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Familienzusammenführung (Gelesen: 1.601 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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17.04.2006 um 13:51:06
 
Hallöchen,

ich bin türkischstämmige Deutsche und studiere zur Zeit, noch 2 semester, dann bin ich fertig  Smiley

Jetzt zum eigentlichen Thema, ich habe im August 2005 mit meinem Verlobten in der Türkei geheiratet. Habs auch direkt nach Ankunft hier den Behörden mitgeteilt, mir wurde aber vom Standesamt verweigert, den Nachnamen meines Mannes anzunehmen, bevor er hier ist. Ärgerlich
Er studiert auch und ist im Sommer fertig. Danach möchte ich ihn nach Deutschland holen, das Problem ist aber, ich habe keine Ahnung welche Voraussetzungen ich erfüllen muß.
Ich habe mich be Freunden und Bekannten umgehört und sehr unterschiedliche Aussagen gehört. Mal heißt es, auch als Deutsche müsste ich einen bestimmtes Einkommen nachweisen, und mal nicht.... hä?
Wie gesagt, bin ich Studentin, hab also kein Einkommen.

Wie genau muß ich nun vorgehen, und was für Nachweise brauche ich dafür genau??

Wenn jemand ein paar Anregungen hätte, wäre ich sehr erfreut !


MfG
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 17.04.2006 um 15:20:50
 
Wenn du Deutsche bist, wie du schreibst, dann hat dein Einkommen keinen Einfluß.

Wie du vorgehen mußt: Dein Mann stellt in der deutschen Botschaft in der Türkei einen Antrag auf Familienzusammenführung. Welche Papiere ihr dazu benötigt,mußt du mal erfragen, weil es bei jeder Botschaft anders ist.
Botschaft prüft dann und schickt alles zur zuständigen ABH. Diese wiederum prüft dann weiter.
Eventuell kann es zu einer Befragung kommen, muß aber nicht sein.
ABH gibt dann ihre Zustimmung oder auch nicht, faxt alles zur Botschaft und diese stellt dann Visum aus, oder auch nicht.
Würde das ganze nicht zu kurzfristig starten, weil können zwischen Antragstellung und Visumserteilung durchaus mal paar Monate ins Land gehen  Zwinkernd

Liebe Grüße Tuyet
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 17.04.2006 um 15:22:13
 
PS.:

Namensänderung wird dann hier gemeinsam auf dem Standesamt vorgenommen. Smiley
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 18.04.2006 um 18:20:19
 
Zitat:
Welche Papiere ihr dazu benötigt,mußt du mal erfragen, weil es bei jeder Botschaft anders ist.
Botschaft prüft dann und schickt alles zur zuständigen ABH.

guck
http://www.izmir.diplo.de/de/01/Visabestimmungen/Merkblatt__lang,property=Daten....
http://www.izmir.diplo.de/de/01/Visabestimmungen/Merkblatt__lang,property=Daten....

Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 23.04.2006 um 12:35:11
 
Hallöchen,

wollte mich für die Antworten bedanken.... DANKE  Smiley

Also spielt mein Einkommen keine Rolle? Auch dann nicht, wenn wir dann später seinen Aufenthalt beantragen? Ich meine über das Visum hinaus.....?!

MfG
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 23.04.2006 um 19:02:18
 
Nein, es spielt keine Rolle, wenn du Deutsche bist.
Wenn dein Mann mit dem FZF-Visum eingereist ist, müßt ihr euch auf der ABH melden und dort berkommt er dann seine Aufenthaltserlaubnis.

Gruß Tuyet
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