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Wie kommt man zu seinem Mann ?? (Gelesen: 6.280 mal)
Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #15 - 12.05.2006 um 11:37:28
 
Zitat:
Unter diesem Aspekt habe ich mich dahingehend geäußert, dass die Ehe ja auch genauso gut in der TR geführt werden könnte.

Daß das die von Dir grundsätzlich bevorzugte Variante ist, ist hier hinlänglich bekannt.

Zitat:
klar ist eine VE eine Alternative, allerdings muss sie nicht zwangläufig
akzeptiert werden. Das war auch mein Einwand.

Selbstverständlich muß sie akzeptiert werden, sofern der Verpflichtende ausreichendes Einkommen nachweisen kann und die Verpflichtung dauerhaft ausgelegt ist. Ich kann hier keinen Ermessensspielraum der ABH erkennen.

Abu
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 12.05.2006 um 20:30:42
 
Zitat:
author=Abu link=1147365315/15#15 date=1147426648]
Daß das die von Dir grundsätzlich bevorzugte Variante ist, ist hier hinlänglich bekannt.

Was soll das schon wieder ? Kannst Dir das nicht einmal verkneifen ?
Du predigst hier Sachlichkeit und kannst Deine teilweise merkwürdigen Ansichten einzelner User auch nicht für Dich behalten !

Zitat:
Selbstverständlich muß sie akzeptiert werden, sofern der Verpflichtende ausreichendes Einkommen nachweisen kann und die Verpflichtung dauerhaft ausgelegt ist. Ich kann hier keinen Ermessensspielraum der ABH erkennen.


ach ja?  ich würde das so ohne weiteres nicht ! Und nun ?

DonCamillo
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asalty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #17 - 12.05.2006 um 23:14:15
 
....bermerkung nebenbei....
kenne euch nicht....kann mir kein urteil erlauben...aber wenn man eure letzten postings liest hört sich das nicht gerade freundlich an und hilft dem ratsuchenden sicherlich nicht weiter (gegenseitige anfeindungen????!, so hört es sich zumindest an)
sorry, war nur eine bermerkung am rande...so liest es sich, und so kommt es bei mir rüber..
wäre nett, wenn man sich nur auf das wesentliche beschränken würde und die lage der einzelnen betroffenen nicht noch durch "anfeindungen" untereinander erschweren würde.
liebe grüsse
asalty
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Wer kämpft kann verlieren,&&wer aber nicht kämpft hat schon längst verloren
asalty68  
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 12.05.2006 um 23:20:58
 
asalty schrieb am 12.05.2006 um 23:14:15:
wäre nett, wenn man sich nur auf das wesentliche beschränken würde und die lage der einzelnen betroffenen nicht noch durch "anfeindungen" untereinander erschweren würde.

Du sprichst mir da aus dem Herzen!  Laut lachend
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Angela B
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Gib nie auf !


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 13.05.2006 um 13:17:58
 
Danke an alle die Ihre Meinung geschrieben Haben . Ihr habt mir alle ein stück weiter geholfen. Es ist allerdings noch zu bedenken das aus irgenteinem seltsammen grund jede AB anderst entscheidet. Ich schätze ich werde meiner Bekannten Raten das wenn sie ihren Mann wirklich liebt darüber nachdenkt evtl. in der Türkei ein gemeinsammes Leben zu Beginnen. Es war mir nur Rätzelhaft warum sie eigentlich keine Niederlassungserlaubniss hat.
Und....
Streitet nicht jeder hat eine eigene Auffassung und soweit ich sehe Arbeitet Don Camilo dort und muss auch noch abschätzen wie der spielraum des Gesetzes ist glaube das ist manchmal sehr schwer.
Liebe Grüße Angela
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Sonunu Düsünen Kahraman Olmaz
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 13.05.2006 um 20:00:30
 
Angela B schrieb am 13.05.2006 um 13:17:58:
Ich schätze ich werde meiner Bekannten Raten das wenn sie ihren Mann wirklich liebt darüber nachdenkt evtl. in der Türkei ein gemeinsammes Leben zu Beginnen. Es war mir nur Rätzelhaft warum sie eigentlich keine Niederlassungserlaubniss hat.


So hatte ich es auch gemeint.
Wahrscheinlich kein NE, weil sie ihren LU nicht sicherstellen kann.

Zitat:
Streitet nicht jeder hat eine eigene Auffassung und soweit ich sehe Arbeitet Don Camilo dort und muss auch noch abschätzen wie der spielraum des Gesetzes ist glaube das ist manchmal sehr schwer.


nett von Dir so etwas einmal zu erwähnen     danke

Natürlich macht man sich in dem Rechtsgebiet nicht viele Freunde, gleichwohl muss die Arbeit getan werden und mir persönlich macht sie sehr viel Spass.
Mach Dir keine Gedanken über die ir immer wieder entgegengebrachten Anfeindungen. Es ist doch oftmals nur die Hilflosigkeit.  Zwinkernd

DonCamillo
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Abu
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Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #21 - 14.05.2006 um 00:33:30
 
Zitat:
ach ja?  ich würde das so ohne weiteres nicht ! Und nun ?

Das bestätigt mich nur...

asalty schrieb am 12.05.2006 um 23:14:15:
wäre nett, wenn man sich nur auf das wesentliche beschränken würde

Dann mach ich das mal:
1. Der Lebensunterhalt kann auch durch Unterhaltsleistungen Dritter gesichert werden. Bei nicht-unterhaltspflichtigen Dritten sind die Unterhaltsleistungen durch eine Verpflichtungerklärung abzusichern.
2. Es gibt keine Rechtsgrundlage für eine ABH, eine ordnungsgemäße dauerhafte VE abzulehnen.
3. Sofern die ABH die VE dennoch nicht akzeptiert, können wie bei allen fehlerhaften Verwaltungsentscheidungen Rechtsmittel eingelegt werden.

Abu
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edge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #22 - 14.05.2006 um 08:49:48
 
Mit der VE kann tatsächlich der LU sichergestellt werden. Aber es ist hier ja nicht bekannt, ob jemand tatsächlich in der Lage ist, diese VE abzugeben. Vielleicht gibt es ja Niemanden für die Frau, der abgeben kann oder will...

Die Verpflichtung ist ja auch nicht ohne.

Die NE wird es wahrscheinlich noch nicht geben, da der Lebensunterhalt bislang nicht gesichert ist. Da funktioniert das mit der VE nicht.

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Ein Handtuch ist so ungefähr das Nützlichste, was der
interstellare Anhalter besitzen kann.
 
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