Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthaltsrecht der Ehegattin nach Trennung ??? (Gelesen: 814 mal)
gcler
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsrecht der Ehegattin nach Trennung ???
10.04.2006 um 17:46:32
 
Hallo,

ich finde info4alien sehr informativ und mit einer guten Hoffnung moechte gerne   3 Fragen bzgl. Familiensrecht stellen.

Ich wohne seite 5.5 jahren in DE und seit einigen Monaten mit Niederlassungserlaubis, komme aus Indian. Meine Frau kam nach DE anfang Mai-04, wir heirateten im Jan-04 in unserem Heimort. wir bekommen im Nov.05 ein Kind in DE. Meine Frau hat ein Visum gueltig bis 2009 mit Erwerbstaetigkeit-Gestattet (Sie erhielt das Visum, wenn ich im letzten jahr NE bekam, davor hatte Sie abhaengiges befristetes Visum wie ich). Das Visum des Kindes wurde auch auf dem Pass von meiner Frau erteilt (also fuer 16 Jahre).

Nach einem Streit zwischen uns im letzten Monat ging Sie mit dem Kind in Frauenhaus (Hessen). Laut Buergeramt ist Sie auch dort umgemeldet worden.Also wir wohne seit dann nicht zusammen. Beim Streit hatte Sie auch Polizei aufgerufen und gelogen, dass ich sie geschlagen hatte. Polizei gab mir eine Anzeige und 14 Tage hausbeitritt Verbot.

-Weil wir nicht zusammen 2 jahre gelebt haben, hat Sie noch recht in Deutschland zu bleiben, wenn ja? wie lange?

- als Beispiel: wenn ich im moment ca. 2500 Euro Netto verdiene, wie viel und wie lange muss ich fuer mein Kind und meine Frau monatlich zahlen? (meine Frau arbeitet nicht).
wie waere es wenn ab Mai-2006 ich Arbeitslos werde?

-Mit welcher Strafe muss ich rechnen?, falls Sie sich vor Gericht immerwieder äußert, dass ich geschlagen hatt

Ich werde allen Mitglieder dieser Foren  fuer die Antworten sehr bedanken!!

Liebe Gruesse,
Gcler









Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.930

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht der Ehegattin nach Trennung ?
Antwort #1 - 10.04.2006 um 22:52:38
 
gcler schrieb am 10.04.2006 um 17:46:32:
-Weil wir nicht zusammen 2 jahre gelebt haben, hat Sie noch recht in Deutschland zu bleiben, wenn ja? wie lange?

Hi,
siehe dazu auch in der FAQ nach. Es gibt auch Fälle, in denen
ein eigenständiges Aufenthaltsrecht vor Ablauf der zwei Jahre
entsteht. Die (vorgeworfene) Gewalt kann z.B. dazu führen.

Zitat:
- als Beispiel: wenn ich im moment ca. 2500 Euro Netto verdiene, wie viel und wie lange muss ich fuer mein Kind und meine Frau monatlich zahlen? (meine Frau arbeitet nicht).
wie waere es wenn ab Mai-2006 ich Arbeitslos werde?

Das ist keine Frage des Ausländerrechtes, ggf. im Forum
"Sonstige Rechtsgebiete" gesondert stellen.

Zitat:
-Mit welcher Strafe muss ich rechnen?, falls Sie sich vor Gericht immerwieder äußert, dass ich geschlagen hatt

Du erwartest nicht wirklich, dass Dir irgendjemand eine zu-
verlässige Anwort geben kann, oder?
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
munin
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsrecht der Ehegattin nach Trennung ?
Antwort #2 - 11.04.2006 um 09:59:43
 
Für Dein Kind mußt Du auf jeden Fall zahlen bis es 18 ist, in der Regel bis zum Ende einer Berufsausbildung/eines Studiums. Auch wenn Du arbeitslos oder dergleichen werden solltest mußt Du weiter zahlen.
Bei Deiner Frau ist das sehr gewagt, eine Aussage zu treffen. Bis das Kind zur Schule kommt mußt Du in der Regel auch für sie zahlen...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema