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Heirat in Deutschland oder Dänemark (Gelesen: 7.859 mal)
enricovampires
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat in Deutschland oder Dänemark
14.04.2006 um 16:22:11
 
Hi mein Enrico!
Ich und meine Verlobte wollen Heiraten.
Ich bin Philippino mit Deutscher Nationalität und bin auch wohnhaft hier.
Meine Verlobte hat die Nationalität Demokratische Republik Kongo.
Sie ist aber Wohnhaft in Frankreich und hat auch ein unbefristetes Visum dort.

Wie kann ich sie nach Deutschland holen(Visum)?
Sollten wir in Dänemark oder in Deutscland Heiraten?
Und was müssen wir tun?
Bitte um hilfe!
Meine Verlobte hat extreme Familierische Probleme und muss dringend da raus!
Ich wäre für jede Hife sehr sehr Dankbar!!!
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enricovampires  
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 15.04.2006 um 00:24:42
 
enricovampires schrieb am 14.04.2006 um 16:22:11:
Sie ist aber Wohnhaft in Frankreich und hat auch ein unbefristetes Visum dort.

Wie lange lebt sie denn schon in F?

Zitat:
Wie kann ich sie nach Deutschland holen(Visum)?

Besuchsweise kann sie sich bis zu 90 Tage im einem 180 Tage-Zeitraum in D aufhalten.

Sofern sie sich länger als 5 Jahre in F aufhält und ihr Aufenthaltstitel etwas sagt wie "Daueraufenthalt/EU", kann sie evtl. erleichtert dauerhaft nach D kommen.

Durch eine Heirat mit Dir hätte sie einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis.

Zitat:
Sollten wir in Dänemark oder in Deutscland Heiraten?

Persönlich würde ich erst einmal versuchen eine Heirat in D hinzubekommen und nur im Notfall eine Heirat in DK in Erwägung ziehen.

Abu
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 15.04.2006 um 10:34:55
 
Abu schrieb am 15.04.2006 um 00:24:42:
... und nur im Notfall eine Heirat in DK in Erwägung ziehen.



Hi,

wann liegt denn ein "Notfall" vor ?

DonCamilllo
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convar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 16.04.2006 um 12:06:50
 
"Notfall" dürfte sein, wenn die Papiere die für die Eheschließung in Deutschland gebraucht werden nicht verfügbar sind (unvollständig, fehlerhaft, keine Legalisation, Problemstaat)....
was dann wieder die Frage aufwirft, wie bekommt man mit diesen mangelhaften Unterlagen dann das Ehefähigkeitszeugnis um in Dänemark heiraten zu können (ich unterstelle mal dass man das dort vorlegen muss)

und dann beginnt wieder die Diskussion um die Anerkennung der Ehe......
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 16.04.2006 um 12:20:48
 
Convar - in Dänemark braucht man kein Ehefähigkeitszeugnis und eine dänische Heiratsurkunde muss nicht anerkannt werden. Daher ist Dänemark tatsächlich für Menschen, die sich bereits mit AE oder Visum in der EU aufhalten, eine Möglichkeit zu heiraten, wenn bestimmte Urkunden nicht oder nur unter unverhältnismäßig großem Aufwand zu beschaffen sind.
Interessanterweise kenne ich ziemlich viele deutsch-amerikanische Paare, die nach Dänemark ausgewichen sind, wenn der Heimatstaat des Amerikaners irgendwelche relativ abstrusen Vorschriften hatte, die das deutsche Standesamt hätte erfüllt sehen wollen (z.B. Impfungen, wobei die Braut hochallergisch war).
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convar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 16.04.2006 um 12:39:28
 
@Reni

das macht Sinn mit der Anerkennung. Kann mich noch wage daran erinnern, dass nur anerkannt werden muss bei einer bestimmten Personengruppe....
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duebel1955
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 17.04.2006 um 00:21:25
 
Hab' mal kurz gegoogled:

http://www.gkmuenchen.um.dk/de/menu/Konsular+Dienst/EheschliessungInDnemark/

http://www.express-heirat.de/

http://www.weddix.de/hochzeit/reise-daenemark-heiraten-vor-ort

Und im folgende site stehen einige interesante details. Zwar zwischen Deutsch/Russische paare aber ich vermute mal sehr stark dies bezieht sich auf die meiste die in Dänemark heiraten möchten.
Übrigens ich überlege mir sehr stark auch in Dänemark zu heiraten.

http://www.interfriendship.de/forum-history/search/Ehe/

Gruss

duebel
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 17.04.2006 um 08:39:26
 
Ich denke Dänemark wäre vielleicht das beste, weil sie dürfte doch mit dem Visum was sie bereits hat nach Dänemark reisen, wenn mich nicht alles täuscht ( EU, Schengen).
Würde theoretisch auch Deutschland gehen, wäre aber dann wieder komplizierter, wegen der Heirats-Papiere.

Guck mal hier: http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/schengen.html

Und vorsichtig sein mit diesen Heiratsagenturen.Die versprechen gelegentlich das Blaue vom Himmel. Wir haben es damals dann selber in die Hand genommen und haben in Dänemark beim Standesamt vorgesprochen.

Es gibt einige grenznahe Orte, die sich auf solche Eheschließungen spezialisiert haben.

Guckst du hier : http://www.dankonmuc.de/de/Konsular/Heiraten_in_DK/de-heiraten-t.htm

So dann wünsch ich euch viel Glück und schöne Ostern.

Tuyet
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convar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 17.04.2006 um 13:20:56
 
@duebel1955

klasse Infos, haste gut reingeduebelt, kriegste nich mehr..... Laut lachend
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duebel1955
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 17.04.2006 um 20:51:12
 
Eine Heirat in Dänemark scheint also auf der hand zu liegen, nicht so kompliziert, womöglich sogar "preiswerter" aber wichter ist wesentlich weniger dokumenten.

Ich habe dies mit meiner freundin in China besprochen, she denkt eine heirat in Dänemark ist nicht so "sicher", nicht seriös genug, sie glaubt es währe zu einfach sich scheiden zu lassen. 
Da wird es wiederum mal wieder deutlich: andere länder, andere sitten. Sie konnte einfach nicht verstehen wie einfach es sein kann sich scheiden zu lassen.

Aber sie hat mit ihre bemerkung ein doch interessanter punkt hervorgehoben.
Was währe wenn im falle einer scheidung???
Müssten wir dann nach Dänemark reisen, oder kann man in jedem land in dem man wohnt sich scheiden lassen?
Solange wir in Deutschland wohne währe eine fahrt nach Dänemark nicht so schlimm, Aber was wenn ich nach China umziehen würde...

Überal wird schön über eheschliessung gesprochen, aber nirgends ein wort darüber wenn eine in Dänemark geschlossene ehe daneben geht und das paar sich entschliesst zu scheiden.

Ich denke mal dies ist für alle andere die ihre eheschliessung in Dänemark planen auch ein wichtiger aspekt.
Denn eigentlich ist eine ehe nichts anderes als eine geschäftsverbindung.
Mit liebe hat's recht wenig zu tun, es geht um rechte und steuern usw.... oder??
Ganz nüchtern gesehen also.
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #10 - 17.04.2006 um 21:13:28
 
Nein, man muss sich nicht in Dänemark scheiden lassen. Wenn ein Ehegatte Deutscher ist, kann man sich in Deutschland scheiden lassen, wurde die Ehe hier geführt, gilt deutsches Recht. Hat also hinterher mit Dänemark nichts mehr zu tun - außer, es gefällt euch so gut, dass ihr da wohnen wollt - wenn man euch läßt Zwinkernd
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duebel1955
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 17.04.2006 um 21:42:01
 
Vorerst haben wir vor in Deutschland zu wohnen.
Ich wohne und arbeite hier schon seit 1977.
Meine zukünftige is Chinesische staatsbürgerin und sie behält ihre staatsbürgerschaft.
Ich bin Niederländischer staatsbürger, und auch ich behalte diese bei.
Wir sprechen zwar davon mal nach China auszuwandern, aber ob dies jemals geschehen wird steht auf einem anderen blatt.
Gilt in unserem fall dann immer noch das Deutsche recht im falle eines falles?
Dann gilt es auf jeden fall, sowieso in eine bi-nationale ehe, ein ehevertrag abzuschliessen.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #12 - 18.04.2006 um 18:28:23
 
duebel1955 schrieb am 17.04.2006 um 21:42:01:
Gilt in unserem fall dann immer noch das Deutsche recht im falle eines falles?

Ja. Vgl. Art. 14 i. V. m. Art. 17 EGBGB:

Zitat:
Artikel 17
Scheidung
(1) Die Scheidung unterliegt dem Recht, das im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags für die allgemeinen Wirkungen der Ehe maßgebend ist. ...


Zitat:
Artikel 14
Allgemeine Ehewirkungen
(1) Die allgemeinen Wirkungen der Ehe unterliegen

 1. dem Recht des Staates, dem beide Ehegatten angehören oder während der Ehe zuletzt angehörten, wenn einer von ihnen diesem Staat noch angehört, sonst
 2. dem Recht des Staates, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder während der Ehe zuletzt hatten, wenn einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, hilfsweise
 3. dem Recht des Staates, mit dem die Ehegatten auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind.
...


Abu


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #13 - 18.04.2006 um 19:40:20
 
... und das heißt, wenn sie nach China auswandern, gilt nicht mehr deutsches Recht.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #14 - 18.04.2006 um 20:53:38
 
@ Reni

Korrekt.

Abu

P.S.:
Außerdem gelten die von mir zitierten §§ sowieso nur bei einer Scheidung durch ein deutsches Gericht...
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