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Deutscher + Mexicanerin möchten in D heiraten aber (Gelesen: 1.409 mal)
oswald-othello
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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21.04.2006 um 11:13:05
 
Hallo,

folgender Fall :

ein deutscher Kollege , lebt derzeit in Mexiko und möchte seine mexikanische Freundin aber in Deutschland heiraten. Danach wollen sie weiter zusammen in Mexiko leben.
Welche Papiere braucht Sie?????????????????
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 21.04.2006 um 14:28:11
 
Hi,

Was die ausländerechtliche Seite angeht:

Ein Heiratsvisum braucht Sie nicht, weil kein längerfristiger Aufenthalt in D im Ansschluß an die Heirat erfolgen soll. Ein Besuchsvisum braucht sie auch nicht, weil sie als Mexikanerin hiervon für Kurzaufenthalte befreit ist.

Was die personenstandsrechtliche Seite angeht:

Eine erste Indikation bezüglich der notwendigen Unterlagen  guck OLG Stuttgart - Mexico

Leztendlich kann die Frage aber nur das zuständige Standesamt beantworten. Zur Zuständigkeit:
Zitat:
Hat keiner der Verlobten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, kann die Eheschließung bei einem der Hauptstandesämter (Hamburg, München, Baden-Baden oder Standesamt I in Berlin) angemeldet werden.

Die Ehe selbst kann bei jedem beliebigen Standesamt geschlossen werden. Nach Prüfung der Ehefähigkeit wird das betreffende Standesamt zur Eheschließung ermächtigt.

(Quelle: Standesamt I )

Abu
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oswald-othello
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 21.04.2006 um 14:33:23
 
Das Standesamt hat gesagt, sie würden nur auskunft an die Person selbst erteilen . Kann soetwas sein ???
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 22.04.2006 um 14:11:46
 
Na ja, viele Dinge sind einzelfallabhängig, wie z. B Vorehen, etc., aber deshalb gar keine Auskünfte zu erteilen, halte ich für übertrieben.

Abu
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