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marokkanisches recht benötigte dokumente (Gelesen: 1.120 mal)
RASCHIDO
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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20.04.2006 um 11:04:21
 
hallo an alle, ich habe eine frage bezüglich der benötigten dokumente, die ich brauche um meine verlobte marrokanerin zu heiraten.

also ich bin deutscher staatsbürger, und sie marokkanerien. ich beginne ab dem 1.august eine ausbildung als verwaltungsfachangestellter, und habe bis jetzt noch nicht gearbeitet. nur schule und ein berufsvorbereitendes jahr gemacht.

mein problem ist folgendes, ich habe mich im netz informiert und herausgefunden das man auch einen einkommensnachweis vorlegen muss um in marokko zu heiraten. meine verlobte meinte das auch, aber ich habe letztens mit einem freund geredet, der gerade in der türkei geheiratet hat und genau das gleiche durchmachen musste was ich jetzt mache. er  meinte zu mir, "nein,nein du brauchst keinen einkommensnachweis, brauchte ich auch nicht da du ja deutscher staatsbürger bist ist das nicht nötig, nur wenn du keine deutsche staatsbürgerschaft hast müsstest du das vorzeigen.

hat er jetzt recht oder muss ich doch einen einkommensnachweis besorgen???

das problem ist nämlich ich möchte noch vor dem 1.august also bevor meine ausbildung beginnt wieder nach marokko runter und sie heiraten, da es halt auch noch wie meine verlobte mir letztens sagte 3 wochen in anspruch nehmen wird oder vielleicht noch länger um den ganzen papierkram in marokko zu erledigen. damit wir dann endlich heiraten können, und ich kann ja wohl kaum 3-4 wochen am stück frei nehmen wärend meiner ausbildung.

ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

mfg RASCHIDO
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 21.04.2006 um 13:02:48
 
Hi Raschido,

da Ihr in Marokko heiraten wollt, wäre es wichtig wenn Ihr Euch vor Ort beim zuständigen Tribunal erkundigt welche Unterlagen benötigt werden. Das variiert nämlich von Stadt zu Stadt. Erste gute Infos gibt auch die Botschaft in Rabat auf ihrer homepage. Es ist wirklich viel Vorarbeit nötig, und auch in MA selbst sind 3 Wochen wirklich die "Untergrenze", in der man alles schaffen kann.

Bei meiner Hochzeit in MA war ein Einkommensnachweis gefordert, wurde dann aber nur kurz mal angesehen. Die Heirat war definitiv nicht abhängig von einer Einkommenshöhe o.ä.
Ich denke, wenn Du eine Bescheinigung über den anstehenden Ausbildungsbeginn mitnimmst, ist das sicher genauso gut.

Mir fällt noch ein: Falls Du nicht muslimisch bist, musst Du wahrscheinlich noch zum islam. Glauben übertreten.

Gruß,
line
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RASCHIDO
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 21.04.2006 um 14:31:07
 
hallo danke dir schon mal für deine antwort, freut mich sehr das du mir hilfst. ich dachte schon hier krieg ich gar keine antwort.

also moslem bin ich ja, mein vater ist ja selber araber nur meine mutter ist deutsche. und was ich sonst so alles benötige weis ich auch schon. blos das mit dem einkommensnachweis ist halt so ne sache ich hoffe du hast recht und ein auszug von meinem arbeitsvertrag wird ausreichen. ansonsten rufe ich sicherheitshalber nochmal bei der deutschen botschaft in marokko an die müssten mir ja genau sagen können was ich brauche oder nicht ???

mfg RASCHIDO
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Elke_06
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Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 21.04.2006 um 14:59:00
 
Hallo Raschido,

bei Deinem Problem wird auch die Deutsche Botschaft nicht weiterhelfen können.
Wie Line schon geschrieben hat, sind die Unterlagen, die man zum Heiraten benötigt, von Ort zu Ort unterschiedlich.
Am besten ist wirklich, wenn Deine Verlobte sich direkt beim zuständigen Familiengericht erkundigt.
Ich vermute (das ist aber wirklich nur eine Vermutung), dass als Einkommensnachweis auch eine formlose Bescheinigung Deiner Eltern gelten würde, in der sie angeben, in welcher Höhe sie Dich finanziell unterstützen.
Mein Mann (Marokkaner) hat als Einkommensnachweis so etwas abgegeben und es ist nicht bemängelt worden.

Viel Erfolg
  Elke
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