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Sicherheitsleistung für Heiratsvisum? (Gelesen: 1.923 mal)
kimspa
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Sicherheitsleistung für Heiratsvisum?
07.05.2006 um 11:37:03
 
Hallo zusammen,

Habe folgendes Problem:

Ich möchte bei Abgabe der Verpflichtungserklärung für  ein Visum zum Zweck der Heirat meine Bonität bei der ABH durch Hinterlegung einer Sicherheitsleistung nachweisen.
Dieses Verfahren wurde letztes Jahr für ein Besuchsvisum anstandslos akzeptiert.

Die ABH lehnt das mit Verweis auf den vermutlich längeren Aufenthalt (über 3Monate hinaus) jedoch ab.
Es ist mir bekannt und hier auch bereits öfters erwähnt wurden, dass die VE nur für die Überbrückung der Zeit bis zur Eheschliesung erforderlich ist, da ab diesem Zeitpunkt die gesetzliche  Unterhaltspflicht besteht (Anm: bin selbst Deutscher mit gewöhnlichem Aufenthalt in D).

Folglich müsste m.E. die erforderliche Bonität durch eine wie beim 3monatigem Besuchsvisum erforderliche Sicherheitsleistung nachgewiesen werden können.  Aber selbst eine vielfach höhere Sicherheitsleistung lehnt die ABH ab.

Deshalb meine Frage: Habe ich einen Anspruch darauf, auch für ein Visum zum Zweck der Heirat eine Sicherheitsleistung zum Nachweis der Finanzkraft zu hinterlegen?

Vielen Dank


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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.05.2006 um 17:35:07
 
kimspa schrieb am 07.05.2006 um 11:37:03:
Deshalb meine Frage: Habe ich einen Anspruch darauf, auch für ein Visum zum Zweck der Heirat eine Sicherheitsleistung zum Nachweis der Finanzkraft zu hinterlegen?


Nein Zwinkernd

Sind evtl andere Famlienangehörige bereit, eine Verpflichtungserklärung abzugeben ?

Grüße
Ronny Zwinkernd


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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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kimspa
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Sicherheitsleistung für Heiratsvisum?
Antwort #2 - 07.05.2006 um 22:15:58
 
Hallo Ronny,

danke, habe ich leider schon so vermutet.

Andere Frage: Gibt es ABHs die es aber machen oder ist "Überzeugungsarbeit" diesbezüglich völlig aussichtslos.

Hintergrund sind übrigens die längeren Aufenthalte bei meiner zukünftigen Frau, welche natürlich Auswirkungen auf die regelmässigen Einkünfte meiner freiberuflichen Tätigkeit hatten.

VE eines Verwanden wäre eventuell möglich, würde aber lieber selbst die Verantwortung übernehmen.

Viele Grüße
Mike

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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 08.05.2006 um 08:26:52
 
kimspa schrieb am 07.05.2006 um 22:15:58:
Gibt es ABHs die es aber machen ..

nein, ich kenne keine
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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kimspa
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 11.05.2006 um 10:28:02
 
Danke, Eure Infos haben mir sehr geholfen. Habe mir dadurch den sinnlosen Versuch erspart,  die Hinterlegung der Sicherheitsleistung "durchboxen" zu wollen.

Wir machen es jetzt mit VE eines Familienangehörigen, ABH hat Einverständnis bereits zugesagt.

Viele Grüße

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