duebel1955 schrieb am 22.04.2006 um 00:08:01:Wir mochten zu gerne wissen welche dokumenten wir ausser unsere pässe, scheidungsurteile (waren beide schon mal verheiratet), eventuell geburtsurkunde, mein aufenthalts erlaubnis, ausführliche melde bescheinigung woraus hervorgeht das beide ledig sind, noch alles anfällt. Ich habe mal so aufgelistet was mir so eingefallen ist.
Für die Heirat in D brauchst Du ein sog. Ehefähigkeitszeugnis von den zuständigen niederländischen Behörden. Für einen ersten Eindruck, was Deine Verlobte braucht:
OLG StuttgartLetztendlich entscheidet aber das für Dich zuständige Standesamt und Oberlandesgericht.
Zitat:Dann müssen alle dokumenten natürlich übersetzt werden. Sollte meine freundin dies in China machen lassen bei eine vom Deutsche konsulat anerkannte übersetzer damit das Deutsche konsulat in Beijing die übersetzng bestätigen kann?
Das deutsche Konsulat bestätigt keine Übersetzung. Auch hier entscheidet das Standesamt, ob es auf einen in D vereidigen Übersetzer besteht oder einen Übersetzer in China akzeptiert.
Zitat:Nach der ehe wird sie zu mir nach deutschland ziehen, also aufenthaltserlaubnis fragen kommen da auf.
Wieso nach der Ehe? Ich dachte, Ihr wollt in D heiraten, dann muß Sie ja wohl vorher nach D ziehen. Hierzu muß sie auf der Deutschen Botschaft in China ein Heiratsvisum beantragen.
Deutsche Botschaft Peking - Heiratsvisum Zitat:Zudem auch ob sie gleich hier eine arbeit aufnehmen kann. Sie ist englisch lehrerin an einer universität.
Nach der Heirat und der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis-EU durch die
ABH darf sie unbeschränkt arbeiten.
Abu
P.S.:
Käme evtl. auch eine Heirat in China in Frage? Das hätte u. a. den Vorteil, daß nur noch das niederländische und das chinesische Recht, aber nicht mehr das deutsche Recht relevant wäre.
Abu