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Familienzusammenfürung. (Gelesen: 2.162 mal)
F35
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenfürung.
15.04.2006 um 12:48:59
 
Habe am 08.12.2006 auf denn Philippinen geheiratet.Möchte das meine Frau zu mir kommt. Bekomme Arbeitslosengeld2. Meine Frau wartet bis heute auf das Visum.Der Botschaft in Manila findet immer neue Sachen um das Visum nicht zu erteilen.Bitte um Hilfe .Danke im vorraus. weinend Was kann ich machen.
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convar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 15.04.2006 um 19:44:01
 
na dann bring doch mal ein paar Fakten warum die böse böse Botschaft in Manila ....
Ohne Fakten keine Antowort möglich
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 15.04.2006 um 20:24:05
 
convar schrieb am 15.04.2006 um 19:44:01:
... die böse böse Botschaft in Manila ....


.....sehr konstruktiv....

@ F35

Wichtig zu wissen wäre, ob du Deutscher bist. Wenn ja, spielt das Einkommen nämlich garkeine Rolle.
Welche Begründungen hat denn die Botschaft, um das Visum nicht auszustellen?
Das müßte man schon wissen, um sagen zu können,mit welchen Mitteln du weiterkommst.

Liebe Grüße Tuyet
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convar
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Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 15.04.2006 um 21:06:09
 
ALSO, HABE AUS EINEM ANDEREN BOARD MAL REINKOPIERT WAS DORT VON F35 GESCHRIEBEN WURDE:

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Bitte um Hilfe! Meine Frau und Ich haben Probleme (Visum) mit der Deutschen Botschaft in Manila.Wir haben am 12.01.06 in Manila geheiratet.Kenne meine jetzige Frau seit 2 Jahren durch einen Freund der in Köln seit 15 Jahern mit der Schwester meiner Frau hier in Köln lebt.Das Aussländeramt der Stadt Köln schickte mir 10.03.06 ein Schreiben (in dem eine Bestätigung des Standesamtes ,das die Urkunden anerkannt werden und somit ein Familienbuch angelegt werden kann) was sich auf dem Standesamt als Irrsinn heraus stellte.Meine Frau ist leider nicht hier.(Visum) Nach mehrmaliger Anfrage beim Aussländeramt der Stadt Köln sagte man das die Botschaft in Manila eine (sog. Dokumentenüberprüfuug) zu meinen Lasten vornehmen wolle.Wenn die Dokumente nicht in Ordung sind warum hat die Botschaft dann Papiere zur Heirat aussgestellt. Wird vieleicht mit zweierlei Mass gemessen. Reich oder arm.Bin Alg 2 Empfänger durch wiedrige Umstände da meine langjährige ital. Lebensgefährtin seit mehreren Jahren nach einem Gehirnschlag im Pflegeheim liegt und mir alles abgenommen wurde. Vieleicht zieht das das Verhalten der Behörden nach sich. Bitte um Erleuchtung und tausend Dank im vorraus
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ich meine halt, das da ziemlich viel zusammengewürfelt wird, teilweise Dinge die zueinander in keinem direkten Bezug stehen

es wäre hilfreich, wenn chronologisch dargelegt werden würde was wo zu welchem Zeitpunkt und eine Auflistung auch der Papiere die zur Botschaft gebracht wuden.
Für mich sieht dass halt so aus, dass der Antrag nicht angenommen wurde weil Papiere fehlen oder in der falschen Form abgeliefert wurden oder oder....

aber man braucht jetzt erst mal Tatsachen
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 15.04.2006 um 21:06:21
 
Zitat:
Habe am 08.12.2006


Vielleicht liegts da dran Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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convar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 15.04.2006 um 21:14:31
 
@Ronny

klaro Ronny, hab das halt mal auf die schnelle auf den 08.12.02005 umgedeutet,.

Aber wenn die Botschaft Dokumente nachfordert (gibts eigentlich nicht, weil ohne Vollständigkeit wird i.d.R. der Antrag nicht angenommen, was auch Sinn macht) dann kann das eigentlich nur bedeuten dass die Unterlagen nicht vollständig waren.

Und wenn die Background Investigation angeschoben wird, das geht ja sowieso erst wenn alle Dokumente komplett auf dem Tisch liegen, dann dauert dass bestimmt nochmal 8 Monate (je nachdem woher die Frau kommt)
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maikjensen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 18.04.2006 um 23:21:52
 
Also ich habe das ganze hinter mir.

Die Echtheitsprüfung dauert bei uns ca. 6 Monate.
Wie auch im Merblatt von der Botschaft  beschrieben 4-8 Monate.

Die Echtheitsprüfung wurde bei mir gleich von der Botschaft gemacht, da meine Frau latest registet ist.

Falls die Botschaft keine macht, warten sie erst mal was das Ausländeramt macht.
Da kann es sein, dass sie die Echtheit der Heiratsurkunde überprüft haben wollen.

Jetzt kann es sein das die Botschaft Dokumente nachfordert.
zb. Passfotos von den Eltern, Schulzeugnis usw.
Und es müssen dann auch die 11000 Peso eingzahlt werden.
Für die Überprüfung.

Gruss
Maik


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