Malo schrieb am 06.05.2006 um 20:53:11:Dir kann da ja auch schön der Kamm schwillen, denn wenn ich richtig lese wartest du nicht Wochen, Monate, Jahre lang auf einen geliebten Menschen. Hast womöglich noch Kinder, die ihren Papa nur noch an der Stimme am Telefon oder an den Briefmarken erkennen, die auf seinen Briefen kleben.
Und wenn du mir jetzt erzählen willst, dass sie Botschaften nicht intregieren und alle super korekt arbeiten, dann lade ich gerne Mal nach NIgeria ein. Bring ein bisschen Cash mit und ich zeige Dir wie schenlle man ein Visum bekommt, wenn man Geld hat. Ich habe leider keins und sitze deshalb schon ewig hier und warte.
Hi,
Was in Deinem Fall konkret vorgefallen ist kann nicht abschätzen, weil ich den Sachverhalt nicht kenne. Du hast dazu auch keine inhaltlich Aussage getroffen ..
Aber Behörden zu unterstellen, sie würden ohne
konkrete Anhaltspunkte etwas aus Boshaftigkeit nicht tun oder tun grenzt an Verfolgungswahn, sorry
Du behauptest an anderer Stelle, der Anwalt wäre bestochen oder bestechlich, könntest es aber nicht beweisen. Das ist in etwa so aussagekräftig wie die Behauptung:
Die Erde ist eine Scheibe
Wenn die deutsche Auslandsvertretung das Visum ablehnt wird, sie ihre Gründe dafür haben, diese Ablehnung kann im Rechtsbehelfvsverfahren durch ein Gericht überprüft werden. Das ist dann das vorgesehene rechtsstaatliche Verfahren beim Verwaltungsgericht Berlin . Was hält Dich davon ab, dort Klage zu erheben ??
Grüße
Ronny