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Heirat einer Ukrainerin (Gelesen: 1.667 mal)
BigBrother1860
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat einer Ukrainerin
27.04.2006 um 12:25:19
 
Mahlzeit !

Möchte gerne meine Freundin aus der Ukraine heiraten.

Wohne in Baden-Württemberg und weiss jetzt ehrlich esagt nicht genau, welche Dokumente ich genau benötige und ob es möglich ist, diese hier in Deutschland zu besorgen.

im Juli wird sie mich (wenns mit dem Visum erneut klappt) für 3 Monate besuchen.

geht es, diese Dokumente auch von hier aus zu besorgen ? Oder ist es besser, das sie diese Dokumente gleich mitbringt ?

Und welche Papiere braucht sie ?

Wir beide waren noch nie verheiratet..
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 27.04.2006 um 12:30:59
 
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BigBrother1860
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 27.04.2006 um 12:35:49
 
Durchgedreht Dankeeeeeee !

In der Hoffnung, das das in meinem Provinznest auch funktioniert.. Zwinkernd

Ich höre übrigens immer was von einem "Heiratsvisum".. Kann ich sie denn nicht in der "normalen" Visumszeit (Bersucher) heiraten ?

Oder ist das Heiratsvisum wegen den maximalen 2x 3 Monaten eine "erweiterung" zu den normalen Visas ?
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BigBrother1860
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #3 - 27.04.2006 um 12:37:49
 
Abu schrieb am 27.04.2006 um 12:30:59:


Noch ne saublöde frage...

a) oder b)

oder

a) UND b) in dem Dokument ??
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BigBrother1860
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 27.04.2006 um 12:50:38
 
...Wer lesen kann.. Habs gerade gesehen...
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 27.04.2006 um 13:01:55
 
Zitat:
Kann ich sie denn nicht in der "normalen" Visumszeit (Bersucher) heiraten ?


Hallo,

zunächst mal der Grundsatz, dass immer das richtige Visum vorliegen muß. Insbesondere wenn man vorher schon weiß, dass es auf Dauer ausgerichtet ist.
Ansonsten macht man falsche Angaben bei der Visumbeantragung und sich ggf. strafbar. Mittlerweile gibt es auch Stimmen die reden von der unerlaubten Einreise, wenn man mit einem Besuchsvisum zum Daueraufenthalt einreist.

Ich teile die Meinung nicht, aber Du solltest es nicht drauf ankommen lassen Zwinkernd

Dann auch praktische Erwägungen, für den Fall , dass sich das Befreiungsverfahren in die Länge zieht. Das Scengen-Besuchsvisum kann nicht verlängert werden, das Heiratsvisum als nationales Visum schon Zwinkernd

Letztlich auch einfach die Frage des Umgangs mit der Botschaft und Deiner ABH, die sich ja bei einem Besuchsvisum leicht vera..... vorkommen könnten Zwinkernd

Sicher werden jetzt hier wieder Stimmen laut die nach Art. 6 GG rufen und meckern, dass es den § 39 AufenthV gibt etc. pp. , aber nimm es einfach als Rat: Offenheit hat bisher kaum jemand geschadet Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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