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Dringen (Gelesen: 1.126 mal)
justinak
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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23.05.2006 um 15:52:22
 
Hallo!

Ich bitte euch um die Hilfe, ich weiss nicht, wie es weiter gehen soll...

ich  komme aus Polen und bin in D berufstätig, dh. habe ich Arbeitserlaubnis.
Mein Freund kommt aus Marokko und jetzt droht ihm die Abschiebung wegen Exmatrikulation von FH. Sie haben ihm ein Monat gegeben.
Wird sich das Problem lösen, wenn ich ihn heiraten würde?
Welche Dokumenten braucht er und ich um das Termin bei Staatsamt zu beauftragen?

Vielen dank für eure Antworten!
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 23.05.2006 um 17:36:33
 
justinak schrieb am 23.05.2006 um 15:52:22:
ich  komme aus Polen und bin in D berufstätig, dh. habe ich Arbeitserlaubnis.
Mein Freund kommt aus Marokko und jetzt droht ihm die Abschiebung wegen Exmatrikulation von FH. Sie haben ihm ein Monat gegeben.
Wird sich das Problem lösen, wenn ich ihn heiraten würde?

Ja. Vgl. § 3 Abs. 1 FreizügG/EU:
Zitat:
Familienangehörige der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 genannten Personen haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie bei der freizügigkeitsberechtigten Person, deren Familienangehörige sie sind, Wohnung nehmen. ...

i. V. m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU
Zitat:
Gemeinschaftsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind:
1. Unionsbürger, die sich als Arbeitnehmer, zur Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung aufhalten wollen,
...

Allerdings würde ich mir eine Heirat (generell) gut überlegen und nicht übers Knie brechen...

Zitat:
Welche Dokumenten braucht er und ich um das Termin bei Staatsamt zu beauftragen?

Das mußt Du beim zuständigen Standesamt erfragen. Für eine erste Indikation  guck Polen Marokko

Abu
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 24.05.2006 um 11:41:32
 
Abu schrieb am 23.05.2006 um 17:36:33:
Ja. Vgl. § 3 Abs. 1 FreizügG/EU:
i. V. m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU
Allerdings würde ich mir eine Heirat (generell) gut überlegen und nicht übers Knie brechen...


Darf ich hier noch § 13 nachreichen?

§ 13 Staatsangehörige der Beitrittsstaaten
Soweit nach Maßgabe des Vertrages vom 16. April 2003 über den Beitritt der [...]Republik Polen [...] zur Europäischen Union (BGBl. 2003 II S. 1408) abweichende Regelungen anwendbar sind, findet dieses Gesetz Anwendung, wenn die Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit gemäß § 284 Abs. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch genehmigt wurde.


Gruß, ULF
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 24.05.2006 um 13:44:42
 
ulf schrieb am 24.05.2006 um 11:41:32:
Darf ich hier noch § 13 nachreichen?

§ 13 Staatsangehörige der Beitrittsstaaten
Soweit nach Maßgabe des Vertrages vom 16. April 2003 über den Beitritt der [...]Republik Polen [...] zur Europäischen Union (BGBl. 2003 II S. 1408) abweichende Regelungen anwendbar sind, findet dieses Gesetz Anwendung, wenn die Beschäftigung durch die Bundesagentur für Arbeit gemäß § 284 Abs. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch genehmigt wurde.

Lt. eigenen Angaben hat die Fragestellerin eine Arbeitserlaubnis, insofern gilt das FreizügG/EU.

Abu
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