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Besuch mit Sprachkurs (Gelesen: 3.486 mal)
balou57
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuch mit Sprachkurs
25.04.2006 um 07:37:27
 
Hallo,
meine Bekannte möchte ein Besuchsvisum beantragen und während des Aufenthaltes einen Sprachkurs besuchen. Ist das möglich oder steht dies nicht im Einklang mit den Visabestimmungen? Der Mitarbeiter der Botschaft hatte ihr erklärt, wenn Sprachkurs dann nur über ein Studentenvisum.

Beste Grüsse Balou
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.04.2006 um 08:26:18
 
Hi,

innerhalb er Besuchsfrist von max. 3 Monaten kann der Besuch auch einen
Sprachkurs absolvieren. Sollte der Sprachkurs allerdings länger als 3 Monate geplant sein, so ist die Aussage der Botschaft richtig.


DonCamillo
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balou57
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.04.2006 um 19:05:21
 
Danke für die Antwort, aber ich will noch konkreter werden:

Wird im allgemeinen ein Sprachkurs mit 10 Stunden / Woche als Grund für ein 6 - wöchiges Visum anerkannt oder spielt das keine Rolle?
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spm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #3 - 27.04.2006 um 00:07:25
 
10 Stunden pro Woche reichen nicht aus, in der Regel ist ein Intensivkurs mit 18/20 Stunden pro Woche notwendig.

Außerdem habe ich gehört, dass Aussichten ein Besuchsvisum zu bekommen besser sind als ein Sprachkursvisum. Wenn es also wirklich nur 6 Wochen werden sollen, vielleicht den Weg mit dem Besuchsvisum gehen. Bei der Beantragung und dem Gespräch in der Botschaft sollte man dann den Sprachkurs am besten nicht erwähnen...
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balou57
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 28.04.2006 um 15:17:16
 
Jetzt bin ich über die Form des Visums völlig verwirrt. Beim Gespräch mit der Botschaft teilte man mir mit, das für einen 6 wöchigen Sprachkurs ein Besuchsvisum mit Kennzeichnung Sprachkurs in Frage kommt. Gibt es denn ein C Visum speziell als Sprach - Visum? Ich dachte Touri und Besuchsvisum sind das eine und Sprachkurs eine ganz andere Art von Visum?  unentschlossen

Balou
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KONDIO
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 29.04.2006 um 01:25:50
 
Hallo,

Meine Nachforschungen haben ergeben: Es gibt ein Sprachvisum.AAAber,
Du benötigst eine anerkannte Schule ( auch Privat ) z.B. Hartnackschule Berlin.
Soweit bekannt mit Zweigstellen in Deutschland.
Dann geht es je nach Aufwand. 3/6 Monate ode mehr? FürGut-Verdiener kein Problem.
Dies ist wie immer mit Kosten verbunden. Einfach Nachfragen.

Nicht Vergessen!!!
Genau erklären und nachfragen worum es geht. Auch die Mitarbeiter dort sind nur Menschen mit Positivstreß : Zwinkernd Gibt ein richtiges Preisblatt mit Info.
Aber wichtig für das Visa!!!!
Nicht das Fehlinfo's dabei heraus kommen.Bei meiner 1. Nachfrage war es so.

Meine Nachfragen vor Ort sind allerdings ca. 1 Jahr alt.

Gruß  Ralf









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KONDIO
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuch mit Sprachkurs
Antwort #6 - 29.04.2006 um 01:41:51
 
Hi  ich noch einmal,

Denk nicht an die 6 Std. Sprachkurse.Wenn es sie dann gibt.

Möchtest Dich doch mit Deiner Frau unterhalten können?!?!?!?

Gruß Ralf
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Chun
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 29.04.2006 um 17:00:51
 
KONDIO schrieb am 29.04.2006 um 01:41:51:
Hi  ich noch einmal,

Denk nicht an die 6 Std. Sprachkurse.Wenn es sie dann gibt.

Möchtest Dich doch mit Deiner Frau unterhalten können?!?!?!?

Gruß Ralf


Schockiert/Erstaunt

Aber sie können sich doch miteinander unterhalten... zwar nicht auf Deutsch, aber die Sprache ist doch wohl egal !
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balou57
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #8 - 01.05.2006 um 15:04:32
 
spm schrieb am 27.04.2006 um 00:07:25:
10 Stunden pro Woche reichen nicht aus, in der Regel ist ein Intensivkurs mit 18/20 Stunden pro Woche notwendig.

Außerdem habe ich gehört, dass Aussichten ein Besuchsvisum zu bekommen besser sind als ein Sprachkursvisum.



Sie hatte im Februar schon mal ein Visum bekommen, allerdings nur für 8 Tage, jetzt ist die Frage ob ihr nach so kurzer Zeit wieder ein Visum bewilligt wird. Pluspunkt ist ja das sie nach dem 1. Visum ihre Rückkehrbereitschaft gezeigt hat.
Allerdings wird sich die Botschaft die Frage stellen warum sie schon wieder Urlaub hat.

Balou
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balou57
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #9 - 03.05.2006 um 20:53:16
 
keine Antwort ist auch ne Antwort...
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 03.05.2006 um 21:18:02
 
Zitat:
keine Antwort ist auch ne Antwort...

wir können gern mal die  Wahrsagerin  befragen

Zitat:
jetzt ist die Frage ob ihr nach so kurzer Zeit wieder ein Visum bewilligt wird

das wird dir hier niemand sicher beantworten können, das ist eine Ermessensentscheidung der Botschaft
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spm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #11 - 03.05.2006 um 22:17:27
 
balou57 schrieb am 01.05.2006 um 15:04:32:
Sie hatte im Februar schon mal ein Visum bekommen, allerdings nur für 8 Tage, jetzt ist die Frage ob ihr nach so kurzer Zeit wieder ein Visum bewilligt wird. Pluspunkt ist ja das sie nach dem 1. Visum ihre Rückkehrbereitschaft gezeigt hat.
Allerdings wird sich die Botschaft die Frage stellen warum sie schon wieder Urlaub hat.

Balou


Das kann man leider nicht vorhersehen. An sich sehe ich da kein Problem, wenn jemand im Februar hier war und im Sommer nochmal kommen möchte. Sofern ich weiß, gibt es nur die 90-Tage-Regelung innerhalb eines Halbjahres, davon seid ihr ganz weit weg. Da die Person hier war und ordentlich ausgereist ist, wirkt sich natürlich positiv aus.

Die Frage ist, welches Visum am besten geeignet ist, und da bin ich für ein einfaches Besuchsvisum. Viel Glück!
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