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Ausländeramt-Lebensgemeinschaft und Nebenwohnung (Gelesen: 1.592 mal)
cherry2002in
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Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausländeramt-Lebensgemeinschaft und Nebenwohnung
24.05.2006 um 11:51:34
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe nur die untenstehenden Fragen und dazu möchte ich gern ihre Meinung haben.

=>Hintergrund:


Über uns:

Ich bin Inder, 1975 geboren, habe an der Hochschule MBA studiert und bin in (Deutschland) seit 01.10.2000. Meine Frau ist Deutsche, 1974 geboren, Studentin und wir wohnen in Bremen.

Wir kennen uns seit 2001 und haben vor ca. 2 Jahren [28.05.2004] geheiratet und deswegen habe ich erstmal Aufenthaltserlaubnis erhalten. Zurzeit arbeit ich in Bremen aber weil ich ab 01.07.2006 einen besseren Job in Gütersloh (NRW) kriege, werde ich wohl da eine Wohnung/Zimmer mieten (Nebenwohnung). Meine Frau studiert und braucht mindest. 1-1.5 Jahre bis sie damit fertig ist.

=> Ich brauche Ihre Meinung zu folgende Fragen:

1. Was bedeutet genau Lebensgemeinschaft? Müssen wir zusammen wohnen [Hauptwohnung] und ich darf keine andere Wohnung wegen einem Job haben? Wenn ich starkes Wirtschaftliches Interesse (Mehr Gehalt, höhere Position und gute Firma) für uns beiden Nachweisen kann, werde es einfacher mit dem Ausländeramt oder könnte das Ausländeramt Probleme machen? Ich bin der Alleinverdiener und sie hat weder BAföG noch eigene Einkommen.

2. Werde es Probleme geben, wenn ich mich in die Nebenwohnung in Gütersloh anmelde?

3. Ist es überhaupt gut, wenn ich in Gütersloh Hauptwohnung anmelde und meine Frau ihre Hauptwohnung in Bremen? Sie muss ja in alle fällen ihre Hauptwohnung in Bremen zeigen, sonst müssen wir 500 EURO Gebühren pro Semester bezahlen.

Über eine rasche Antwort werde ich mich freuen.

Schöne Grüße aus Bremen

Cherry
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.05.2006 um 12:18:32
 
cherry2002in schrieb am 24.05.2006 um 11:51:34:
2. Werde es Probleme geben, wenn ich mich in die Nebenwohnung in Gütersloh anmelde?

3. Ist es überhaupt gut, wenn ich in Gütersloh Hauptwohnung anmelde und meine Frau ihre Hauptwohnung in Bremen?


Getrennte Hauptwohnungen sind ganz schlecht.

Bei einer berufs- und ausbildungsbedingten Trennung sollte es allerdings mehr als nur gelegentlichen Besuchskontakt geben; dann müßte es in Ordnung gehen. Finanzierung der Gattin ist ein gutes, wenn auch für sich nicht ausreichendes,  Indiz für das Fortbestehen der Lebensgemeinschaft.

Gruß, ULF
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ChicaLoca
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Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 24.05.2006 um 12:57:15
 
ich sehe da kein problem mit der nebenwohnung
am wochenende wirst du doch sicher zu deiner frau in eure gemeinsame wohnung fahren
ihr "trennt" euch ja nur berufsbedingt räumlich während der woche
aber die ehe wird ja aufrechterhalten
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 24.05.2006 um 13:28:18
 
Zitat:
Getrennte Hauptwohnungen sind ganz schlecht.


Wären nicht nur schlecht im Sinne von schädlich für die AE. Sie sind im Melderecht nicht so einfach einzugeben, weil rechtlich nur ein Hauptwohnsitz in Frage kommt. Zwinkernd

Getrennte Hauptwohnsitze kommen nach dem Melderecht bei Ehegatten nur in Betracht, wenn das Merkmal "getrennt lebend" eingegeben wird, ansonsten hat ein Ehepaar eine Hauptwohnung und ggf. aus berufsbedingten Gründen eine Nebenwohnung Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Arkha
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Beiträge: 237
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #4 - 27.05.2006 um 05:12:32
 
@ronny hat recht.
Melde einfach eine Nebenwohnung in Gütersloe. Da Du am Wochenenden immer in Bremen bist, ist dein Lebensmittelpunkt in Bremen, so ist es auch meldetechnisch alles korrekt.
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"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
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