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ehegattennachzug beantragen innerhalb probezeit? (Gelesen: 2.187 mal)
jahrezeit4
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag ehegattennachzug beantragen innerhalb probezeit?
02.05.2006 um 09:05:40
 
Hallo, ich bin zwar neu hier, aber habe lange auf das Forum hier aufmerksam geworden, und ich habe viel nuetzliche Infos bekommen, danke. Und nun eine ganz konkrete Frage von mir,  kann eine frau schon innerhalb der Probezeit ihres Manns ( in dem Vertrag steht  in der Regel eine Dauer von " 6 Monate"), z.B.: bereits nachdem ihr Mann nur  3 Monate gearbeitet hat, ihr Visum auf Familienzusamenfuehrung bei der deutschen Botschaft beantragen? (beide sind auslaender!)

danke sehr im voraus fuer ihren guten Rat!
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jahrezeit4
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ehegattennachzug beantragen innerhalb probezei
Antwort #1 - 03.05.2006 um 06:21:17
 
sehr enttaeuscht! warum keine Information von euch!

Unter euch gibts, nach meinem Eindruck, viele, welche die Gesetzlage,auch die Praxis der Behoerden sehr gut kennen, wo seid ihr??

Hilfe!

mit einer guten Antwort koennte ich mein Leben in diesem Jahr besser planen!

danke!
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 03.05.2006 um 23:55:59
 
Hi,

Ich denke, hier hat die die ABH einen Ermessensspielraum. Ich würde es auf jeden Fall versuchen.

Abu
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 04.05.2006 um 13:36:57
 
natürlich kann die frau das visum beantragen
wer sollte sie auch davon abhalten

ob dem visum dann allerdings schon zugestimmt wird, prüft die ABH im visaverfahren
dazu kann man jetzt hier auch nix sagen
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jahrezeit4
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 04.05.2006 um 14:16:25
 
danke,danke!

ich meine natuerlich, ob so ein Versuch (Visumbeantragung nach nur 3 Monaten)ueberhaupt Erfolgschance hat; oder stelle ich die Frage so, wie ist die Erfolgschance groesser, nach 3 Monate oder erst nach 6 Monate?

Zu ChicaLoca: die ABH will gerne bei dem Pruefungsverfahren unter den Unterlagen einen festen Arbeitsvertrag des Manns sehen, oder?


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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 04.05.2006 um 15:13:42
 
jahrezeit4 schrieb am 04.05.2006 um 14:16:25:
die ABH will gerne bei dem Pruefungsverfahren unter den Unterlagen einen festen Arbeitsvertrag des Manns sehen, oder?

ja, das wäre das beste
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