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familienzusammenführung bei arbeitslosigkeit (Gelesen: 1.698 mal)
belma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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13.04.2006 um 01:11:58
 
hallo zusammen, ich bin türkische staatsbürgerin und seit einem monat leider arbeitslos. mein verlobter lebt in der türkei und wir wollen bald heiraten. nun meine frage. kann es probleme geben durch meine arbeitslosigkeit? ich habe im ausländeramt nachgefragt bei mir in der stadt und die meinten das es eigentlich kein problem sein dürfte. "eigentlich" !!! jetzt hab ich 100 fragezeichen im kopf. weil genug bekomm ich vom arbeitsamt. nur möchten wir halt so bald wie möglich heiraten. ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. danke im voraus!
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Guenter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 13.04.2006 um 14:34:21
 
Bei der Eheschließung ist das Einkommen nicht relevant, wohl aber, wenn Dein Mann nach D nachziehen soll. Dann muß der Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe langfristig gesichert sein. Dies ist bei Dir nicht der Fall.
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belma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 14.04.2006 um 01:26:21
 
dankeschön aber habe es jetzt nicht wirklich verstanden!?? arbeitslosengeld I hat ja nichts mit dem sozialamt zu tun. heisst das jetzt ich könnte meinen verlobten ohne probleme herbringen oder nicht wenn ich unten heirate????
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Neuromancer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.04.2006 um 07:57:01
 
belma schrieb am 14.04.2006 um 01:26:21:
... heisst das jetzt ich könnte meinen verlobten ohne probleme herbringen oder nicht wenn ich unten heirate????


So ohne weiteres wird das wohl nicht klappen, ALG1 hat zwar nichts mit Sozi-Hilfe zu tun, aber, ALG1 gibt es nur begrenzte Zeit u. da liegt der Hase im Pfeffer  Schockiert/Erstaunt
Die sicherste Methode wäre ein Job mit ausreichend Knete  Zwinkernd
Check auch mal das Aufenthaltsgesetz die § 27, 29, 30 .

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belma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 17.04.2006 um 17:36:50
 
das heisst wohl ich muss so schnell wie möglich nen job mit genug kohle finden. weisst du wieviel monatsgehälter ich da vorweisen muss? und noch eine frage. ich hab mal gehört das wenn mein verlobter hierher kommen würde, das da ein test gemacht wird. ein deutsch test oder so. aber den deutschkurs wird er ja dann hier machen.
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Guenter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 18.04.2006 um 11:13:16
 
Noch kann er Deutsch hier in D lernen. Wenigstens etwas muß er können, wenn er eine Daueraufenthaltsgenehmigung bekommen will, aber bis dahin sind es ja noch ein paar Jahre
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 22.04.2006 um 23:23:33
 
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