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Scherzt die Ausländerbehörde mit mir?? (Gelesen: 8.216 mal)
Lita85
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17.05.2006 um 12:44:54
 
Ich und mein Ehemann haben vor 3,5 Monaten einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt, damit er zu mir in Die Bundesrepublik Deutschland einreisen kann. Ich habe alle Beweismittel wie 3Lohnabrechnungen, Flugtickets, etc. abgegeben. Die Ausländerbehörde hat sich sogar meine Wohnung angeguckt und meinte, dass sie für mich und meinen Ehemann ausreichen würde. Jedesmal, wenn ich dort anrufe, sagen sie mir, ich solle bitte die und sie papiere abgeben, dann würden sie das Visum für meinen Ehemann genehmigen. Jedesmal, wenn ich die notwendigen Unterlagen abgebe, wollen sie dann aufeinmal noch irgendwelche Papiere.Meine Eltern mussten sogar eine Bürgschaft für uns unterschreiben. Jetzt soll ich auch noch die Abrechnungen von meinen Möbeln als Beweismittel der Ausländerbehörde schicken. Ist das überhaupt noch normal???
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ChicaLoca
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Antwort #1 - 17.05.2006 um 12:50:49
 
Lita85 schrieb am 17.05.2006 um 12:44:54:
.... Jetzt soll ich auch noch die Abrechnungen von meinen Möbeln als Beweismittel der Ausländerbehörde schicken. Ist das überhaupt noch normal???

häh? wozu soll das gut sein ?
ich nehme an, dass du danach gefragt hast

das mit der "bürgschaft" ist, wenn du nicht genügend einkommen hast (zur sicherstellung des lebensunterhaltes für dich und deinen mann)
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Santa
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Tupaq Amaru


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Antwort #2 - 17.05.2006 um 14:44:54
 
Lita85 schrieb am 17.05.2006 um 12:44:54:
Ich habe alle Beweismittel wie 3Lohnabrechnungen, Flugtickets, etc. abgegeben. Die Ausländerbehörde hat sich sogar meine Wohnung angeguckt und meinte, dass sie für mich und meinen Ehemann ausreichen würde.

Welche Nationalität habt Ihr denn? War Dein Ehemann früher schon mal in D? Welche Flugtickets wollte denn die ABH von Dir sehen?

Hallo ABH-Mitarbeiter, ist es denn üblich, dass sich die ABH die Mühe macht und z.B. die Wohnung persönlich ansieht? Seit wann reicht der Mietvertrag nicht mehr aus?
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Lita85
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 17.05.2006 um 16:53:58
 
Ich und mein Ehemann haben beide die türkische Staatsangehörigkeit, wobei meine Aufenthaltserlaubnis unbefristet ist, weil ich hier in Deutschland geboren und aufgewachsen bin. Er war letztes Jahr im März aus geschäftl. Gründen hier. Das hatte er bei der deutschen botschaft in der Türkei angegeben. Die ABH wollte die Flugtickets von mir von Februar 2006 sehen und von August 2005. Fand ich bisschen absurd, weil wäre ich im Februar nicht in der Türkei gewesen, hätte ich ihn auch nicht heiraten können. Wofür braucht die ABH die Flugtickets und die Abrechnungen meiner Möbel??? Wo die ABH in meiner Wohnung war, haben sie sogar in meinen Kühlschrank geguckt, denke mal, dass sie hunger hatten Smiley
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Santa
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Tupaq Amaru


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 17.05.2006 um 17:04:16
 
Na dann vermute ich mal, dass die ABH einen gewissen Verdacht hat, welchen, das musst Du Dich selber fragen.
Die Überprüfung von Rechnungen jeglicher Art (auch der Flugtickets) dient u.a. dazu, um zu ermitteln, wer diese Rechnungen bezahlt hat und woher das Geld dafür stammt (eigenes oder fremdes Geld etc.).
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Lita85
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 17.05.2006 um 17:21:21
 
Was für einen verdacht sollen sie denn haben? Ich habe eine Arbeitsstelle, eine eingerichtete Wohnung. Ist doch eigentlich für die ABH egal, woher ich das geld hatte. ich verdiene über 1400€ brutto. Ich habe Geld für Möbel von meinen Schwiegereltern und von meinen Eltern bekommen. Bei uns ist das Tradition, dass die Schwiegereltern die Kosten der Küche und des Wohnzimmers übernehmen und meine Eltern die Kosten des Schlafzimmers. Ist doch dann normal oder, dass ich in der Wohnung alles hab.
Mein Ehemann ist auch schon genervt von der ganzen Warterei. Wenn die ABH meinem Ehemann kein Visum geben will, dann können die mir doch das einfach per Post schicken. Dann kann ich auch meinen Job kündigen und für immer in die Türkei zu meinem Ehemann fliegen. In Deutschland hätte er sowieso fast keine chancen auf dem jetzigen wirtschaftlichem Markt. In der Türkei kann er wenigstens wieder in der tourismus Branche arbeiten und ich würde auch einen Job sehr leicht finden.
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Angela B
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 17.05.2006 um 19:38:30
 
Hallo Lita85
Ich vermute das die ABH denkt das du nur wegen Papieren geheiratet hast, sonst wären die wohl nicht so pingelig.

Ich bin Deutsche mein mann ist Türkischer staatsbürger sei mir nicht Böse aber wenn unsere Tochter nicht in die 5. Klasse ging und das Risiko des Schulwechsels nicht so hoch wäre bzw. sich unser haus verkaufen ließe, wären wir schon lange in die Türkei ausgewandert. Ich denke dort eine Arbeit zu finden ist vielleicht einfacher als hier in deutschland von ALG 2 zu vegitieren.
Ich an deiner stelle wäre schon längst bei meinem Mann.
Nicht böse sein ich sage immer was ich denke
Liebe Grüße Angela
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Lita85
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 18.05.2006 um 09:05:40
 
Ich verstehe nicht, warum die ABH denken sollte, dass ich mit ihm nur wegen den Papieren geheiratet hab.
Gestern hat mein Ehemann zu mir schon wieder gesagt, dass ich in die Türkei kommen soll. Wie soll ich bitte all meine Sachen inkl. Tafelset, Besteckset, Wasserkocher, etc. in die Türkei mitnehmen und was soll ich mit den ganzen Möbel machen?Ich hatte mir soviel Mühe mit der Wohnung gegeben und auch viel Geld reininvestiert. Meine Eltern wollen auch nicht das ich in die Türkei fliege und jeder ratet mir auch davon ab. Ich weiß nicht was mich finanziell in der Türkei erwartet, aber ich möchte auch mit meinem Ehemann zusammen sein. Ich bin verzweifelt, manchmal denke ich nur, setz dich in den Flieger und gib hier alles auf. ABer einerseits möchte ich auch nicht, dass alles für die Katz war. Falls mein Ehemann sein Visum nicht bekommen würde, könnte er dann in den Sommerferien für höchstens 3Wochen kommen, dann würd ich auch mit ihm für immer in die Türkei fliegen. Würd das gehen, wenn ich da was unterschreiben würde????
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #8 - 18.05.2006 um 10:31:22
 
Ich würde sagen, du solltest dir das nicht gefallen lassen - was haben die in deinem Kühlschrank zu schnüffeln? Geh zum Leiter der Ausländerbehörde, beschwer dich und frag ihn, was der Unsinn soll und laß dich nicht einschüchtern. Es ist schon schlechter - mir allerdings bekannter - Stil, Unterlagen bröckchenweise einzufordern. Das, was du erzählst,  ist m.E. keine Stilfrage mehr.
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Lita85
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 18.05.2006 um 11:16:31
 
Ich denke mal, dass die ABH einen Grund sucht, meinem Ehemann das Visum nicht zu geben. Ein guter Freund meines Ehemannes, der in BRD Rechtsanwalt ist, hatte am Montag bei der ABH angerufen und nachgefragt, ob es in unserem Fall irgendein Problem gibt, die ABH hätte daraufhin geantwortet, dass alles normal wäre. Ich natürlich auch an dem Tag angerufen, weil ich die Bürgschaft und die Fotokopie des Reisepasses meiner Mutter und meines Vaters der ABH zugefaxt hatte, wollte nachfragen, ob die ABH mein Fax erhalten haben. Da hat die Frau von der ABH aber Thaeter gemacht, nur weil sich ein Rechtsanwalt bei ihr gemeldet hat. Sie meinte, dass die Abrechnungen meiner Möbel, die Flugtickets der letzten 2 Türkeibesuche etc. sich für die deutsche Botschaft nur positiv auswirken könnten, sie wolle uns ja nur helfen, damit mein Ehemann sein Visum bekommt.
Ich habe ehrlich gesagt angst, dass sich eine Beschwerde negativ auswirkt. Ich bin am Ende. Eine Bekannte hat mir gesagt, wenn das so weiter geht, soll ich damit zur Gericht gehen. Ich möchte doch nur, dass mein Ehemann ohne Probleme in die BRD einreist. Ich habe ihn seit Februar nicht mehr gesehen. Ich vermisse ihn so sehr
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Lita85
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 18.05.2006 um 12:07:07
 
Mein Ehemann hat es sogutwie aufgegeben nach Deutschland zu kommen. Er hat heute ein vorstellungsgespräch bei einem Arbeitgeber. Er hat mir gesagt, dass er arbeiten möchte und bis ich dann zu ihm komme will er eine Wohnung in der Türkei mieten und es einrichten. Ich habe soviel Geld für meine Wohnung in der BRD verschwendet. Heute werde ich die Abrechnungen meiner Möbel der ABH zufaxen, wenn die ABH der Meinung ist, dass sie wieder irgendwelche Unterlagen brauchen, dann werde ich einfach zu Gericht gehen. Ich werde nach meinem Recht suchen und es auch kriegen.
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Antwort #11 - 18.05.2006 um 12:45:13
 
Lita85 schrieb am 18.05.2006 um 09:05:40:

Gestern hat mein Ehemann zu mir schon wieder gesagt, dass ich in die Türkei kommen soll. Wie soll ich bitte all meine Sachen inkl. Tafelset, Besteckset, Wasserkocher, etc. in die Türkei mitnehmen und was soll ich mit den ganzen Möbel machen?




Es soll schon Leute gegeben haben, die mit ihrem ganzen Hausrat bis nach Amerika umgezogen sind.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 18.05.2006 um 13:11:51
 
Saxonicus schrieb am 18.05.2006 um 12:45:13:
Es soll schon Leute gegeben haben, die mit ihrem ganzen Hausrat bis nach Amerika umgezogen sind.


Hallo Saxonicus
Griesgrämig
Finde solche kommentare nicht lustig ,ich versteh sie da voll und ganz und kann nachvollziehen das sie sauer wird ,es wäre hilfreicher was dazu zu sagen ,was ihr weiter hilft ok ,musste das jetzt los werden lg Kira
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 18.05.2006 um 13:33:08
 
Wieso Kira3167?
Ich empfand das eher als "Denkanstoß".

Mir kommt das schon ein bissl strange vor, wenn ich in die derart wichtige Entscheidung, in welchem Land ich nun evtl. das nächste Vierteljahrhundert lebe, den Transport meines Wasserkochers ,-) auch nur eine Sekunde mit einbeziehe.

Ich habe es so verstanden, daß das Problem der Entsorgung oder des Transportes der Einrichtung gegenüber der Tragweite der darüber hinausgehenden Konsequenzen völlig in den Hintergrund tritt.

Da ist der Einwand mit "der vielen gegeben Mühe" für diese Wohnung ja fast noch nachvollziehbarer...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 18.05.2006 um 13:52:36
 
Was spricht denn dagegen, den Hausrat mitzunehmen? Ist doch das normalste der Welt, wenn man umzieht.
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Antwort #15 - 18.05.2006 um 13:56:52
 
Das ist hier wohl nicht das Thema.
Vielmehr wird hier mal wieder daran gearbeitet,  ein junges Paar lieber aus dem Lande zu graulen.
Wehren dagegen muss man sich allerdings selbst - wenn man es nicht, wie es der junge Ehemann zu tun scheint, unter diesen Umständen vorzieht, sich mit diesem Land nicht abgeben zu wollen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 18.05.2006 um 14:48:08
 
eben das umziehen ist hier nicht das thema


das hab ich gemeint, das es nicht um das umziehen geht ,deswegen mein beitrag das es nicht lustig ist , sondern das sie ihr leben in deutschland leben wollen ,das sie ja hier sonst alles aufgeben muss ,wofür sie gekämpft hat für sich und ihren mann ,da gehört eben die einrichtug der wohung auch dazu und alles andere eben auch ,wünsche dir viel glück das es alles so klappt wie du dir das vorgestellt hast ,hoffe du bekommst bald eine positive antwort von deiner ABH Lg Kira Zwinkernd
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Antwort #17 - 21.05.2006 um 15:12:46
 
..der Umzug ist nun wirklich überhaupt kein Problem, da es für Verheiratete die Möglichkeit gibt, den eigenen Kram mit zu nehmen. Einfach mal auf der Seite der türkischen Botschaft in Berlin nachschauen.

3, 5 Monate sind doch nun wirklich keine Zeit und wenn die ABH es für notwendig hält nachzufragen / nachzuschauen ( sie darf das übrigens!!! ) wird es sicherlich einen Grund geben. Freiwillig macht das sicher niemand gerne.

Ich halte es auch für legitim nach diversen Unterlagen zu fragen. Sicher nicht häppchenweise, aber nach nur einen Besuch in D. gleich heiraten zu wollen, könnte schon zu der einen oder anderen Rückfrage führen. Auch Dir ist möglicherweise das Treiben diverser Landsleute bekannt, die jeden  "Preis " für eine Niederlassungserlaubnis zahlen würden. Leider müssen darunter die " Braven " leiden. Ich kenne das aus der umgekehrten Perspektive.

Vielleich solltet ihr erst einmal überlegen was ihr eigentlich wollt ! Und Du vergiss bitte nicht, dass Deine unbefristete AE nach 6 Monaten im Ausland  , falls Du nicht eine Absprache mit der ABH triffst, erlischt. Spontane Besuche in D. sind dann eher nicht möglich.

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Antwort #18 - 22.05.2006 um 20:50:26
 
Hi,

ich glaube kaum, dass irgendjemand in einer Behörde die Zeit hat, jemanden neben der täglichen Arbeit vergraulen zu können.
Natürlich sind die geforderten Angaben etwas seltsam. Dennoch können sie bei einer Entscheidung hilfreich sein.

Denkwürdig finde ich allerdings Deine Sorge bezgl. Deines Hausrates. Dies ist doch in heutiger Zeit wahrleich kein Problem mehr.
Sollte es in D nichts mit der FzF werden, so gehst Du halt in die TR zu Deinem Mann, der sich sicherlich auch etwas aufgebaut hat und verlieren würde, wenn
er nach D kommen würde. Insofern ist es nachvollziehbar, dass er bereits
lieber in der TR bleiben möchte.

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Antwort #19 - 23.05.2006 um 09:45:27
 
Zitat:
Natürlich sind die geforderten Angaben etwas seltsam. Dennoch können sie bei einer Entscheidung hilfreich sein.
Was die ABH in diesem Fall macht, ist z. T. einfach unsinnig und überzogen.

Zitat:
Sollte es in D nichts mit der FzF werden, so gehst Du halt in die TR zu Deinem Mann, ...
Toller Ratschlag, der sich mal wieder nahtlos ins Bild einfügt....

@ Lita85

Selbstverständlich kannst und solltest Du gegen eine unberechtigte Ablehnung des FzF-Visums Rechtsmittel einlegen.

Abu
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Antwort #20 - 23.05.2006 um 11:07:10
 
Abu schrieb am 23.05.2006 um 09:45:27:
Was die ABH in diesem Fall macht, ist z. T. einfach unsinnig und überzogen.


Na ja, um das zu beurteilen können, müsste man den vollständigen Sachverhalt, mithin den Akteninhalt kennen. Wir wissen aber nur, was Lita85 geschrieben hat. Durchaus möglich, dass es für die Haltung der Behörde Gründe gibt, die wir nicht kennen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #21 - 23.05.2006 um 11:23:03
 
@ Reyhan
Ich kenne meinen Ehemann seit Mitte 2000 und bin mit ihm 2003 zusammengekommen. Er war März 2005 hier in D und wir haben Februar 2006 geheiratet. Und das man nach ca. 3 Jahren Beziehung heiratet ist doch wohl normal oder, wenn man den Richtigen gefunden hat.

Habe letzte Woche Freitag bei meiner ABH angerufen, sie hat nun "endlich" alle Unterlagen, die sie haben wollte und wollte das ganze an die deutsche Botschaft spätestens bis heute mailen. Mein Ehemann hat gestern bei der deutschen Botschaft in der Türkei angerufen, doch es kam keine Mail von meiner ABH. Naja, mein Ehemann ruft heute nachmittag die deutsche Botschaft nochmal an und wenn wieder nichts da ist, dann ruf ich wieder meine ABH an und frage nach. Ich werde meine ABH so lange nerven, bis die mir eine Antwort geben.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #22 - 23.05.2006 um 11:26:21
 
@ Ralf
Habe am WE nebenbei erfahren, dass es zur Zeit typisch für meine ABH wäre Hausbesuche zu machen und nach Unterlagen zu verlangen, die die ABH nichts angehen. Meine ABH ist dafür bekannt, dass sie ein Visum für FZF sehr schwer genehmigen.
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Antwort #23 - 23.05.2006 um 11:31:34
 
Lita85 schrieb am 23.05.2006 um 11:26:21:
@ Ralf
Habe am WE nebenbei erfahren, dass es zur Zeit typisch für meine ABH wäre Hausbesuche zu machen und nach Unterlagen zu verlangen, die die ABH nichts angehen. Meine ABH ist dafür bekannt, dass sie ein Visum für FZF sehr schwer genehmigen.

Hi,
wenn es so ist, dann würde ich über eine Fachaufsichts-
beschwerde nachdenken. Damit müsste sich dann die Auf-
sichtsbehörde beschäftigen.
Ein derartiges Verfahren wäre als "generelles Verfahren"
sicher nicht zulässig.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #24 - 23.05.2006 um 13:59:22
 
Zitat:
@ Reyhan
Ich kenne meinen Ehemann seit Mitte 2000 und bin mit ihm 2003 zusammengekommen. Er war März 2005 hier in D und wir haben Februar 2006 geheiratet. Und das man nach ca. 3 Jahren Beziehung heiratet ist doch wohl normal oder, wenn man den Richtigen gefunden hat.


Sorry, war aus dem Text nicht zuerkennen.

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Antwort #25 - 23.05.2006 um 17:13:30
 
Habe heute bei meiner ABH angerufen, sie hätte die Unterlagen nach Köln geschickt. Meine ABH meinte, dass die Papiere normalerweise morgen in der deutschen Botschaft in der Türkei sein müssten. Wenn mein Ehemann bis nächste Woche von der deutschen Botschaft gesagt bekommt, dass sie nix von D bekommen haben, soll ich meine ABH nächste Woche nochmal anrufen, dann würde sie sich persönlich um die Sache kümmern. Das fand ich ehrlich gesagt sehr nett von ihr. Fand es nur nicht schön, dass sie nach Unterlagen verlangt hatte, die die nach meiner Meinung nach die ABH nix angehen.
Wie lange muss ich wohl jetzt noch warten? Wenn die in Köln schnell sind und in der deutschen Botschaft auch, könnte dann mein Ehemann vieleicht dieses Wochenende einreisen???
Bin froh, dass die Papiere von meiner ABH endlich raus sind.
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Antwort #26 - 23.05.2006 um 19:01:08
 
Überflüssiger Kram wurde hier entfernt, Thread bleibt
offen, in der Hoffnung, dass es sachlich weiter geht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #27 - 24.05.2006 um 20:33:32
 
..ich würde an Deiner Stelle am Freitag beim Bundesverwaltungsamt in Köln anrufen und fragen ob die Unterlagen schon an die Botschaft ( Ankara ? ) weitergeleitet wurden.

Lass Dir auf jeden Fall das Aktenzeichen geben und genau sagen wie und wann die Unterlagen weiter gegeben wurden. Berücksichtige allerdings bitte auch, dass ein bisschen Bearbeitungszeit vor Ort notwendig ist. Falls die Unterlagen wirklich schon an die Botschaft weitergleitet wurden solltest Du schon 2 - 3 Tage warten und erst dann nachfragen.

Viel Glück

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Antwort #28 - 24.05.2006 um 20:36:37
 
..hab ich leider im ersten Beitrag vergessen :

Zentrale Erreichbarkeit im Bundesverwaltungsamt:
Telefon: 01888 358 - 0 oder
0221 758 - 0
Fax: 01888 358 - 2823
E-Mail: poststelle@bva.bund.de

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