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Visum für Nichte (Gelesen: 1.161 mal)
Daniel F.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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08.05.2006 um 09:47:54
 
Hallo Zusammen,
war schon länger nicht mehr da!  Smiley Hatte ne menge Stress! Aber jetzt Brauch ich mal wieder etwas Unterstützung  Zwinkernd
Meine Frau stammt aus der Ukraine und würde gerne Ihre Nichte für die Ferien zu uns nach Deutschland holen! So weit so Gut. Der ablauf mit Einladung, Visum  usw. ist mir Klar. Jetzt kommt der eigentliche Kern der Sache.

1. Die Nichte ist erst 10 oder 11 Jahre alt. Ist es da Rechtlich überhaupt möglich Sie einzuladen. Oder welche Bedingungen müssen dazu erfüllt sein.

2. Da ich aufgrund der Insolvenz meines AG seit kurzem Selbsständig bin und somit natürlich noch kein Steuerbescheid als Einkommensnachweis vorligt, stellt sich mir die Frage ob meine Eltern die Einladung machen müssten, oder ob ggf. auch eine Bankbürgschaft ausreichend ist. Bzw. was es noch für Möglichkeiten gibt.

Danke schon mal für eure Unterstützung!

Gruß
Daniel
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Shrek_K
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 08.05.2006 um 10:25:00
 
Hallo Daniel F. !!!

Wollte nur mal nachfragen, sie wird doch in Begleitung eines Erwachsenen reisen (z.B. mit Deiner Frau) ?

Grüße Smiley

Shrek
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Daniel F.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 08.05.2006 um 10:38:15
 
Ok, habe ich Vergessen reinzuschreiben:

Es ist so geplant, dass meine Frau sie, auf dem rückweg von Ihren Eltern, mitbringt. Und Sie auch wieder Zurückbegleitet. Falls für den Rückweg alle Stricke reissen, dachten wir auch eventuell darüber nach den Begleitservice der Fluggesellschaft zu nutzen. Der würde sie hier am Flughafen "übernehmen" und in am Zielort direkt den Eltern "übergeben".  (Weiss aber nicht wie gut der ist! Habe durchaus so meine Zweifel.).
Manche sind zwar in dem Alter auch schon alleine Unterwegs aber ich fände es etwas Unverantwortlich.

Gruß
Daniel
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