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frage zum heiratsvisum DRINGEND!!!!! (Gelesen: 1.697 mal)
bianca24
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27.04.2006 um 15:15:59
 
mein freund, ein mauretanischer Staatsbürger lebt in Spanien. Da wir nun gute 9 Monate versucht haben über die spanische residecia eine Einreise nach Deutschland zu ermöglichen, und dies endgültig gescheitert ist, wollen wir jetzt die Möglichkeit des Heiratsvisums nutzen.
Ich fliege in drei Tagen zu ihm und möchte meinen dortigen Aufenthalt nutzen.
nun meine Frage. Kann er trotz abgelehnter residecia das Heiratsvisum auf der deutschen Botschaft in Spanien/ Las Palmas de Gran Canaria beantragen oder muss er dazu auf die deutsche Botschaft in sein Heimatland? Laut der Aussage einer Mitarbeiterin der Ausländerbehörde Ulm ist dies möglich. Ich bin mir aber nicht so sicher.
Ich hoffe auf schnelle Antwort Vielen Dank
Liebe Grüsse Bianca
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ronny
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Antwort #1 - 27.04.2006 um 15:31:43
 
Hallo,

grundsätzlich ist für die Visumantragstellung die deutsche Auslandsvertretung des Staates zuständig, in welchem der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Da auch Ausnahmen ,mit Zustimmung der ursächlich zuständigen Auslandsvertretung, möglich sind, solltest du Dich deswegen mit den beiden Betroffenen Botschaften verständigen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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bianca24
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Antwort #2 - 27.04.2006 um 15:39:57
 
Danke für die prompte Antwort 
Also ich könnte die deutsche Botschaft in Spanien kontaktieren, auch wenn Spanien seinen Antrag auf erteilung der residecia abgelhent hat. Und müsst ich Papiere mitbringen, wie zum Beispiel die Verpflichtungserklärung?
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ronny
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Antwort #3 - 27.04.2006 um 15:44:03
 
Stoj,

nicht falsch verstehen, ich gab den Rat mal vorher zu fragen, weil es eben nicht automatisch geht.

Hängt davon ab, ob Spanien als sein gewöhnlicher Aufenthalt angesehen wird Zwinkernd

Am besten per mail nachfragen  Zwinkernd
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bianca24
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Antwort #4 - 27.04.2006 um 15:49:59
 
Ok. Danke!!!
Und noch ne Frage.
Muss ICH persönlich diese Verpflichtungserklärung unterschreiben? oder könnendas auch meine Eltern tun. Denn ich habe kein eigenes Einkommen da ich zur zeit noch Studentin bin. Ich lebe aber seit kurzem wieder in deren Haushalt. Und wie hoch müsste das Einkommen sein meiner Eltern sein? Ich will bloß alle Eventualitäten abklären, weil wir schon sehr viel zeit durch die spanischen Behörden verloren haben und langsam mal was passieren sollte
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ChicaLoca
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Antwort #5 - 27.04.2006 um 16:17:44
 
man kann sich nur verpflichten für den lebensunterhalt einer anderen person aufzukommen, wenn man einkommen hat
wie sollte im bedarfsfall sonst gepfändet werden

in deinem fall müssten deine eltern daher wohl "herhalten"  Zwinkernd
wenn sie es denn tun

siehe hierzu § 68 ff AufenthG
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