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Einreiseerlaubnis für uneheliches Kind (Gelesen: 2.175 mal)
yoka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einreiseerlaubnis für uneheliches Kind
27.04.2006 um 20:49:22
 
Hallo,

ich habe einige Fragen zu einem Problem, mit dem sich ein Bekannter von mir herumschlägt.

Erstmal stichpunktartig der Sachverhalt, soweit mir bekannt:

Mann, gebürtig in Afrika, seit Jahren in Deutschland lebend, mit deutscher Staatsbürgerschaft, hat eine 10jährige uneheliche Tochter.

Die Mutter der Tochter ist Afrikanerin, die Tochter lebt bei ihr in Afrika, der Mann hat die Vaterschaft anerkannt, zahlt Unterhalt, hat Kontakt zu dem Mädchen.

Die Mutter des Kindes stirbt, das Mädchen lebt seitdem bei Verwandten in Afrika.

Der Mann will die Tochter zu sich nach Deutschland holen; daraufhin wird seine Vaterschaft in Frage gestellt.

Der Mann lässt auf eigene Kosten einen Test machen, der die Vaterschaft bestätigt, und beantragt erneut, dass seine Tochter zu ihm nach Deutschland reisen darf.

Die weiteren Einzelheiten, eingeschalteten Behörden etc. sind mir nicht bekannt... es hat allerdings schon ein reges Klinkenputzen, Telefonate, Briefwechsel, ausgefüllte Formulare etc. gegeben, im Endeffekt ohne Erfolg. Die Vaterschaft des Mannes wird weiterhin angezweifelt, ebenso, dass die Mutter des Kindes überhaupt gestorben ist, oder die mutmaßlich zuständigen Sachbearbeiter, z.B. in der Deutschen Botschaft im Herkunftsland des Kindes, sind schlichtweg nicht erreichbar.

Das Kind ist krank und sollte umgehend in Deutschland operiert werden, deshalb ist es dem Vater sehr wichtig, seine Tochter so bald wie möglich zu sich holen zu können. Er ist mittlerweile aber völlig frustriert und mit seinem Latein am Ende.

Jetzt meine Fragen an euch:

Kann eine Behörde bei dieser Lage der Dinge überhaupt entscheiden, den Antrag des Mannes abzulehnen? Hat er nicht ein RECHT darauf, seine Tochter nach Deutschland zu holen?

Welche Vorgehensweise muss man wählen, um die Ausreise des Kindes nach Deutschland schnellstmöglich zu erreichen?

Hat jemand persönliche Erfahrungen mit so einem Problem, und dementsprechend hilfreiche Tips... kennt jemand Organisationen, die weiterhelfen können, oder etwas ähnliches? Ich selbst bin ratlos und für jeden Hinweis dankbar...!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 27.04.2006 um 21:49:13
 
Hallo yoka,

ich gehe davon aus, dass das Kind bei der Geburt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hatte, weil ansonsten die deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt worden wäre.

Insoweit kommt es hier wohl insgesamt auf den genauesten Ablauf an, wann welche rechtsentscheidenden Inzidenzien eingetroffen sind.

Ansonsten befürchte ich, dass noch nicht mal die nachträgliche Vaterschaftsanerkennung Gültigkeit nach deutschem Recht finden könnte, solange nicht festgestelt ist, dass die Mutter zu diesem Zeitpunkt nicht wirklich unverheiratet gewesen war.

In einigen afrikanischen Ländern werden Urkunden wie Obst gehandelt, so dass sogar das Auswärtige Amt bzw. seine Botschaften keine Legalisationen mehr durchführen darf, weil das Urkundswesen absolut unsicher ist.

Insoweit ist es für weitere Hinweise von Nöten, den genauen Ablauf (Daten) zu schildern.

Doc  Cool
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yoka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 28.04.2006 um 00:38:45
 
Zitat:
rechtsentscheidenden Inzidenzien...

Ach du Schreck, was ist das denn??? Es kommt also darauf an, ob die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt anderweitig verheiratet war? Danach werde ich mich mal erkundigen. Die deutsche Staatsbürgerschaft hat das Mädchen jedenfalls nicht, da bin ich mir ziemlich sicher. Ich weiß auch nicht, ob der Vater die zum Zeitpunkt ihrer Geburt überhaupt selbst schon besaß.

Ja aber, jenseits aller Urkunden, die biologische Vaterschaft lässt sich doch nun mal unzweifelhaft feststellen, was ja auch bereits geschehen ist. Reicht das denn nicht, um das Kind jetzt nach Deutschland holen zu können?

Jedenfalls schon mal danke für die Antwort!
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 28.04.2006 um 08:04:09
 
yoka schrieb am 28.04.2006 um 00:38:45:
Reicht das denn nicht, um das Kind jetzt nach Deutschland holen zu können?



Hi yoka,

wenn feststeht, dass die Mutter tatsächlich verstorben ist, dann würde es mir
reichen, da ich § 28 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG als erfüllt ansehe. Es scheint auch noch besondere Eile geboten, so dass hier nicht locker gelassen werden sollte.
Es gilt nunmehr herauszufinden, was die Einreise tatsächlich hindert. Es sollten Gespräche mit der Botschaft geführt werden um die Sache aufzuklären.

DonCamillo
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 28.04.2006 um 08:14:51
 
Zitat:
Ja aber, jenseits aller Urkunden, die biologische Vaterschaft lässt sich doch nun mal unzweifelhaft feststellen, was ja auch bereits geschehen ist. Reicht das denn nicht, um das Kind jetzt nach Deutschland holen zu können?


Hallo yoka,

nein würde es nicht, denn die aufenthaltsrechtlichen Vergünstigungen würden nicht eintreten, wenn dort noch ein "rechtlicher Vater" im Raum stände. Das wäre der Fall, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt anderweitig verheiratet war.

Dann wäre vor Berücksichtigung der biologischen Vaterschaft, die rechtliche erfolgreich  anzufechten, um daraus "Honig zu saugen".

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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yoka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #5 - 28.04.2006 um 09:35:52
 
@ Don Camillo

Danke für den Hinweis auf das Gesetz, das war schon mal sehr hilfreich. Ja ich wüsste auch nicht, warum diese Voraussetzung nicht erfüllt sein sollte. Aber was soll man machen, wenn man versucht bei der zuständigen Botschaft anzurufen und dort nie jemand, oder jedenfalls nicht jemand der tatsächlich zuständig ist, erreichbar ist...?!???

@ ronny

Wie gesagt, nach einer möglichen Ehe der Mutter muss ich mich noch erkundigen. Aber zumindest glaube ich nicht, dass irgendjemand der afrikanischen Verwandten etwas dagegen hat, dass der Vater das Kind nach Deutschland holen will, und versucht, etwas dagegen zu unternehmen. Von der Seite sollten die Schwierigkeiten also nicht ausgehen.

Danke und ich melde mich wieder!
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yoka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #6 - 28.04.2006 um 22:14:07
 
So, jetzt habe ich die Information, dass die Mutter niemals verheiratet war. Das kann also nicht das Problem sein. Woran könnte es denn sonst liegen, dass sich die Behörden so quer stellen... und was kann man dagegen tun?

Da das Mädchen dringend ärztliche Behandlung benötigt, kann man sich in dieser Sache eben auch nicht unbegrenzt in Geduld fassen.
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #7 - 29.04.2006 um 07:59:22
 
Gerade wegen der medizinischen Behandlung würde ich es mal im Auswärtigen Amt versuchen - es gibt da ein paar sehr nette Sachbearbeiter, die da vielleicht mal ein Ohr haben oder zumindest sicherstellen können, dass du Kontakt und Antworten bekommst.
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