Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Heirat m. Asylbew. in Österreich/Leben i. D (Gelesen: 2.027 mal)
Ich-bins
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat m. Asylbew. in Österreich/Leben i. D
11.04.2006 um 17:09:41
 
Hallo!
Nach erfolglosem stundenlangem Suchen nach Antworten eröffne ich einen neuen Beitrag weil mir jetzt die Augen tränen.. Schockiert/Erstaunt)

Erhoffe mir hier die Hilfe,weil es einfach zu wenig ausknunftsfreudige Behörden in D und Österreich gibt.

Zu den Fakten.

SIE(Deutsche , berufstätig), will IHN (Nigerianer mit schwebendem Asylverfahren in Österreich) in Österreich ( Frage Nr. 1 : oder ist Nigeria anzuraten??) heiraten.

Welche Papiere benötigt werden ist klar, jedoch nicht, was nach einer Heirat in Österreich zu tun ist,um gemeinsam in IHRER Wohnung in Deutschland leben zu können.

1. ist eine Heirat in Österreich einer Heirat in Nigeria vorzuziehen?
2. Muss ein Antrag auf Familienzusammenführung n Deutschland gestellt werden,und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
3. Ist immer damit zu rechnen,dass man diesem peinlichen Fragenkatalog ausgesetzt wird?
4. Wird eine FZF von Deutschlands Behörde immer bewilligt oder kann auch eine Ablehnung erfolgen?
5. wenn ER dann in Deutschland, was für einen Aufenthaltsstatus hat er dann und für wie lange?

Tausend Dank für evtl Antworten !!!!




Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tuyet
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat m. Asylbew. in Österreich/Leben i. D
Antwort #1 - 11.04.2006 um 17:42:17
 
Hallo !

Bin zwar kein Fachmann, aber ich versuchs mal  Zwinkernd

1.  Heirat in Nigeria wird wohl nicht gehen, weil wenn er Asylverfahren hat, kann er doch nicht zurück, sonst gäbe es ja keinen Asylgrund.
2.  FZF-Antrag kannst du erst nach der Hochzeit stellen, wann danach, ist dir überlassen. Allerdings weis ich nicht wo, meine Vermutung wäre in Österreich.
Eigentlich ja in seinem Heimatland, aber das geht ja nicht. Deutschland scheidet glaube ich aus, weil der FZF-Antrag eigentlich immer in der deutschen Botschaft im Heimatland des ausländischen Ehepartners gestellt werden muß.
3.  Nein, die Befragung wird nicht immer gemacht, aber bestimmte Behörden bestehen darauf. Die Fragen sind im Normalfall auch nicht peinlich, aber leider gibt es immer wieder Ausnahmen  Griesgrämig
4.  Ablehnung kann sehr wohl auch erfolgen, sonst könnte man sich das ganze Prüfungsprozedere ja ersparen.
5.  Im "Normalfall" eine Aufenthaltserlaubnis für entweder 1 Jahr oder auch 3 Jahre. Wenn die Ehefrau Deutsche ist, sollte er auch eine Arbeitserlaubnis erhalten.

So ich hoffe, das war jetzt alles richtig, aber ich lasse mich gern verbessern Zwinkernd

Liebe grüße Tuyet
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sunnysunshine
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat m. Asylbew. in Österreich/Leben i. D
Antwort #2 - 11.04.2006 um 18:32:39
 
zur Eheschließung in Österreich siehe www.standesbeamte.at

Hat er denn mittlerweile gültige Papiere (Pass, Geburtsurkunde etc.?) Für eine Eheschließung in Österreich sind auf jeden Fall wie in Deutschland ein gültiger Nationalpass und Personenstandsurkunden notwendig.

Zur Familienzusammenführung wird sicherlich eine inhaltliche Überprüfung seiner Papiere durch die deutsche Botschaft in Lagos erforderlich sein.

Im Normalfall ist der Visumantrag bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland zu stellen, ob er in diesem Fall in Österreich gestellt werden kann, sagt dir die deutsche Botschaft dort. Eigentlich ist dafür ein gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich erforderlich, damit die deutsche Auslandsvertretung dort zuständig wird. Ob das bei einem Asylbewerber der Fall ist und ob ggf. das Asylverfahren dort erst abgeschlossen sein muss, solltest du in Österreich erfragen.

zur Arbeitserlaubnis:
wenn eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird ist da die Arbeitserlaubnis mit drin, da sich der Familiennachzug nach § 28 AufenthG richtet und im Absatz 5 die Erwerbstätigkeit erlaubt ist.

Grüße
sunnysunshine Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Oubonna
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 30
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat m. Asylbew. in Österreich/Leben i. D
Antwort #3 - 12.04.2006 um 13:21:03
 
Wir haben auch in Wien geheiratet und dort muß das Visum bei der deutschen Botschaft beantragt werden. Zunächst muß aber das Asylverfahren abgeschlossen sein. Heiraten könnt ihr aber in Österreich.
Ich bin auch Deutsche und mein Mann ist Nigerianer (noch in Wien), Visumsantrag ist in der Bearbeitung D.
Welche Papiere benötigt werden, kann ich Dir schreiben.
Alles Gute vorerst.
Oubonna
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ich-bins
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat m. Asylbew. in Österreich/Leben i. D
Antwort #4 - 12.04.2006 um 13:54:32
 
Vielen Dank für die Antworten !!!!

@ oubonna :  Wäre es möglich,mehr Infos von dir zu bekommen? du schreibst,das asylverfahren muss vorher abgeschlossen sein !?! Was,wenn es negativ entschieden würde???

Schreibe dir auch gerne per email,wenn du erlaubst !

Gruss !!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Oubonna
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 30
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat m. Asylbew. in Österreich/Leben i. D
Antwort #5 - 12.04.2006 um 23:46:02
 
Ja, Du kannst mir gern per E-Mail schreiben.
Wenn das Asylverfahren in Ö. negativ verläuft, müßte Dein Mann nach Nigeria zurück und dort bei der d. Botschaft in Lagos einen Antrag auf Einreise stellen.
Gruß Oubonna
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ich-bins
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat m. Asylbew. in Österreich/Leben i. D
Antwort #6 - 19.04.2006 um 12:53:28
 
Hy Oubonna !
habe dir vor tagen eine private Nachricht hier hinterlassen ! Vielleicht hast du sie nicht gesehen...   Griesgrämig

Wäre dir mehr als dankbar ,wenn du Dich melden würdest !
Liebe Grüsse
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema