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...hilfe.... (Gelesen: 2.642 mal)
habiga1
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Träume nicht dein Leben
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Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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24.04.2006 um 14:35:07
 
Hallo,

wir haben jetzt die Information vom Bundesverwaltungsamt.
Darin steht halt was alles war bzw. dass sein Antrag auf Asyl am 29.09.04 abgelehnt wurde. Und dass am 05.10.054Fortzug nach unbekannt ist. und dass eben eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft vorliegt bzw. ihm Abscheibung am 29.09.04 angedroht wurde.
So wie soll man nun weiter vorgehen dass er ja ausgereist ist sich nicht mehr illegal in Deutschlandb zw. EU aufhält etc.
Danke für eure Hilfe/Informationen.


hbiga
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 25.04.2006 um 11:57:18
 
häh???
was ist denn überhaupt beabsichtigt ?
eheschließung, visumbeantragung oder .......???
da musst du schon ein paar mehr informationen rausrücken

wo ist "er" denn jetzt ?
noch illegal in deutschland bzw. in einem anderen eu-staat oder in seinem heimatland ?
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 25.04.2006 um 16:59:32
 
Hi Habiga1,
du musst deinen fall schon noch mal genau schildern, da du ehemals viele Detailinfos per PN verschickt hast und das keiner in den Beiträgen finden kann.
thom
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habiga1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 25.04.2006 um 18:57:55
 
Also 1. mal dass er von der fahndungsliste wegkommt, da er sich seit september 2004 in seinem Heimatland(tunesien) aufhält und dort auch lebt.
2. wie kann er wiedereinreisen LEGAL ? bzw. ist es überhaupt möglich ?
Also wie gesagt er ist damals ohne irgendwelche zettle bescheinigung zurück er ist weg vom Asyl heim und direkt in sein heimatland.
Was soll man jetzt tun ?
3.ich denke wohl eher einresie über Visa/Arbeitsvertrag....
Was könnt ihr uns raten ?

hbiga
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 26.04.2006 um 08:13:01
 
aha, also ist er im heimatland
die abschiebungsandrohung ist ja nix schlimmes
er ist ja ausgereist - bloß hat er das nicht offiziell gemacht
das kann er aber einfach beweisen, in dem er bei der deutschen botschaft in tunis vorspricht mit seinem pass und die botschaft soll das der ausländerbehörde melden
da kann er auch direkt ein visum beantragen

weshalb will er denn wieder nach deutschland?
was für ein visum soll denn beantragt werden ?
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habiga1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 26.04.2006 um 13:40:40
 
Also es geht einfach darum dass er weg kommt von der fahnungsliste und nach Deutschland oder Eu einreisen kann ohne Probleme zu kruiegen.
Er soll einfach zur Botschaft gehen und dort was sagen ?
Dass er seit dem und dem Datum eben wieder in Tunesien ist....
Aber gibt dass keine Probleme dass er mal illegal in D. war mit dem Visumsantrag ?
Also ist das alles nicht so schlimm wies aussieht ??


LG & Danke

hbiga
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 26.04.2006 um 14:32:55
 
er sollte auf jeden fall zur botschaft, damit er nachweisen kann, dass er sich tatsächlich in seinem heimatland befindet
die botschaft sollte das dann der ausländerbehörde mitteilen
ob dann die fahndung gelöscht wird, weiß ich nicht

ohne visum kann er sowieso nicht legal  nach deutschland oder in die eu-staaten einreisen
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habiga1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 26.04.2006 um 15:44:46
 
es geht uns im Moment nicht so sehr wegen dem Visum sondern halt eher was tun um diese fahndung zu löschen ?
Bzw. es hat doch bestimmt folgen wenn man illegal in EU war, dass man nicht mehr so schnell einreisen kann oder nicht ?
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