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entscheidung der botschaft? (Gelesen: 14.227 mal)
Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #30 - 06.07.2006 um 10:41:59
 
hallo,
ich möchte die sache mit dem btm-handel auf gar keinen fall schönreden und auch ganz sicher keine SYMPATHIEPUNKTE sammeln!! ich verabscheue alles was mit drogen zu tun hat genau wie alle anderen auch. mein mann hat gedealt, BEVOR wir uns kennengelernt haben!! und er brauchte keine deutsche auf papiere heiraten, damit er später seinen geschäften hier wieder nachgehen kann. er möchte lieber mit meinem sohn und mir in der türkei leben. er hat dort einen festen -anständigen- arbeitsplatz, ein kleines häuschen, seine eltern und geschwister. außerdem hatte er sich schon um einen platz in einer internationalen schule für mein kind bemüht. leider hat uns meine gesundheit einen strich durch die rechnung gemacht. ansonsten hätte ich kein problem damit, dort zu leben. aber das geht nun leider auch nicht....
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Gerechtigkeit
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #31 - 06.07.2006 um 11:05:44
 
Für mich wird die Sache immer undurchsichtiger. Wann und wo hast Du denn Deinen Mann kennengelernt? Und es wäre auch nicht falsch zu wissen, unter welchen Umständen ihr dann geheiratet habt und nach welcher Zeit und auch wie groß denn der Altersunterschied ist. Ich denke, wenn Du uns die ganze Geschichte erzählst, dann ist es viel einfacher dazu Stellung zu nehmen und Dir evtl. einen Rat zu geben.

LG Gerechtigkeit
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #32 - 06.07.2006 um 11:19:32
 
Ihr überseht dabei beide, dass trotz dieser Sachlage die Einreisesperre nachträglich befristet wurde - dieser Sachverhalt hat wohl kaum etwas mit der Verweigerung der FZF zu tun, sonst hätte man das ja bei dem bereits bearbeiteten Antrag berücksichtigt.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #33 - 06.07.2006 um 11:25:13
 
Ayse schrieb am 04.07.2006 um 12:36:21:
die ALB gibt eine stellungnahme an die botschaft. wenn diese negativ ausfällt, wird die botschaft kaum gegenteilig entscheiden. nur weiß ich in meinem fall leider nicht, ob diese positiv oder negativ war? ich habe über das bundesverwaltungsgericht und auch über die ALB versucht, denen eine information zu "entlocken", resultat gleich null.

ich habe selbst viele jahre in verschiedenen behörden im öffentlichen dienst gearbeitet


Dann erlaube ich mir eine Präzisierung:

Zu Eurem Anliegen hatte wohl eher das Bundesverwaltungsamt Informationen, da mit der Aktenversendung befaßt.

Das Bundesverwaltungsgericht gibt Auskunft zu früher entschiedenen Revisionsfällen in abgeschlossenen Verwaltungsstreitverfahren.

Gruß, ULF
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Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #34 - 06.07.2006 um 12:12:54
 
ich habe meinen mann in deutschland kennengelernt und im letzten jahr in der türkei geheiratet. ich hatte einen antrag auf befrisung der einreisesperre gestellt. diese wurde zum 2.5.06 aufgehoben. habe ich nun irgendeine frage noch nicht beantwortet? Zwinkernd
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Gerechtigkeit
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #35 - 06.07.2006 um 13:18:00
 
Sorry, aber da kann doch was schon wieder nicht stimmen. Du hast ihn in Deutschland nachdem er straffällig geworden ist kennengelernt? Du sagtest doch das er nach seiner Inhaftierung ausgewiesen wurde. Wenn Du selber nicht so richtig weißt was gelaufen ist, wie sollen denn andere darüber urteilen oder entscheiden? Oder Dir helfen?
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Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #36 - 06.07.2006 um 16:06:27
 
ich habe hier nicht gelogen oder nur halbwahrheiten von mir gegeben! ich habe gewisse dinge nicht im detail erklärt, weil ich der meinung bin, ich müsste es nicht unbedingt tun. vielleicht hört sich einiges dadurch ein bißchen wirr an -sorry, seit der  ablehnung vorgestern, ist bei mir tatsächlich einiges durcheinander geraten. außerdem habe ich auch gewisse hemmungen, hier allzu deutlich zu werden. schließlich kann in diesem forum JEDER lesen!!
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Sheila_Khan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #37 - 07.07.2006 um 09:27:01
 
Aber wenn sich selbst hier Widersprüche finden, wie soll dann die Botschaft/ABH diese nicht sehen?

Es ist ganz einfach so, dass Du gegensätzliche Äusserungen über den Zeitpunkt des Kennenlernens und der Straffälligkeit Deines Mannes gemacht hast, das fällt sogar bei nur oberflächlichem Lesen auf... mich wundert daher die Entscheidung der Botschaft nicht wirklich.

Grüsse,
Sheila
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line
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #38 - 07.07.2006 um 09:49:16
 
Hi,

Zitat:
Du hast ihn in Deutschland nachdem er straffällig geworden ist kennengelernt? Du sagtest doch das er nach seiner Inhaftierung ausgewiesen wurde.

Der Zeitraum zwischen "straffällig werden" und "inhaftiert werden" kann doch locker Jahre betragen. Da sehe ich jetzt nicht wirklich einen Widerspruch.

Ein Argument für die gemeinsame Ehe in D könnte wohl Deine Gesundheit sein (weswegen Du nicht in der TR leben kannst). Ob man sich damit allerdings durchsetzen kann  unentschlossen Die TR ist sicherlich medizinisch auch nicht so unterentwickelt.

Grüße,
line
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chicken
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #39 - 14.07.2006 um 14:48:56
 
...wo die Liebe hinfürt:

- verkauf all dein hab und gut
- gehe in die türkei
- versichere dich und dein kind bei einer guten versicherung
- bildung und gesundheit werden hinsichtlich EU-Projekte auf bestleistung getrimmt
- job`s für deutschsprachige gibts auch haufen

--> die seele währe ok und die liebe auch


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Sanifa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #40 - 14.07.2006 um 15:05:10
 
@chicken

... ist halt immer leichter gesagt als getan... und ob in einem "fremden" land (andere mentalität und sprache) die seele in ordung ist, ist auch fraglich... Zwinkernd
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chicken
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #41 - 14.07.2006 um 15:38:34
 
natürlich hast du grundsätzlich recht.
ich würde aber nie etwas behaupten, wenn ich nicht gut bescheid wüsste.
ich lebe beide kulturen, beide sprachen und beide mentalitäten. geb. deutsch/türke

auf beiden seiten gibt es schwierigkeiten. aber das gute auf beiden seiten überwiegt das negative.

aber das ist nur meine meinung. vieleicht ist der kampf mit den bürokraten der leichtere weg.
viel glück

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #42 - 14.07.2006 um 15:47:06
 
Ayse schrieb am 05.07.2006 um 18:19:18:
ok, er ist in deutschland straffällig geworden


Vielleicht hat er aufgrund neuerer EuGH-Urteile noch eine Chance, es sei denn, man habe Anlaß, bei ihm Wiederholungsgefahr zu sehen. War es seine erste Btm-Verurteilung?

Gruß, ULF
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #43 - 14.07.2006 um 16:42:35
 
ulf schrieb am 14.07.2006 um 15:47:06:
Vielleicht hat er aufgrund neuerer EuGH-Urteile noch eine Chance, es sei denn, man habe Anlaß, bei ihm Wiederholungsgefahr zu sehen. War es seine erste Btm-Verurteilung?


unentschlossen unentschlossen unentschlossen unentschlossen

Was solln ihm die Urteile noch helfen, wenn bereits die Einreisesprre zum 01.05.2006 befristet wurde ......

worauf willst Du hinaus ?
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #44 - 14.07.2006 um 16:50:06
 
ronny schrieb am 14.07.2006 um 16:42:35:
Was solln ihm die Urteile noch helfen, wenn bereits die Einreisesprre zum 01.05.2006 befristet wurde ......

worauf willst Du hinaus ?


Er hat aber doch eine Ablehnung durch die Auslandsvertretung bekommen. Vielleicht hat er aufgrund des Assoziierungsratsbeschlusses und der entsprechenden EuGH-Entscheidungen trotz Btm-Verurteilung und Abschiebung einen fortdauernden Anspruch auf AE in D.

Gruß, ULF
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