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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat einer Ukrainerin
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Beitrag begonnen von BigBrother1860 am 27.04.2006 um 12:25:19

Titel: Heirat einer Ukrainerin
Beitrag von BigBrother1860 am 27.04.2006 um 12:25:19
Mahlzeit !

Möchte gerne meine Freundin aus der Ukraine heiraten.

Wohne in Baden-Württemberg und weiss jetzt ehrlich esagt nicht genau, welche Dokumente ich genau benötige und ob es möglich ist, diese hier in Deutschland zu besorgen.

im Juli wird sie mich (wenns mit dem Visum erneut klappt) für 3 Monate besuchen.

geht es, diese Dokumente auch von hier aus zu besorgen ? Oder ist es besser, das sie diese Dokumente gleich mitbringt ?

Und welche Papiere braucht sie ?

Wir beide waren noch nie verheiratet..

Titel: Re: Heirat einer Ukrainerin
Beitrag von Abu am 27.04.2006 um 12:30:59
[guck=guck.gif] http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/show/1187421/Ukraine.pdf

Abu

Titel: Re: Heirat einer Ukrainerin
Beitrag von BigBrother1860 am 27.04.2006 um 12:35:49
:D Dankeeeeeee !

In der Hoffnung, das das in meinem Provinznest auch funktioniert.. ;)

Ich höre übrigens immer was von einem "Heiratsvisum".. Kann ich sie denn nicht in der "normalen" Visumszeit (Bersucher) heiraten ?

Oder ist das Heiratsvisum wegen den maximalen 2x 3 Monaten eine "erweiterung" zu den normalen Visas ?

Titel: Re: Heirat einer Ukrainerin
Beitrag von BigBrother1860 am 27.04.2006 um 12:37:49

Abu schrieb am 27.04.2006 um 12:30:59:
[guck=guck.gif] http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/show/1187421/Ukraine.pdf

Abu


Noch ne saublöde frage...

a) oder b)

oder

a) UND b) in dem Dokument ??

Titel: Re: Heirat einer Ukrainerin
Beitrag von BigBrother1860 am 27.04.2006 um 12:50:38
...Wer lesen kann.. Habs gerade gesehen...

Titel: Re: Heirat einer Ukrainerin
Beitrag von ronny am 27.04.2006 um 13:01:55

Zitat:
Kann ich sie denn nicht in der "normalen" Visumszeit (Bersucher) heiraten ?


Hallo,

zunächst mal der Grundsatz, dass immer das richtige Visum vorliegen muß. Insbesondere wenn man vorher schon weiß, dass es auf Dauer ausgerichtet ist.
Ansonsten macht man falsche Angaben bei der Visumbeantragung und sich ggf. strafbar. Mittlerweile gibt es auch Stimmen die reden von der unerlaubten Einreise, wenn man mit einem Besuchsvisum zum Daueraufenthalt einreist.

Ich teile die Meinung nicht, aber Du solltest es nicht drauf ankommen lassen ;)

Dann auch praktische Erwägungen, für den Fall , dass sich das Befreiungsverfahren in die Länge zieht. Das Scengen-Besuchsvisum kann nicht verlängert werden, das Heiratsvisum als nationales Visum schon ;)

Letztlich auch einfach die Frage des Umgangs mit der Botschaft und Deiner ABH, die sich ja bei einem Besuchsvisum leicht vera..... vorkommen könnten ;)

Sicher werden jetzt hier wieder Stimmen laut die nach Art. 6 GG rufen und meckern, dass es den § 39 AufenthV gibt etc. pp. , aber nimm es einfach als Rat: Offenheit hat bisher kaum jemand geschadet ;)

Grüße
Ronny ;)

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