Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einkommen und Familiennachzug (Gelesen: 3.121 mal)
IgRa
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einkommen und Familiennachzug
18.04.2006 um 16:46:40
 
Hallo,
ich würde gern wissen, wieviel Einkommen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Familiennachzug) notwendig ist.

Ich studiere, bekomme Bafög (585€), arbeite auf 300€, habe Niederlassungserlaubnis.
Meine Freundin studiert, stellt einen Antrag auf AE, arbetet auf 320€.
+Kindergeld für unser Kind.

Miete 400€, Wohnung 30m2

Ist das ausreichend oder muss man doch eine Verpflichtungserklärung machen lassen?

Vielen vielen Dank!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ghalbi
Full Top-Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 384

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einkommen und Familiennachzug
Antwort #1 - 18.04.2006 um 17:09:40
 
Hallo Igra,

mit welcher AE ist denn die Freundin bisher hier? Du schreibst, sie studiert? Dann hat sie bereits eine AE oder sehe ich das falsch.

Viele Grüße
Ghalbi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
IgRa
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einkommen und Familiennachzug
Antwort #2 - 18.04.2006 um 17:13:17
 
Hallo!
Ja, sie hat schon eine AE, aber nur für das Studium. Jetzt läuft sie ab und da wir geheiratet haben, wollten wir eine AE zwecks Famileienzusammenführung beantragen. Oder meinst du, dass die "normale" studentische AE besser wäre?

Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ghalbi
Full Top-Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 384

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einkommen und Familiennachzug
Antwort #3 - 18.04.2006 um 17:19:52
 
Hallo IgRa,

besser sicherlich nicht. Und da wurde für den Studienaufenthalt eine Verpflichtungserklärung abgegeben? Denn 320 Euro ist fürs Studium doch auch etwas zu wenig. Der normale Bafög-Satz wird da auch als Mindesteinkommen gefordert?

Viele Grüße
Ghalbi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
IgRa
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einkommen und Familiennachzug
Antwort #4 - 18.04.2006 um 17:24:20
 
Ja, da hatte sie eine Verpflichtungserklärung gehabt bzw. sie hat sie immer noch, weil sie für die Dauer des Studiums abgegeben wurde.

Und jetzt wollte ich wissen, ob unser Einkommen (siehe Themenanfang) für die Erteilung einer AE ausreicht und ob man die "alte" Verpflichtungserklärung verwenden darf?

Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ghalbi
Full Top-Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 384

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einkommen und Familiennachzug
Antwort #5 - 18.04.2006 um 17:26:21
 
Hallo IgRa,

woher kommt denn deine Freundin?

Viele Grüße
Ghalbi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
IgRa
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einkommen und Familiennachzug
Antwort #6 - 18.04.2006 um 17:29:21
 
Spielt das eine Rolle bei der Antragstellung?

Aus Russland

Gruß
Igra
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ghalbi
Full Top-Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 384

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einkommen und Familiennachzug
Antwort #7 - 18.04.2006 um 17:32:26
 
Hallo IgRa,

meine Überlegung war nur die, ob die Freundin nicht vielleicht jetzt unter Neu-EU-Beitrittsländer hätte fallen können. Die Staatsangehörigkeit zu wissen ist eigentlich schon immer Grundvoraussetzung für eine Antwort.

Viele Grüße
Ghalbi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ghalbi
Full Top-Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 384

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einkommen und Familiennachzug
Antwort #8 - 18.04.2006 um 17:38:17
 
Hallo Igra,

nun ja die Frage wegen der Lebensunterhalt ist ja nun geklärt. Also eine Verpflichtungserklärung bedeutet ja, dass der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Was ja aber in diesem Fall sicherlich im Moment das Problem ist, da die Freundin ja studiert und auch eine AE hat.

Für eine AE zum zum Familiennachzug ist schon die Sicherung des Lebensunterhalt gefordert. Ob da eine Verpflichtungserklärung anerkannt wird, wage ich zu bezweifeln. Aber trotzdem würde ich vorschlagen, bei der zuständigen ABH vorzusprechen. Oder vielleicht wartest du noch auf andere Meinungen und Erfahrungen hier im Forum.

Viele Grüße
Ghalbi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
IgRa
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einkommen und Familiennachzug
Antwort #9 - 18.04.2006 um 17:42:45
 
Nein, leider nein. Sonst hätten wir keine Problemme. Jetzt wissen wir gar nicht, wie es weiter gehen soll. Und überlegen uns , ob es gar nicht besser wäre, wenn sie studentisches Visum beantragt.

Vielen Dank für deine Ratschläge  Smiley

Gruß
Igra
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ghalbi
Full Top-Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 384

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einkommen und Familiennachzug
Antwort #10 - 18.04.2006 um 17:44:12
 
Hallo IgRa,

dann haben wir uns doch mißverstanden. Ich dachte sie hat eine AE für das Studium + Verpflichtungserklärung.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ghalbi
Full Top-Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 384

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einkommen und Familiennachzug
Antwort #11 - 18.04.2006 um 17:45:52
 
ich würde schon empfehlen, eine AE für das Studium zu beantragen. Denn sie studiert doch weiter, so wie ich es verstanden habe.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
IgRa
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einkommen und Familiennachzug
Antwort #12 - 18.04.2006 um 18:53:22
 
Ja, genau. wir hatten uns mißverstanden. Meine Frau hatte früher, als wir noch nicht verheiratet waren, eine Verpflichtungserklärung gehabt. Jetzt haben wir geheiratet und führen zusammen das Lebensunterhalt. Und deswegen wollte ich wissen, ob unser Geld für eine AE zwecks Familiennachzug ausreicht oder ob wir schon wieder auf eine Verpflichtungserklärung zurückgreifen müssen.

Vielen Dank

Gruß

Igra
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema