Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Eheschliesung, dokumenten usw. (Gelesen: 759 mal)
duebel1955
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschliesung, dokumenten usw.
22.04.2006 um 00:08:01
 
Hallo.
Ich bin's nochmal.
Meine Chinesishe freundin und ich (Niederländische nationalität, wohnhaft in Deutschland) wollen nun doch vesuchen in Deutschland zu heiraten.
Stundenlang habe ich in verschiedene foren gelesen, auf internetseiten der Deutsche vertretung in China, der Niederländische in Deutschland und China.
Ehrlich gesagt ich weiss nicht mehr wo mir der kopf steht.
Versuche das zuständige standesamt zu erreichen, telefonisch und per e-mail sind fruchtlos. Selbst kann ich aus (gott sei dank vorübergehende) gesundheitliche gründe zur zeit das haus nicht verlassen.
Sorry, lange einleitung.
Frage:
Ist hier zufällich jemand im board der kürzlich eine Chinesin in Deutschland geheiratet hat?
Wir mochten zu gerne wissen welche dokumenten wir ausser unsere pässe, scheidungsurteile (waren beide schon mal verheiratet), eventuell geburtsurkunde, mein aufenthalts erlaubnis, ausführliche melde bescheinigung woraus hervorgeht das beide ledig sind, noch alles anfällt. Ich habe mal so aufgelistet was mir so eingefallen ist.
Dann müssen alle dokumenten natürlich übersetzt werden. Sollte meine freundin dies in China machen lassen bei eine vom Deutsche konsulat anerkannte übersetzer damit das Deutsche konsulat in Beijing die übersetzng bestätigen kann?

Als nächstes, die namensfrage... wir beide möchten nach der ehe unsere bisherige familiename beibehalten, in alle dokumenten, pass, usw.

Nach der ehe wird sie zu mir nach deutschland ziehen, also aufenthaltserlaubnis fragen kommen da auf.
Zudem auch ob sie gleich hier eine arbeit aufnehmen kann. Sie ist englisch lehrerin an einer universität.

Ein buntes durcheinander...

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen?

Vielen dank für alle antworten

duebel
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eheschliesung, dokumenten usw.
Antwort #1 - 22.04.2006 um 20:24:27
 
duebel1955 schrieb am 22.04.2006 um 00:08:01:
Wir mochten zu gerne wissen welche dokumenten wir ausser unsere pässe, scheidungsurteile (waren beide schon mal verheiratet), eventuell geburtsurkunde, mein aufenthalts erlaubnis, ausführliche melde bescheinigung woraus hervorgeht das beide ledig sind, noch alles anfällt. Ich habe mal so aufgelistet was mir so eingefallen ist.

Für die Heirat in D brauchst Du ein sog. Ehefähigkeitszeugnis von den zuständigen niederländischen Behörden. Für einen ersten Eindruck, was Deine Verlobte braucht:
guck OLG Stuttgart
Letztendlich entscheidet aber das für Dich zuständige Standesamt und Oberlandesgericht.

Zitat:
Dann müssen alle dokumenten natürlich übersetzt werden. Sollte meine freundin dies in China machen lassen bei eine vom Deutsche konsulat anerkannte übersetzer damit das Deutsche konsulat in Beijing die übersetzng bestätigen kann?

Das deutsche Konsulat bestätigt keine Übersetzung. Auch hier entscheidet das Standesamt, ob es auf einen in D vereidigen Übersetzer besteht oder einen Übersetzer in China akzeptiert.

Zitat:
Nach der ehe wird sie zu mir nach deutschland ziehen, also aufenthaltserlaubnis fragen kommen da auf.

Wieso nach der Ehe? Ich dachte, Ihr wollt in D heiraten, dann muß Sie ja wohl vorher nach D ziehen. Hierzu muß sie auf der Deutschen Botschaft in China ein Heiratsvisum beantragen.
 guckDeutsche Botschaft Peking - Heiratsvisum

Zitat:
Zudem auch ob sie gleich hier eine arbeit aufnehmen kann. Sie ist englisch lehrerin an einer universität.

Nach der Heirat und der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis-EU durch die ABH darf sie unbeschränkt arbeiten.

Abu

P.S.:
Käme evtl. auch eine Heirat in China in Frage? Das hätte u. a. den Vorteil, daß nur noch das niederländische und das chinesische Recht, aber nicht mehr das deutsche Recht relevant wäre.

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema