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Einreise trotz FZF Absage (Gelesen: 2.075 mal)
Espanol
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Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einreise trotz FZF Absage
13.05.2006 um 16:30:12
 
Hallöchen
Habe nochmal eine Frage
Meinem Mann ist das Familienvisum verweigert worden
wegen Verdacht auf Scheinehe
Könnte Ich zum Stadtamt nochmals gehen mit seine Papiere
Und ein Termin holen das mein Mann und Ich in BRD heiraten
können so würde mein Mann doch vielleicht die Chance
bekommen einzureisen für die Hochzeit da wir eigentlich schon
In Marokko geheiratet haben
Würde mein Mann dafür ein 3 Monatsvisum bekommen?
Gruß Espanol












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Chun
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Nur die Ruhe bewahren


Beiträge: 98

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise trotz FZF Absage
Antwort #1 - 13.05.2006 um 18:23:34
 
Hallo Espanol,

ihr seid ja bereits verheiratet. Da könnt ihr nicht noch einmal heiraten  unentschlossen.. Oder habe ich deine Frage vielleicht falsch verstanden?

LG
Chun
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 14.05.2006 um 00:16:21
 
In Ergänzung zu Chun:
"
Scheinehe" heißt ja nicht, daß rechtlich keine Ehe vorliegt, sondern daß die Ehe nur eingangen wurde wg. des Aufenthaltsrecht und nicht beabsichtigt ist, die Ehe auch zu leben.

Abu
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise trotz FZF Absage
Antwort #3 - 16.05.2006 um 10:44:21
 
Espanol schrieb am 13.05.2006 um 16:30:12:
Hallöchen
Habe nochmal eine Frage
Meinem Mann ist das Familienvisum verweigert worden
wegen Verdacht auf Scheinehe


So Ihr richtig als Eheleute zusammenleben wollt, würde ich erwägen, gegen jene Visumsablehnung vorzugehen. Sie müßte ohnhinn bei allen weiteren Visaanträgen angegeben werden.

Gruß, ULF
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Allure
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 16.05.2006 um 15:32:18
 
Da Ihr schon verheiratet seid, wird er kaum ein Visum zur Eheschließung bekommen.

Schlage vor Ihr versucht den Verdacht der Scheinehe auszuräumen und legt gegen die Ablehnung der FZF Widerspruch ein. Rechtsmittel habt Ihr.

Viel Glück.
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line
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Beiträge: 264
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 16.05.2006 um 15:41:21
 
Oder wird Eure Eheschließung in Deutschland nicht anerkannt (z.B. weil ihr nur vor einem Imam geheiratet habt)?
Dann müsstet Ihr tatsächlich "nochmal" heiraten mit allen Unterlagen vom Standesamt etc.

Gruß,
line
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