Hi,
für eine Eheschließung in Deutschland sollte sie die folgenden Dokumente bereit halten:
1. gültiger Pass
2. Abstammungsurkunde
3. ein Ehefähigkeitszeugnis (Japan stellt weche aus) dabei darauf achten, dass Du mit eingetragen bist
Das Vorstehende gilt natürlich nur, wenn keiner von Euch beiden bereits verheiratet war. Dann wäre noch eine Anerkennung der Scheidung erforderlich ...
Siehe dazu dann oben die
FAQ Nach der Eheschließung erhält sie eine
AE nach § 28
AufenthG, diese berechtigt zu einer Erwerbstätigkeit.
Zitat:Thema Staatsangehörigkeit: Ist es unproblematisch (auch in Bezug auf gemeinsame Kinder), wenn wir unsere jeweilige Staatsangehörigkeit behalten?
Warum soll es damit Probleme geben, die Eheschließung ändert eh nichts an der Staatsangehörigkeit. ?
Arbeit und Aufenthalt in Japan richtet sich nach deren Gesetzen, deswegen sollte sie dort mal nachfragen
Grüße
Ronny