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Scheinehen-Alarm! (Gelesen: 3.158 mal)
Sheila_Khan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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13.05.2006 um 02:14:35
 
Hi!

Eine Bekannt hat vor 5 Monaten einen Ägypter geheiratet und seit dem 'kämpft' er um sein Visum. Ich habe erfahren, dass er es gar nicht versucht hat, sondern sie mit Papieren, die die Botschaft verlangt weiter hingehalten hat (zwischenzeitlich sind Papiere auch abhanden gekommen... blablabla...), um sein schönes Leben mit einer anderen Frau zu geniessen...

Jetzt hat er wohl das Visum auf Ehegatten-Nachzug erhalten, doch seine Frau weiss gar nichts davon! Er geht nicht ans Telefon und will auch nicht, dass sie zu ihm kommt! Sie zweifelt schon selbst an ihm... und das ja nicht unberechtigt!

Ich weiss, wenn es ihm in den Kram passt, will er nach Deutschland kommen... im Juni/Juli.

Kann seine Frau herausfinden, dass er das Visum schon hat? Ich kann es ihr nicht selbst sagen, würde ihr aber gerne einen Tip geben, wo/wie sie es heraus finden kann!
Und wenn sie dann zu dem Schluss kommt, dass er sie nicht aus Liebe geheiratet hat, kann sie dann die Ehe noch annulieren?

Grüsse,
Sheila
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Kim-Hoan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 13.05.2006 um 08:00:54
 
Zitat:
Und wenn sie dann zu dem Schluss kommt, dass er sie nicht aus Liebe geheiratet hat, kann sie dann die Ehe noch annulieren?


Irgendwo habe ich erfahren, daß man in Deutschland auch den Antrag auf Scheidung stellen kann.  Smiley

Kim-Hoan
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Das einzigste was mit mit Deutschland verbindet, ist meine Steuererklärung   http://de.geocities.com/vnmaerchen
 
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Blaise
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #2 - 13.05.2006 um 15:04:51
 
Hallo,

wieso liegt hier eine "Scheinehe" vor? Wenn man nicht weiß, was das ist, sollte man nicht vorschnell eine solche Behauptung aufstellen!

Zitat:
Und wenn sie dann zu dem Schluss kommt, dass er sie nicht aus Liebe geheiratet hat, kann sie dann die Ehe noch annulieren?


Sie selbst kann wohl nicht die Ehe "annulieren". Die Annulierung einer Ehe ist im deutschen Recht auch nicht vorgesehen. Allerdings gibt es die Möglichkeit der Aufhebung:

Zitat:
BGB § 1313 Aufhebung durch Urteil
Eine Ehe kann nur durch gerichtliches Urteil auf Antrag aufgehoben werden. Die Ehe ist mit der Rechtskraft des Urteils aufgelöst. Die Voraussetzungen, unter denen die Aufhebung begehrt werden kann, ergeben sich aus den folgenden Vorschriften.

BGB § 1314 Aufhebungsgründe
(1) Eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn sie entgegen den Vorschriften der §§ 1303, 1304, 1306, 1307, 1311 geschlossen worden ist.
(2) Eine Ehe kann ferner aufgehoben werden, wenn
1. ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand;
2. ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt;
3. ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe durch arglistige Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihn bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten hätten; dies gilt nicht, wenn die Täuschung Vermögensverhältnisse betrifft oder von einem Dritten ohne Wissen des anderen Ehegatten verübt worden ist;
4. ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist;
5. beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie keine Verpflichtung gemäß § 1353 Abs. 1 begründen wollen.

Auf alle Fälle sollte sie sich einen guten Anwalt suchen - wenn sie selbst bereit ist, diesen Schritt zu gehen.

Blaise
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asalty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 13.05.2006 um 16:06:33
 
hallo...
man hört doch so viel davon, dass deutsche frauen nur zum zwecke der papiere geheiratet werden...allerdings denke ich, scheinehe ist nur, wenn beide partner sich darüber einig sind, dass die ehe niemals vollzogen und gelebt wird, oder? In deinem fall scheint sie allerdings aus liebe geheiratet zu haben....schlimm finde ich nur, dass sie dann so viel strapazen durchmachen muss mit anwaltswegen ect. eine Scheinehe ist nachvollziehbar strafbar für beide....aber wie sieht es in ihrem fall aus? Er hat sich doch strafbar gemacht...würde auf ihn dann nicht noch mehr zukommen als "nur" die Scheidung, bzw. aufhebung der ehe? Oder kommt er dann straffrei davon, falls sich diejenige wirklich entscheidet diese schritte zu gehen?
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asalty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 13.05.2006 um 16:09:34
 
Kim-Hoan schrieb am 13.05.2006 um 08:00:54:
Irgendwo habe ich erfahren, daß man in Deutschland auch den Antrag auf Scheidung stellen kann.  Smiley

Kim-Hoan


Es ist aber auch nachvollziehbar, dass man sich in so einer situation nicht der scheidungsprozedur (1 jahr trennung, dann scheidung) aussetzten will, wozu ja noch kommt, dass der andere Ehepartner dem scheidungsantrag ja zustimmen muss, ansonsten keine scheidung. und ich denke, er wird wohl kaum seine zustimmung geben.. in diesem fall, oder?
ich weiss nicht, ob man eine härtefallscheidung erwirken bzw. beantragen kann. Dann soll es schneller gehen.
liebe grüsse
asalty
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Sheila_Khan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 13.05.2006 um 21:16:21
 
Okay, wenn sich Scheinehe so definiert, dann ist es natürlich keine, sondern er ist nur ein ganz ordinärer Heiratsschwindler, der sich auf diese Weise ein Visum erschleicht. Ist ja nicht der erste Fall und bleibt bestimmt auch nicht der letzte.

Der Schwerpunkt meiner Frage lag eigentlich eher darauf, wie sie erfahren kann, dass das Visum erteilt wurde. Aber das hat sich mittlerweile wohl eh schon erledigt, da seit heute wieder Friede-Freude-Eierkuchen herrscht....

Trotzdem danke für eure Antworten!
Grüsse,
Sheila
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #6 - 15.05.2006 um 12:46:11
 
sie soll zu ihrer ausländerbehörde (ABH) gehen und denen sagen, dass sie auf keinen fall möchte, dass ihr ehemann kommt (da er sie ja offensichtlich beschi**en hat)

ohne zustimmung der ABH kann ihm auch kein visum erteilt werden
und zu dieser zustimmung wird die ehefrau vorher angehört von der ABH
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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line
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 15.05.2006 um 13:01:47
 
Zitat:
Der Schwerpunkt meiner Frage lag eigentlich eher darauf, wie sie erfahren kann, dass das Visum erteilt wurde

Falls die Zustimmung schon erteilt wurde und das Visum ausgestellt werden kann, kann sie auch direkt bei der Botschaft nachfragen. Ich hab das damals auch gemacht und es war kein Problem.

Gruß,
line
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #8 - 16.05.2006 um 15:37:14
 
Botschaft anrufen. Fragen.

Falls das Visum noch nicht erteilt wurde - um Himmels Willen die Notbremse ziehen!!!
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Sheila_Khan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 16.05.2006 um 23:52:29
 
Schön wäre es gewesen... als hätte er es geahnt, hat er sich gerade rechtzeitig gemeldet, um sie wieder einzuwickeln... sie wird die Bestätigung, dass sie ihn in Deutschland erwartet nicht verwehren, dazu ist sie zu verblendet und glaubt ihm wohl offensichtlich alles!

Leider, leider hat es wieder einer geschafft dafür zu sorgen, dass viele Ausländer mit ehrlicher Absicht in einem schlechten Licht stehen...

Es tut mir leid für sie und für unser System, dass schon wieder untergraben wurde!

Grüsse,
Sheila
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asalty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #10 - 19.05.2006 um 20:24:04
 
Traurig ...und das ist ja das schlimme...die, die hinterhältig sind und sich mit lügen ect. alles erschwindeln, die gewinnen....denen mit ehrlichen absichten wird misstraut und es werden 1000 steine in den weg gelegt.

ich hoffe nur für sie, dass, wenn er in deutschland ist, sie nicht unter ihm "leiden" muss, dass er dann nicht sein wahres gesicht zeigt weil er alles hat was er wollte...wenn sie jetzt klein beigibt...wird es wohl immer so sein, dass er die oberhand hat..sie sollte lernen sich ihm entgegenzustellen, auf ihr eigenes leben zu achten..sich selbst zu achten....ich wünsche ihr ganz ganz viel glück
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Wer kämpft kann verlieren,&&wer aber nicht kämpft hat schon längst verloren
asalty68  
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