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OLG trotz gültigem EFZ? (Gelesen: 1.032 mal)
kidugala
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10.04.2006 um 16:16:56
 
Mein Freund kommt aus Tanzania, und das ist eines der Länder, die gültige Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen. Jetzt habe ich gehört, dass trotzdem unsere Unterlagen nach der Einreichung beim Standesamt ans OLG geschickt werden, um von dort abgesegnet zu werden. Stimmt das? Das an sich wäre ja noch nicht so schlimm, aber ein Bekannter von mir, der Migrationsexperte bei Amnesty ist meinte, das OLG hätte die Bearbeitung solcher Anträge eingestellt, und somit wäre das einzige, was uns übrig bliebe, in Tanzania zu heiraten. Ich hab aber noch nirgends einen Hinweis auf die Richtigkeit dieser Aussage gefunden. Kann denn sowas sein?
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ronny
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Antwort #1 - 10.04.2006 um 16:22:04
 
Zitat:
Jetzt habe ich gehört, dass trotzdem unsere Unterlagen nach der Einreichung beim Standesamt ans OLG geschickt werden, um von dort abgesegnet zu werden.


Hallo,

wer hat  sowas von sich gegeben ? Das Standesamt ? Kann ich mir nicht vorstellen Zwinkernd

Tansania stellt EFZ aus, sodass ein Befreiungsverfahren nicht durchgeführt wird , diese Auskunft ist allerdings zutreffend Zwinkernd Schau unten im PStG-Bereich mal zu den OLG-Links Zwinkernd

Oder liegt evtl. ein Missverständins vor, dass ggf. noch eine Scheidung anzuerkennen ist ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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kidugala
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.04.2006 um 16:36:00
 
Die Info kam nicht vom Standesamt, sondern von jenem Amnesty-Migrations-Beamten, und ich hab gestern bei der Suche in diversen Internetforen auch einige Hinweise darauf gefunden, dass das stimmen könnte, aber nix konkretes. Du sagst also definitiv, dass das OLG mit uns nix zu tun hat, wenn er ein gültiges EFZ hat? Die müssen auch nichts anderes mehr prüfen?
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kidugala
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 10.04.2006 um 16:37:41
 
Traurig und ich find den link zum olg nicht  Traurig
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ronny
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Antwort #4 - 10.04.2006 um 17:25:37
 
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