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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Niederlassungserlaubnis https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1146392078 Beitrag begonnen von LaPaz am 30.04.2006 um 12:14:38 |
Titel: Niederlassungserlaubnis Beitrag von LaPaz am 30.04.2006 um 12:14:38
Hallo zusammen,
ich (Deutscher) möchte für meine Frau (aus nicht EU Land) die Niederlassungserlaubnis beantragen. Wir sind seit 5 J. verheiratet. In der Vergangenheit war aufgrund von ALGII Bezug keine Erteilung möglich. Nun habe ich seit einem Monat einen festen Arbeitsplatz mit ausreichendem Gehalt. Somit wäre auch die letzte Bedingung erfüllt. Beim unserer letzten Vorstellung bei der Ausländerbehörde wurden die letzten DREI Gehaltsabrechnungen gefordert. Ich finde aber nichts in den Gesetzestexten über "3 Gehaltsabrechnungen", lediglich, dass ich den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten muss. Macht es Sinn, die Niederlassungserlaubnis schon zu beantragen ? Liegt es im Ermessen der Ausländerbehörde die letzen drei Gehaltsabrechnungen anzufordern oder reicht der aktuelle Nachweis aus, dass unser Lebensunterhalt durch ein SV-pflichtiges Einkommen gesichert ist (eine Abrechnung). Vielleicht hat von euch jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht und kann mir einen Tipp geben. Viele Grüße René |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von Mick am 01.05.2006 um 10:05:27
Hi,
die Frage kann man nicht konkret beantworten. Aber drei Abrechnungen sind durchaus normal, auch wenn darüber konkret nichts zu finden ist. Der Lebensunterhalt muss sicher gestellt sein. Da wird in der Regel von einer gewissen Nach- haltigkeit ausgegangen. Und die sieht man vielfach bei einer längeren Abhängigkeit von öffentlichen Mitteln und dann "nur" einmonatiger Erwerbstätigkeit nicht als gegeben an. |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von LaPaz am 01.05.2006 um 12:52:15 Mick schrieb am 01.05.2006 um 10:05:27:
Hallo Mick, vielen Dank für Deine Antwort. Ich werde wohl nächsten Monat die Niederlassungserlaubnis für meine Frau beantragen. In einer "Hire and Fire" Zeit ist die Nachhaltigkeit leider schwer zu kalkulieren. Ich werde hier mal im Forum über den Verlauf berichten. Vielleicht sind die Infos auch für andere Teilnehmer interessant. Gruß René |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von ChicaLoca am 02.05.2006 um 07:59:10
hallo rené,
DU kannst die niederlassungserlaubnis für deine frau NICHT beantragen das muss sie schon selbst tun - persönliche vorsprache deiner ehefrau ist zudem erforderlich BITTE BEACHTEN ! ! ! |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von LaPaz am 02.05.2006 um 21:02:44 ChicaLoca schrieb am 02.05.2006 um 07:59:10:
Hallo Chica Loca :-), danke für den Hinweis. Ich weiß, dass meine Frau die Niederlassung beantragen muss. Ich kenne das Prozedere aus der Vergangenheit. Dennoch werde ich dabei sein, da ich meine Frau nicht der Behördenwillkür aussetzte. Leider habe ich schlecht Erfahrungen gemacht, daher habe ich auch meine Frage hier im Forum gestellt. Gruß René |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Beitrag von ChicaLoca am 03.05.2006 um 10:27:31
hat ja auch niemand was dagegen, dass du bei der beantragung mit dabei bist
tut mir leid, wenn ihr in der vergangenheit schlechte behördenerfahrungen gemacht habt dann hoffen wir mal, dass es jetzt dann mal anders ist |
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