rover007 schrieb am 18.05.2006 um 16:35:50:Ich bin seit 5,5 Jahren mit meiner Frau verheiratet(Ukrainerin).
Sie hat einen Sohn der jetzt 12 Jahre alt wird.Wir haben es am Anfang versäumt ihn mit nach Deutschland zunehmen,weil wir dachten,es ist besser für ihn,nicht aus seiner Umgebung heraus gerissen zu werden.Er lebt bei meinen Schwiegereltern.[...] Wir konnten aber den Ex Mann Frau nicht ausfindig machen und mussten erst einmal wieder nach Deutschland.So haben meine Schwiegereltern weiter gesucht und ihn dann Mitte letzten Jahres gefunden.Meine Frau also gleich wieder in die Ukraine gefahren alles erledigt und dann ab nach Kiev.Hier in Deutschland mussten wir dann noch zum Ausländeramt,weitere Papiere abgeben.Jetzt das Problem.:
Ich bin in der Zwischenzeit Arbeitslos geworden und konnte die Auflagen nicht mehr erfüllen.Meine Frau hat hier noch nicht gearbeitet und auch bis heute keine Sozialleistungen erhalten bzw.beantragt.Bis Januar ging alles ganz gut mit meinem Arbeitlosengeld da meine Mutter noch lebte und Sie uns unterstützte.
Jetzt haben sie unseren Antrag auf ein Visum für den Jungen abgelehnt.
Zunächst mein Beileid zum Tod Deiner Mutter.
Wie wurde die Ablehnung des Kindernachzugs begründet?
Welche Auflagen waren genau gemeint?
Hat Deine Frau das alleinige Sorgerecht?
Hat der Vater aauch das Einverständnis zur Adoption erklärt?
Hast Du ggf. durch den Nachlaß Deiner Mutter die Möglichkeit, finanziell auf dem Niveau weiterzumachen, daß bislang durch Unterstützung von ihrer Seite gewährleistet war? ´Beziehst Du Arbeitslosengeld I, und wenn ja, liegt dies über der Summe aus Wohnungskosten und Regelsätzen für zwei ERwachsene und ein Kind nach
SGB II?
Reicht der Wohnraum auch für das Kind?
Gruß, ULF