Hallo !
Bin zwar kein Fachmann, aber ich versuchs mal
1. Heirat in Nigeria wird wohl nicht gehen, weil wenn er Asylverfahren hat, kann er doch nicht zurück, sonst gäbe es ja keinen Asylgrund.
2. FZF-Antrag kannst du erst nach der Hochzeit stellen, wann danach, ist dir überlassen. Allerdings weis ich nicht wo, meine Vermutung wäre in Österreich.
Eigentlich ja in seinem Heimatland, aber das geht ja nicht. Deutschland scheidet glaube ich aus, weil der FZF-Antrag eigentlich immer in der deutschen Botschaft im Heimatland des ausländischen Ehepartners gestellt werden muß.
3. Nein, die Befragung wird nicht immer gemacht, aber bestimmte Behörden bestehen darauf. Die Fragen sind im Normalfall auch nicht peinlich, aber leider gibt es immer wieder Ausnahmen
4. Ablehnung kann sehr wohl auch erfolgen, sonst könnte man sich das ganze Prüfungsprozedere ja ersparen.
5. Im "Normalfall" eine Aufenthaltserlaubnis für entweder 1 Jahr oder auch 3 Jahre. Wenn die Ehefrau Deutsche ist, sollte er auch eine Arbeitserlaubnis erhalten.
So ich hoffe, das war jetzt alles richtig, aber ich lasse mich gern verbessern
Liebe grüße Tuyet