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Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 1.675 mal)
LaPaz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis
30.04.2006 um 12:14:38
 
Hallo zusammen,

ich (Deutscher) möchte für meine Frau (aus nicht EU Land) die Niederlassungserlaubnis beantragen.
Wir sind seit 5 J. verheiratet.  
In der Vergangenheit war aufgrund von ALGII Bezug keine Erteilung
möglich. Nun habe ich seit einem Monat einen festen Arbeitsplatz mit ausreichendem Gehalt.
Somit wäre auch die letzte Bedingung erfüllt.
Beim unserer letzten Vorstellung bei der Ausländerbehörde wurden
die letzten DREI Gehaltsabrechnungen gefordert.
Ich finde aber nichts in den Gesetzestexten über "3 Gehaltsabrechnungen",
lediglich, dass ich den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten muss.

Macht es Sinn, die Niederlassungserlaubnis schon zu beantragen ?
Liegt es im Ermessen der Ausländerbehörde die letzen drei Gehaltsabrechnungen
anzufordern oder reicht der aktuelle Nachweis aus, dass unser Lebensunterhalt
durch ein SV-pflichtiges Einkommen gesichert ist (eine Abrechnung).

Vielleicht hat von euch jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht und kann
mir einen Tipp geben.

Viele Grüße

René
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis
Antwort #1 - 01.05.2006 um 10:05:27
 
Hi,
die Frage kann man nicht konkret beantworten. Aber drei
Abrechnungen sind durchaus normal, auch wenn darüber
konkret nichts zu finden ist. Der Lebensunterhalt muss sicher
gestellt sein. Da wird in der Regel von einer gewissen Nach-
haltigkeit ausgegangen. Und die sieht man vielfach bei einer
längeren Abhängigkeit von öffentlichen Mitteln und dann "nur"
einmonatiger Erwerbstätigkeit nicht als gegeben an.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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LaPaz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 01.05.2006 um 12:52:15
 
Mick schrieb am 01.05.2006 um 10:05:27:
Hi,
die Frage kann man nicht konkret beantworten. Aber drei
Abrechnungen sind durchaus normal, auch wenn darüber
konkret nichts zu finden ist. Der Lebensunterhalt muss sicher
gestellt sein. Da wird in der Regel von einer gewissen Nach-
haltigkeit ausgegangen. Und die sieht man vielfach bei einer
längeren Abhängigkeit von öffentlichen Mitteln und dann "nur"
einmonatiger Erwerbstätigkeit nicht als gegeben an.


Hallo Mick,

vielen Dank für Deine Antwort. Ich werde wohl nächsten
Monat die Niederlassungserlaubnis für meine Frau beantragen.
In einer "Hire and Fire" Zeit ist die Nachhaltigkeit leider schwer
zu kalkulieren.
Ich werde hier mal im Forum über den Verlauf berichten.
Vielleicht sind die Infos auch für andere Teilnehmer interessant.

Gruß

René

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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis
Antwort #3 - 02.05.2006 um 07:59:10
 
hallo rené,
DU kannst die niederlassungserlaubnis für deine frau NICHT beantragen
das muss sie schon selbst tun - persönliche vorsprache deiner ehefrau ist zudem erforderlich
BITTE BEACHTEN ! ! !
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LaPaz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niederlassungserlaubnis
Antwort #4 - 02.05.2006 um 21:02:44
 
ChicaLoca schrieb am 02.05.2006 um 07:59:10:
hallo rené,
DU kannst die niederlassungserlaubnis für deine frau NICHT beantragen
das muss sie schon selbst tun - persönliche vorsprache deiner ehefrau ist zudem erforderlich
BITTE BEACHTEN ! ! !


Hallo Chica Loca Smiley,

danke für den Hinweis. Ich weiß, dass meine Frau die Niederlassung beantragen
muss. Ich kenne das Prozedere aus der Vergangenheit.
Dennoch werde ich dabei sein, da ich meine Frau nicht der Behördenwillkür
aussetzte. Leider habe ich schlecht Erfahrungen gemacht, daher habe ich
auch meine Frage hier im Forum gestellt.

Gruß

René
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 03.05.2006 um 10:27:31
 
hat ja auch niemand was dagegen, dass du bei der beantragung mit dabei bist
tut mir leid, wenn ihr in der vergangenheit schlechte behördenerfahrungen gemacht habt
dann hoffen wir mal, dass es jetzt dann mal anders ist
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