt ja viel einfacher, als es uns bisher dargelegt wurde. Vielleicht hätte ich unsere Standesbeamtin mal zu Esssen einladen sollen.  Zwinkernd

Aber Quatsch beiseite: Können wir denn darauf hoffen, dass spätestens bei einer Einbürgerung der richtige Name verwendet wird? Sonst nimmt das ja nie ein Ende.

Was auch nicht so recht in meinen Kopf gehen will, ist dass man ja nicht mal der Russischen Föderation einen Vorwurf machen kann, da die Verdrehung des "oe" in ein "ö" , von dort in ein kyrillisches "ё" und dann in ein lateinisches "e" ja offenkundig auf eine Lücke in der ISO-Transliterationsnorm zurückzuführen ist.

Schließlich gibt es ja auch im Kyrillischen die klaren Vokale O und E, die man ja nun nicht krampfhaft zu einem Ö zusammenwursteln muss, auch wenn es im Deutschen so ausgesprochen wird, sondern sie 1:1 übernehmen könnte. In die Gegenrichtung ginge das dann ebenso und es gäbe gar kein Problem.

Der Terminus Heimatrecht spricht in diesem Falle illustre Bände, denn meine Gattin betrachtet Berlin bzw. die Bundesrepublik als ihre (neue) Heimat und praktiziert dies auch seit Jahren nachhaltig.

In diesem Zusammenhang verwundert es erst recht, dass verschiedene Behörden des Landeseinwohneramtes die Identität ein und derselben Person nach unterschiedlichen Kriterien führen. Schließlich schafft das ja nur sinnlose Verwirrung, die der / die Betroffene auszubaden hat, obwohl er / sie nicht das geringste dafür kann.
Angesichts der Debatte in der s.g. "Visaaffäre" u.ä. sollte es doch auch im Interesse der Behörden liegen, hier für Eindeutigkeit zu sorgen.

MfG
Zeppelin
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Mono
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Antwort #3 - 31.05.2006 um 19:06:13
 
Namen sind Schall und Rauch. Zwinkernd

Meine Frau wurde im Ausland von der Behörden längere Zeit unter dem Buchstaben 'G' geführt, da sich ein Beamter aus ihrem Reisepass als Familiennamen 'geborene ...' herausgepickt hatte.

Mono
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Antwort #4 - 31.05.2006 um 22:33:02
 
Mono schrieb am 31.05.2006 um 19:06:13:
Namen sind Schall und Rauch. Zwinkernd

Meine Frau wurde im Ausland von der Behörden längere Zeit unter dem Buchstaben 'G' geführt, da sich ein Beamter aus ihrem Reisepass als Familiennamen 'geborene ...' herausgepickt hatte.

Mono


Danke für das Verständnis, aber es tröstet wenig. Zwinkernd
Klar: Shit happens...  Ärgerlich , aber dass passt ja nicht so recht zur Mega-Korrektheit des deutschen Rechtsstaats.
Vielleicht helfen wirklich nur "biometrische Daten" zur eindeutigen Identifikation?  Schockiert/Erstaunt

Zeppelin
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ronny
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Antwort #5 - 01.06.2006 um 09:47:49
 
Zeppelin schrieb am 31.05.2006 um 16:38:06:
Der Terminus Heimatrecht spricht in diesem Falle illustre Bände, denn meine Gattin betrachtet Berlin bzw. die Bundesrepublik als ihre (neue) Heimat und praktiziert dies auch seit Jahren nachhaltig.

In diesem Zusammenhang verwundert es erst recht, dass verschiedene Behörden des Landeseinwohneramtes die Identität ein und derselben Person nach unterschiedlichen Kriterien führen. Schließlich schafft das ja nur sinnlose Verwirrung, die der / die Betroffene auszubaden hat, obwohl er / sie nicht das geringste dafür kann.


Hi Zeppelin,

mit Heimatrecht ist natürlich nicht  das durch freiwillige Domizilnahme gewählte Aufenthaltsrecht gemeint sondern das Recht des Staates dem die Person angehört (so der offizelle Terminus technicus ). Vor lauter Betriebsblindheit habe ich in dem zitierten Post den mir gebräuchlicheren Begriff Heimatrecht benutzt(sorry für die unscharfe Formulierung) .

Dass das ärgerlich ist kann ich nachvollziehen, wobei mir immer noch nicht klar ist, ob es in den ausländerrechtlichen Bestimmungen eine bindende Verwendung des im Pass eingetragenen Namens für das AZR gibt.

Zitat:
Namen sind Schall und Rauch.


@ Mono:

Schön wärs, aber solangen der Name das Identifizierungsmerkmal Nr. 1 ist, wird sich an den Problemen  nix  ändern. Sicher wäre es einfacher wenn jeder nur über eine PIN etc. identifizierbar wäre, (bspw. die Steuer- oder Sozialversicherungsnummer), dann hätten einige Gerichte und Behörden weniger zu tun .

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Antwort #6 - 01.06.2006 um 18:05:19
 
Zeppelin schrieb am 31.05.2006 um 11:42:06:
Bei der Übersetzung bzw. Transliteration solcher Namen in Sprachen, die ein anderes Alphabet verwenden, als den lateinisch-deutschen Zeichensatz und dann wieder zurück in die Schreibweise gemäß internationaler Passkonvention, werden solche Namen oft so verfälscht, dass aus einer Frau Noering plötzlich eine Frau Nering oder aus einem Herrn Mählbach, ein Herr Mehlbach, wenn nicht gar ein Melbach oder Malbach wird, etc. etc.

Ich würde versuchen, die Heimatbehörden Deiner Frau dazu zu bewegen, die lateinische Schreibweise im Pass Deiner Frau an diejenige in Deinem Pass anzugleichen.

Abu

P.S.:
Um welches Land geht es?
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Abu
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Antwort #7 - 01.06.2006 um 18:07:50
 
Abu schrieb am 01.06.2006 um 18:05:19:
P.S.:
Um welches Land geht es?

Hat sich erledigt; ich habe gerade gesehen, daß es um Rußland geht...
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Zeppelin
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Antwort #8 - 02.06.2006 um 19:50:41
 
ronny schrieb am 01.06.2006 um 09:47:49:
Hi Zeppelin,

mit Heimatrecht ist natürlich nicht  das durch freiwillige Domizilnahme gewählte Aufenthaltsrecht gemeint sondern das Recht des Staates dem die Person angehört (so der offizelle Terminus technicus ). Vor lauter Betriebsblindheit habe ich in dem zitierten Post den mir gebräuchlicheren Begriff Heimatrecht benutzt(sorry für die unscharfe Formulierung) .

Dass das ärgerlich ist kann ich nachvollziehen, wobei mir immer noch nicht klar ist, ob es in den ausländerrechtlichen Bestimmungen eine bindende Verwendung des im Pass eingetragenen Namens für das AZR gibt.

...
Grüße
Ronny Zwinkernd



Hi Ronny,

Das mit dem "Heimatrecht" war doch kein Vorwurf. Sorry wenn es nicht ersichtlich war, dass mir dies nur Anlass zum Grübel-Schmunzeln gab. Der Begriff an sich ist ja klar verständlich.

Mit der Rechtsgrundlage für die Namensverwendendung ist das so eine Sache. Die wurde mir (uns) noch nie genannt, und selber buddeln führte uns da auch nicht weiter.
ABH behauptet (plausibel), sie wäre an die Schreibweise im Pass gebunden.
AZR sagt, sie übernehmen nur die Daten, die Ihnen von den ABH übermittelt werden.

Alles deutet aber auf eine Verursachung durch die ISO-Norm hin (siehe Duden - Transliteration deutsches ins kyrillische AphaBetaGammaBeet.)

@Abu
Danke für den Vorschlag, aber wer die Administration der Russ. Föd. kennt, weiß dass das richtig teuer werden würde und auch der FSB immer ein Wörtchen mitredet... (gelinde formuliert.)
Aber wir werden es versuchen.

@all

Dank Euch allen. Wenn sich eine Möglichkeit zur Lösung des Problems abzeichnet, stellen wir's hier ein.
Weitere Ideen sind gern gesehen.

lG
Vom Zeppelin und der Venus
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Antwort #9 - 02.06.2006 um 20:19:20
 
Abu schrieb am 01.06.2006 um 18:07:50:
Hat sich erledigt; ich habe gerade gesehen, daß es um Rußland geht...


Hi Abu,

da eben liegt der "Hund begraben", weil es eben nicht um "Russland", sondern um die sog. "Russische Föderation" geht (die es nur auf dem Papier gibt.)
Einige autonome Republiken (u.a. die aus der meine Gattin stammt,) haben zwei offizielle Amtssprachen: eben Russich und die jeweilige Landessprache, für die i.d.R. der universell erweiterte lateinische Zeichensatz verwendet wird.
So auch im Falle meiner Gattin.
Aber das Passrecht liet in Hoheit der russischen Zentralregierung. Nix ist also mit einer Namensumschreibung in die Muttersprache meiner Gattin, die auch Amtssprache in ihrer Heimatrepublik ist. Aber selbst wenn es über den Umweg ins Kyrillische gehen muss, wäre das eignetlich kein Problem.
Es besteht lediglich darin - wie ich weiter oben schon schrieb - darin, dass laut ISO-Norm z.B. ein "oe" wie ein "ö" behandelt werden muss, obwohl es "O" und "E" auch im kyrillischen Alphabet gibt.

Grüße,
Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 02.06.2006 um 20:33:17
 
Zeppelin schrieb am 02.06.2006 um 20:19:20:
da eben liegt der "Hund begraben", weil es eben nicht um "Russland", sondern um die sog. "Russische Föderation" geht (die es nur auf dem Papier gibt.)
Einige autonome Republiken (u.a. die aus der meine Gattin stammt,) haben zwei offizielle Amtssprachen: eben Russich und die jeweilige Landessprache, für die i.d.R. der universell erweiterte lateinische Zeichensatz verwendet wird.


Mir war so, als sei auch für die regionalen Amtssprachen das Kyrillische vorgeschrieben und lateinische Notierung explizit nicht zugelassen, schon garv nicht für den offiziellen Gebrauch.

Gruß, ULF
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Antwort #11 - 02.06.2006 um 20:43:56
 
ulf schrieb am 02.06.2006 um 20:33:17:
Mir war so, als sei auch für die regionalen Amtssprachen das Kyrillische vorgeschrieben und lateinische Notierung explizit nicht zugelassen, schon garv nicht für den offiziellen Gebrauch.

Gruß, ULF


Der Trugschluss wird von RUS gern vermittelt, aber zumindest Für die Republik Tatarstan trifft dass nicht zu. Alles was man dort amtlich zu lesen bekommt, kann sowohl russich, tatarisch oder zweisprachig ausgestellt werden.
Aber das tut ja nichts zu Sache, denn es wäre durchaus kein Problem, ein "oe" in beiden Sprachen / Alphabeten korrekt zu transliterieren (hin- und rück.)

Gruß,
Zeppelin
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Antwort #12 - 02.06.2006 um 23:54:16
 
Mono schrieb am 31.05.2006 um 19:06:13:
Namen sind Schall und Rauch. Zwinkernd

Meine Frau wurde im Ausland von der Behörden längere Zeit unter dem Buchstaben 'G' geführt, da sich ein Beamter aus ihrem Reisepass als Familiennamen 'geborene ...' herausgepickt hatte.

Mono



Meinen fünfbuchstabigen Familiennamen hat man im Ausland auch schon des öfteren um mehrere Buchstaben "erweitert", weil es dort eben üblich ist mindestens 13 buchstäbige Namen zu führen. Gücklicherweise betraf es nur die Hotelrechnung.
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nixwissen
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Antwort #13 - 03.06.2006 um 07:04:56
 
Hi,

Also um wirklich sauber aus der Sache rauszukommen müsste der Name im Paß korrigiert werden. Vielleicht bin ich zu naiv aber stellen Boschaften und Konsulate nicht auch Pässe aus? Dann sollte es doch möglich sein, die mit der Heiratsurkunde davon zu überzeugen, daß mit dem Namen da was falsch gelaufen ist und daß sie das doch bitte korrigieren.
Naja, wohl wirklich zu naiv denn wenn's so einfach wäre hättet Ihr das wohl schon so gemacht.
Aber ich kann die deutschen Behörden verstehen, daß sie sich an das halten was im Paß steht. Wie gesagt, für ihren Namen ist ausschliesslich das Heimatrecht zuständig, da kann eine deutsche Behörde nicht einfach was ändern, auch wenn dieser Name fälschlicherweise zustande gekommen ist.

Hier in China gibt es oft Kuddelmuddel weil man hier Nachname Vorname heisst.
Gern werde ich mit "Nachname" angeredet wenn es eigentlich persönlich sein soll oder eben "Mr. Vorname" wenn offiziell.
Dumm wird das, wenn die in D einen am Flughafen im Computer unter dem Nachnamen suchen, ich dort aber unter dem Vornamen drin stehe, weil das in China verdreht wurde.
Für einige bin ich auch "Robert" weil "Norbert" für Chinesen fast unaussprechlich ist. Ein enger Kollege macht das ständig und nach x-Mal drauf hinweisen habe ich es jetzt akzeptiert. Doof ist es aber, wenn er mich so auch Geschäftspartnern vorstellt und die dann auf die Visitenkarte schauen. Wir haben uns nun darauf geeinigt, daß er in solchen Situationen einfach die Schnautze hält Zwinkernd

Ok, alles Pipifax im Vergleich zu Eurem Problem.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Antwort #14 - 03.06.2006 um 07:47:59
 
nixwissen schrieb am 03.06.2006 um 07:04:56:
Hi,

Also um wirklich sauber aus der Sache rauszukommen müsste der Name im Paß korrigiert werden. Vielleicht bin ich zu naiv aber stellen Boschaften und Konsulate nicht auch Pässe aus? Dann sollte es doch möglich sein, die mit der Heiratsurkunde davon zu überzeugen, daß mit dem Namen da was falsch gelaufen ist und daß sie das doch bitte korrigieren.
Naja, wohl wirklich zu naiv denn wenn's so einfach wäre hättet Ihr das wohl schon so gemacht.
Aber ich kann die deutschen Behörden verstehen, daß sie sich an das halten was im Paß steht. Wie gesagt, für ihren Namen ist ausschliesslich das Heimatrecht zuständig, da kann eine deutsche Behörde nicht einfach was ändern, auch wenn dieser Name fälschlicherweise zustande gekommen ist.

Gruß,
Norbert


Hallo,

ja, über das russ. Konsulat könnte es gehen - sofern die das deutsche Original der Heiratsurkunde akzepieren, aber das ist ganz schön teuer, dauert ewig und brauch jede Menge Rennereien. Und gerade Zeit für so etwas ist das, was meine Frau am wenigsten hat - abgesehen von ganz viel nicht vorhandenem Geld. Zwinkernd
Hinzu kommt, erneut den (grundlosen) Argwohn der russ. Sicherheitsdienste überwinden zu müssen.
Ich werde vor allem mal schauen, ob sich nicht doch ein fähiger zugelassener Dolmetscher findet, der die Transliterationsnorm so auslegt, dass man das "oe" 1:1 übernehmen kann.
Denn schließlich hat sich die russische Passbehörde ja sachlich korrekt verhalten und lediglich den Namen aus der übersetzten Heiratsurkunde übernommen.

Kleiner Etappenerfolg inzwischen: ich habe unsere ABH überzeugen können, dass die wenigstens in den Papierakten einen Querverweis einbauen, der unter unserem richtigen Namen geführt wird. Da hängt jetzt ein leerer Aktendeckel mit unserem richtigen Namen drauf, in dem nur steht, wo die betreffende Person geführt wird.
Ob deren Software es aber ebenfalls ermöglicht, so einen Alias zu führen, wollen sie dort noch klären, weil das ja auch mit dem AZR koordiniert werden muss.
Aber da wir ja kein Einzelfall sind, wollen sie sich mal drum kümmern.

Als "Pipifax" würde ich es übrigens nicht gerad bezeichnen, was Du schreibst. Das ist ja auch so eine Mücke, aus der schnell mal ein Elefant werden kann.
Hoffentlich war Dein Kollege nicht allzu eingeschnappt, dass Du ihm das Maul verboten hast. Zwinkernd

Grüße
Zeppelin
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holly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 04.06.2006 um 14:25:23
 
Das Problem der Namensschreibweisen ist in der Tat auch bei den Ausländerbehörden ein tägliches Ärgernis.

Fakt ist, dass die Aufenthaltserlaubnis auf den gleichen Namen wie im Pass enthalten lauten muss. Möglich und praktiziert ist ein Zusatz zur Aufenthaltserlaubnis: Der Ausländer/ Die Ausländerin führt im Geltungsbereich des Personenstandsgesetzes den Familiennamen "...".

Daneben muss die Ausländerbehörde noch ein Computerprogramm haben in dem dieser Name zu erfassen ist und der dann wieder Grundlage für Anschreiben ist.

Dass Problem geht aber noch weiter. In der Heiratsurkunde dürfte  beim Vornamen stehen Olga Vatersname: Ivanowitsch (Beispiel). Nur der Vatersname steht aber nicht im russischen Pass (zumindest nicht bei der lateinischen Schreibweise). Das heißt die Aufenthaltserlaubnis enthält nicht den Vatersnamen. Die deutschen Behörden müßten ihn aber erfassen.

Dann steht im Adressfeld:

Frau
Olga Vatersname: Ivanowitsch ...

Sieht gut aus oder?

Gruß
Holly
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Antwort #16 - 04.06.2006 um 17:28:22
 
holly schrieb am 04.06.2006 um 14:25:23:
Das Problem der Namensschreibweisen ist in der Tat auch bei den Ausländerbehörden ein tägliches Ärgernis.

Fakt ist, dass die Aufenthaltserlaubnis auf den gleichen Namen wie im Pass enthalten lauten muss. Möglich und praktiziert ist ein Zusatz zur Aufenthaltserlaubnis: Der Ausländer/ Die Ausländerin führt im Geltungsbereich des Personenstandsgesetzes den Familiennamen "...".

Daneben muss die Ausländerbehörde noch ein Computerprogramm haben in dem dieser Name zu erfassen ist und der dann wieder Grundlage für Anschreiben ist.

Dass Problem geht aber noch weiter. In der Heiratsurkunde dürfte  beim Vornamen stehen Olga Vatersname: Ivanowitsch (Beispiel). Nur der Vatersname steht aber nicht im russischen Pass (zumindest nicht bei der lateinischen Schreibweise). Das heißt die Aufenthaltserlaubnis enthält nicht den Vatersnamen. Die deutschen Behörden müßten ihn aber erfassen.

Dann steht im Adressfeld:

Frau
Olga Vatersname: Ivanowitsch ...

Sieht gut aus oder?

Gruß
Holly



Hi Du,
hast es voll erfasst und natürlich völlig recht!.
Die Software von der Du schreibst, scheint es in Berlin nicht zu geben (oder man weiß sie nicht zu nutzen).
Das mit dem Vatersnamen sehen weder wir, noch die Behörden als Problem an. Einerseits können wir gut damit leben (weil Schwiegerpapa ein sehr schätzenswerter Mensch ist) und andererseits wird der Vatersname hier wie ein zweiter Vorname gehandhabt, der allerdings einen kleinen Wink auf die Herkunft meiner Gattin gibt, ohne das dies plakativ wirkt.
Das mit dem Zusatzvermerk im AT hat unsere ABH auch genau so gemacht, wie Du schreibst, nur leider schaut da kaum jemand drauf, wenn man keine "Gewalt" anwendet. Meistens kann man darüber nur Laut lachend , aber manchmal wird das zu einem handfesten Problem... (wie weiter oben schon dargelegt.)

Um das Problem grundsätzlich aus der Welt zu schaffen, kann wohl nur eines helfen, nämlich die sinn- und formgerechte Transliteration unseres Namens ins Kyrillische und deren Anerkennung durch die Russische Föderation und somit die Ausfertigung eines Passes, in dem der Name meiner Gattin (unserer) richtig geschrieben ist - sprich übereinstimmend mit dem in unserer Heiratsurkunde.
Schließlich ist die Führung eines übereinstimmenden gemeinsamen Namens nicht ohne Grund Bestandteil des Ehebekenntnisses, das m.E./u.E. zu respektieren ist.

Wie auch andere hier schon schrieben, sind Namen eben doch nicht nur "Schall und Rauch."

lG und vielen Dank
Zeppelin
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