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Familienzusammenführung (Gelesen: 1.473 mal)
rover007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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18.05.2006 um 16:35:50
 
Hallo,wir haben ein dickes Problem.
Ich bin seit 5,5 Jahren mit meiner Frau verheiratet(Ukrainerin).
Sie hat einen Sohn der jetzt 12 Jahre alt wird.Wir haben es am Anfang versäumt ihn mit nach Deutschland zunehmen,weil wir dachten,es ist besser für ihn,nicht aus seiner Umgebung heraus gerissen zu werden.Er lebt bei meinen Schwiegereltern.Meine Frau ist zig mal im Jahr nach Hause gefahren.Vor ca.3 Jahren,wir hatten hier jetzt endlich alles auf der Reihe,da wollten wir ihren Sohn zu uns holen und wollten in der UK alles erledigen.Wir konnten aber den Ex Mann Frau nicht ausfindig machen und mussten erst einmal wieder nach Deutschland.So haben meine Schwiegereltern weiter gesucht und ihn dann Mitte letzten Jahres gefunden.Meine Frau also gleich wieder in die Ukraine gefahren alles erledigt und dann ab nach Kiev.Hier in Deutschland mussten wir dann noch zum Ausländeramt,weitere Papiere abgeben.Jetzt das Problem.:
Ich bin in der Zwischenzeit Arbeitslos geworden und konnte die Auflagen nicht mehr erfüllen.Meine Frau hat hier noch nicht gearbeitet und auch bis heute keine Sozialleistungen erhalten bzw.beantragt.Bis Januar ging alles ganz gut mit meinem Arbeitlosengeld da meine Mutter noch lebte und Sie uns unterstützte.
Jetzt haben sie unseren Antrag auf ein Visum für den Jungen abgelehnt.
Könnte es vielleicht helfen wenn ich den Jungen adoptiere,das er endlich zu uns kann.
Wer kann uns einen Rat geben,wir wissen echt nicht mehr weiter.
Danke
Ralf
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Mick
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Antwort #1 - 18.05.2006 um 17:12:49
 
rover007 schrieb am 18.05.2006 um 16:35:50:
Könnte es vielleicht helfen wenn ich den Jungen adoptiere,das er endlich zu uns kann.
Wer kann uns einen Rat geben,wir wissen echt nicht mehr weiter.


Hi,
durch eine Adoption würde das Kind die deutsche
Staatsangehörigkeit erhalten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Mick
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Antwort #2 - 18.05.2006 um 18:03:58
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 19.05.2006 um 18:42:03
 
rover007 schrieb am 18.05.2006 um 16:35:50:
Ich bin seit 5,5 Jahren mit meiner Frau verheiratet(Ukrainerin).
Sie hat einen Sohn der jetzt 12 Jahre alt wird.Wir haben es am Anfang versäumt ihn mit nach Deutschland zunehmen,weil wir dachten,es ist besser für ihn,nicht aus seiner Umgebung heraus gerissen zu werden.Er lebt bei meinen Schwiegereltern.[...] Wir konnten aber den Ex Mann Frau nicht ausfindig machen und mussten erst einmal wieder nach Deutschland.So haben meine Schwiegereltern weiter gesucht und ihn dann Mitte letzten Jahres gefunden.Meine Frau also gleich wieder in die Ukraine gefahren alles erledigt und dann ab nach Kiev.Hier in Deutschland mussten wir dann noch zum Ausländeramt,weitere Papiere abgeben.Jetzt das Problem.:
Ich bin in der Zwischenzeit Arbeitslos geworden und konnte die Auflagen nicht mehr erfüllen.Meine Frau hat hier noch nicht gearbeitet und auch bis heute keine Sozialleistungen erhalten bzw.beantragt.Bis Januar ging alles ganz gut mit meinem Arbeitlosengeld da meine Mutter noch lebte und Sie uns unterstützte.
Jetzt haben sie unseren Antrag auf ein Visum für den Jungen abgelehnt.


Zunächst mein Beileid zum Tod Deiner Mutter.

Wie wurde die Ablehnung des Kindernachzugs begründet?
Welche Auflagen waren genau gemeint?
Hat Deine Frau das alleinige Sorgerecht?
Hat der Vater aauch das Einverständnis zur Adoption erklärt?
Hast Du ggf. durch den Nachlaß Deiner Mutter die Möglichkeit, finanziell auf dem Niveau weiterzumachen, daß bislang durch Unterstützung von ihrer Seite gewährleistet war? ´Beziehst Du Arbeitslosengeld I, und wenn ja, liegt dies über der Summe aus Wohnungskosten und Regelsätzen für zwei ERwachsene und ein Kind nach SGB II?
Reicht der Wohnraum auch für das Kind?

Gruß, ULF
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