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Scherzt die Ausländerbehörde mit mir?? (Gelesen: 8.219 mal)
Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #15 - 18.05.2006 um 13:56:52
 
Das ist hier wohl nicht das Thema.
Vielmehr wird hier mal wieder daran gearbeitet,  ein junges Paar lieber aus dem Lande zu graulen.
Wehren dagegen muss man sich allerdings selbst - wenn man es nicht, wie es der junge Ehemann zu tun scheint, unter diesen Umständen vorzieht, sich mit diesem Land nicht abgeben zu wollen.
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Kira3167
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 18.05.2006 um 14:48:08
 
eben das umziehen ist hier nicht das thema


das hab ich gemeint, das es nicht um das umziehen geht ,deswegen mein beitrag das es nicht lustig ist , sondern das sie ihr leben in deutschland leben wollen ,das sie ja hier sonst alles aufgeben muss ,wofür sie gekämpft hat für sich und ihren mann ,da gehört eben die einrichtug der wohung auch dazu und alles andere eben auch ,wünsche dir viel glück das es alles so klappt wie du dir das vorgestellt hast ,hoffe du bekommst bald eine positive antwort von deiner ABH Lg Kira Zwinkernd
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Reyhan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 21.05.2006 um 15:12:46
 
..der Umzug ist nun wirklich überhaupt kein Problem, da es für Verheiratete die Möglichkeit gibt, den eigenen Kram mit zu nehmen. Einfach mal auf der Seite der türkischen Botschaft in Berlin nachschauen.

3, 5 Monate sind doch nun wirklich keine Zeit und wenn die ABH es für notwendig hält nachzufragen / nachzuschauen ( sie darf das übrigens!!! ) wird es sicherlich einen Grund geben. Freiwillig macht das sicher niemand gerne.

Ich halte es auch für legitim nach diversen Unterlagen zu fragen. Sicher nicht häppchenweise, aber nach nur einen Besuch in D. gleich heiraten zu wollen, könnte schon zu der einen oder anderen Rückfrage führen. Auch Dir ist möglicherweise das Treiben diverser Landsleute bekannt, die jeden  "Preis " für eine Niederlassungserlaubnis zahlen würden. Leider müssen darunter die " Braven " leiden. Ich kenne das aus der umgekehrten Perspektive.

Vielleich solltet ihr erst einmal überlegen was ihr eigentlich wollt ! Und Du vergiss bitte nicht, dass Deine unbefristete AE nach 6 Monaten im Ausland  , falls Du nicht eine Absprache mit der ABH triffst, erlischt. Spontane Besuche in D. sind dann eher nicht möglich.

Reyhan







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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 22.05.2006 um 20:50:26
 
Hi,

ich glaube kaum, dass irgendjemand in einer Behörde die Zeit hat, jemanden neben der täglichen Arbeit vergraulen zu können.
Natürlich sind die geforderten Angaben etwas seltsam. Dennoch können sie bei einer Entscheidung hilfreich sein.

Denkwürdig finde ich allerdings Deine Sorge bezgl. Deines Hausrates. Dies ist doch in heutiger Zeit wahrleich kein Problem mehr.
Sollte es in D nichts mit der FzF werden, so gehst Du halt in die TR zu Deinem Mann, der sich sicherlich auch etwas aufgebaut hat und verlieren würde, wenn
er nach D kommen würde. Insofern ist es nachvollziehbar, dass er bereits
lieber in der TR bleiben möchte.

DonCamillo
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Abu
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Antwort #19 - 23.05.2006 um 09:45:27
 
Zitat:
Natürlich sind die geforderten Angaben etwas seltsam. Dennoch können sie bei einer Entscheidung hilfreich sein.
Was die ABH in diesem Fall macht, ist z. T. einfach unsinnig und überzogen.

Zitat:
Sollte es in D nichts mit der FzF werden, so gehst Du halt in die TR zu Deinem Mann, ...
Toller Ratschlag, der sich mal wieder nahtlos ins Bild einfügt....

@ Lita85

Selbstverständlich kannst und solltest Du gegen eine unberechtigte Ablehnung des FzF-Visums Rechtsmittel einlegen.

Abu
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Ralf
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Antwort #20 - 23.05.2006 um 11:07:10
 
Abu schrieb am 23.05.2006 um 09:45:27:
Was die ABH in diesem Fall macht, ist z. T. einfach unsinnig und überzogen.


Na ja, um das zu beurteilen können, müsste man den vollständigen Sachverhalt, mithin den Akteninhalt kennen. Wir wissen aber nur, was Lita85 geschrieben hat. Durchaus möglich, dass es für die Haltung der Behörde Gründe gibt, die wir nicht kennen.
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Lita85
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Antwort #21 - 23.05.2006 um 11:23:03
 
@ Reyhan
Ich kenne meinen Ehemann seit Mitte 2000 und bin mit ihm 2003 zusammengekommen. Er war März 2005 hier in D und wir haben Februar 2006 geheiratet. Und das man nach ca. 3 Jahren Beziehung heiratet ist doch wohl normal oder, wenn man den Richtigen gefunden hat.

Habe letzte Woche Freitag bei meiner ABH angerufen, sie hat nun "endlich" alle Unterlagen, die sie haben wollte und wollte das ganze an die deutsche Botschaft spätestens bis heute mailen. Mein Ehemann hat gestern bei der deutschen Botschaft in der Türkei angerufen, doch es kam keine Mail von meiner ABH. Naja, mein Ehemann ruft heute nachmittag die deutsche Botschaft nochmal an und wenn wieder nichts da ist, dann ruf ich wieder meine ABH an und frage nach. Ich werde meine ABH so lange nerven, bis die mir eine Antwort geben.
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Lita85
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Antwort #22 - 23.05.2006 um 11:26:21
 
@ Ralf
Habe am WE nebenbei erfahren, dass es zur Zeit typisch für meine ABH wäre Hausbesuche zu machen und nach Unterlagen zu verlangen, die die ABH nichts angehen. Meine ABH ist dafür bekannt, dass sie ein Visum für FZF sehr schwer genehmigen.
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Mick
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Antwort #23 - 23.05.2006 um 11:31:34
 
Lita85 schrieb am 23.05.2006 um 11:26:21:
@ Ralf
Habe am WE nebenbei erfahren, dass es zur Zeit typisch für meine ABH wäre Hausbesuche zu machen und nach Unterlagen zu verlangen, die die ABH nichts angehen. Meine ABH ist dafür bekannt, dass sie ein Visum für FZF sehr schwer genehmigen.

Hi,
wenn es so ist, dann würde ich über eine Fachaufsichts-
beschwerde nachdenken. Damit müsste sich dann die Auf-
sichtsbehörde beschäftigen.
Ein derartiges Verfahren wäre als "generelles Verfahren"
sicher nicht zulässig.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Reyhan
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Antwort #24 - 23.05.2006 um 13:59:22
 
Zitat:
@ Reyhan
Ich kenne meinen Ehemann seit Mitte 2000 und bin mit ihm 2003 zusammengekommen. Er war März 2005 hier in D und wir haben Februar 2006 geheiratet. Und das man nach ca. 3 Jahren Beziehung heiratet ist doch wohl normal oder, wenn man den Richtigen gefunden hat.


Sorry, war aus dem Text nicht zuerkennen.

Reyhan
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Antwort #25 - 23.05.2006 um 17:13:30
 
Habe heute bei meiner ABH angerufen, sie hätte die Unterlagen nach Köln geschickt. Meine ABH meinte, dass die Papiere normalerweise morgen in der deutschen Botschaft in der Türkei sein müssten. Wenn mein Ehemann bis nächste Woche von der deutschen Botschaft gesagt bekommt, dass sie nix von D bekommen haben, soll ich meine ABH nächste Woche nochmal anrufen, dann würde sie sich persönlich um die Sache kümmern. Das fand ich ehrlich gesagt sehr nett von ihr. Fand es nur nicht schön, dass sie nach Unterlagen verlangt hatte, die die nach meiner Meinung nach die ABH nix angehen.
Wie lange muss ich wohl jetzt noch warten? Wenn die in Köln schnell sind und in der deutschen Botschaft auch, könnte dann mein Ehemann vieleicht dieses Wochenende einreisen???
Bin froh, dass die Papiere von meiner ABH endlich raus sind.
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Mick
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Antwort #26 - 23.05.2006 um 19:01:08
 
Überflüssiger Kram wurde hier entfernt, Thread bleibt
offen, in der Hoffnung, dass es sachlich weiter geht.
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Antwort #27 - 24.05.2006 um 20:33:32
 
..ich würde an Deiner Stelle am Freitag beim Bundesverwaltungsamt in Köln anrufen und fragen ob die Unterlagen schon an die Botschaft ( Ankara ? ) weitergeleitet wurden.

Lass Dir auf jeden Fall das Aktenzeichen geben und genau sagen wie und wann die Unterlagen weiter gegeben wurden. Berücksichtige allerdings bitte auch, dass ein bisschen Bearbeitungszeit vor Ort notwendig ist. Falls die Unterlagen wirklich schon an die Botschaft weitergleitet wurden solltest Du schon 2 - 3 Tage warten und erst dann nachfragen.

Viel Glück

Reyhan
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Antwort #28 - 24.05.2006 um 20:36:37
 
..hab ich leider im ersten Beitrag vergessen :

Zentrale Erreichbarkeit im Bundesverwaltungsamt:
Telefon: 01888 358 - 0 oder
0221 758 - 0
Fax: 01888 358 - 2823
E-Mail: poststelle@bva.bund.de

Reyhan
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