holly schrieb am 04.06.2006 um 14:25:23:Das Problem der Namensschreibweisen ist in der Tat auch bei den Ausländerbehörden ein tägliches Ärgernis.
Fakt ist, dass die Aufenthaltserlaubnis auf den gleichen Namen wie im Pass enthalten lauten muss. Möglich und praktiziert ist ein Zusatz zur Aufenthaltserlaubnis: Der Ausländer/ Die Ausländerin führt im Geltungsbereich des Personenstandsgesetzes den Familiennamen "...".
Daneben muss die Ausländerbehörde noch ein Computerprogramm haben in dem dieser Name zu erfassen ist und der dann wieder Grundlage für Anschreiben ist.
Dass Problem geht aber noch weiter. In der Heiratsurkunde dürfte beim Vornamen stehen Olga Vatersname: Ivanowitsch (Beispiel). Nur der Vatersname steht aber nicht im russischen Pass (zumindest nicht bei der lateinischen Schreibweise). Das heißt die Aufenthaltserlaubnis enthält nicht den Vatersnamen. Die deutschen Behörden müßten ihn aber erfassen.
Dann steht im Adressfeld:
Frau
Olga Vatersname: Ivanowitsch ...
Sieht gut aus oder?
Gruß
Holly
Hi Du,
hast es voll erfasst und natürlich völlig recht!.
Die Software von der Du schreibst, scheint es in Berlin nicht zu geben (oder man weiß sie nicht zu nutzen).
Das mit dem Vatersnamen sehen weder wir, noch die Behörden als Problem an. Einerseits können wir gut damit leben (weil Schwiegerpapa ein sehr schätzenswerter Mensch ist) und andererseits wird der Vatersname hier wie ein zweiter Vorname gehandhabt, der allerdings einen kleinen Wink auf die Herkunft meiner Gattin gibt, ohne das dies plakativ wirkt.
Das mit dem Zusatzvermerk im
AT hat unsere
ABH auch genau so gemacht, wie Du schreibst, nur leider schaut da kaum jemand drauf, wenn man keine "Gewalt" anwendet. Meistens kann man darüber nur
, aber manchmal wird das zu einem handfesten Problem... (wie weiter oben schon dargelegt.)
Um das Problem grundsätzlich aus der Welt zu schaffen, kann wohl nur eines helfen, nämlich die sinn- und formgerechte Transliteration unseres Namens ins Kyrillische und deren Anerkennung durch die Russische Föderation und somit die Ausfertigung eines Passes, in dem der Name meiner Gattin (unserer) richtig geschrieben ist - sprich übereinstimmend mit dem in unserer Heiratsurkunde.
Schließlich ist die Führung eines übereinstimmenden gemeinsamen Namens nicht ohne Grund Bestandteil des Ehebekenntnisses, das m.E./u.E. zu respektieren ist.
Wie auch andere hier schon schrieben, sind Namen eben doch nicht nur "Schall und Rauch."
lG und vielen Dank
Zeppelin