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FZ-Lebensunterhalt nicht sichergestellt (Gelesen: 2.140 mal)
mrchilla
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZ-Lebensunterhalt nicht sichergestellt
27.03.2006 um 15:45:31
 
Hallo liebe User und Userinnen,
bin seit gestern auch member in dieser netten Community.

Nun zu meinem Anliegen,ich bin Marokkanischer Stattsbürger und lebe schon seit ca. 28 Jahren in der BRD,sozusagen bin ich hier aufgewachsen.

Habe im Juli 2005 in Marokko geheiratet,hatte aber zu dem Zeitpunkt nur einen Teilzeitjob der mit ca. 500 € netto entlohnt wurde.Nun bin ich seit dem 1.1.2006 in einer Vollzeitstellung die mit ca. 720 € netto entlohnt wird und ich habe noch einen Mini-Job der mit ca. 392 € entlohnt wird,auch diesen Mini-Job habe ich erst seit dem 1.1.2006.Also mein Einkommen beträgt Netto 1112 € Monatlich.Soviel zu meinen Einkünften.

Meine Ehefrau hat am 19.12.2005 den Antrag auf das Visum zur FZ gestellt,der wurde jedoch abgelehnt mit der Begründung das der Lebensunterhalt nicht sichergestellt ist.

Es erklärt sich eigentlich von selbst da ich noch in der Probezeit bin (die aber zum ende des Monats März erlischt),haben die diesen Antrag abgelehnt.

Habe auch mehrmals versucht jemanden aus der Botschaft in Rabat ans Telefon
zu bekommen,aber vergeblich!

Meine Frage an euch,soll meine Frau einen Neuen Antrag stellen oder wie sollen wir verfahren???

Vielen Dank im vorraus!
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 27.03.2006 um 17:32:07
 
Hi,

Bei einer FZF entscheidet die Botschaft nicht, sie nimmt nur die Unterlagen entgegen bzw. prüft diese.
Wende Dich an die an Deinem Wohnort zuständige ABH, die haben das abgelehnt.
Daß allerdings die Probezeit der Grund sein soll wundert mich etwas, da bin ich aber nicht der Fachmann.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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mrchilla
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 27.03.2006 um 17:53:50
 
Danke Norbert,
habe schon mit der Dame von der ABH gesprochen und Sie sagte mir das liegt ganz in der Hand der Botschaft.
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 27.03.2006 um 17:57:24
 
Natürlich entscheidet die Botschaft.
Die ABH gibt lediglich ihre Zustimmung ( oder auch nicht).
Gegen die Ablehnung müsst ihr Berufung einlegen (remonstrieren).
Aber frag mich bitte nicht, wie das genau von statten geht, aber dazu findest du sicherlich etwas mit Hilfe der Suchfunktion oder mit den FAQ`s.

Liebe Grüße Tuyet
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schnucki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 27.03.2006 um 18:45:45
 
Wir stecken da auch mittendrin.... unentschlossen
Ihr müsst gegen den Ablehnungsbescheid innerhelb von 4 Wochen remonstrieren,und egründewas gegen die Ablehnung spricht.
die werden das nocxh mal überprüfen.
Dann werdet ihr nochmal Antwort von der Botschaft bekommen.

Viel Glück!
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mrchilla
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 27.03.2006 um 20:22:36
 
Vielen Dank erstmal für eure Mühe,aber ich würde doch gerne detailiertere Infos haben zu diesem remonstrierungsverfahren,muss ich einen Teuren Anwalt einschalten????Oder gibt es irgendwelche Instutionen die einem in so einer Situation helfen???
Dann hätte ich noch eine Frage zum Einkommen,ab wieviel wäre der Lebensunterhalt für meine Ehefrau und mich sichergestellt???

Gruß Abdel
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Wolke_1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 28.03.2006 um 00:43:33
 
hallo,


ich glaube das wird folgender maßen berechnet, und zwar
    345,- ( Mann )
+  345,- ( Frau )
+  Mietkosten
_____________

d.h. wenn du z.B. 500,- Euro Miete bezahlst, dann müsstest du ca. 1200,- Euro verdienen. Und auch wenn du nur ein Euro weniger verdienen solltest als der Mindestbetrag der für dich bestimmend ist, so würde es Probleme geben bei der Erteilung der Visumszusage.
Und da man einen dritten Job sehr sehr schwer findet, würde ich Dir raten die Wohnung zu wechseln, Hauptsache das Visum ist da  ^^  danach kannn man ja immer noch in eine bessere Wohnug umziehen.

cya !!!
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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 28.03.2006 um 08:46:18
 
mrchilla schrieb am 27.03.2006 um 20:22:36:
Dann hätte ich noch eine Frage zum Einkommen,ab wieviel wäre der Lebensunterhalt für meine Ehefrau und mich sichergestellt???

Dazu erläutern die Durchführungsbestimmungen zum Aufenthaltsgesetz folgendes
Zitat:
2.3.3.0 Der Bedarf für den Lebensunterhalt ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalles unter dem Gesichtspunkt eines menschenwürdigen Daseins und der persönlichen Lebenssituation wie Alter, Beruf und Familienstand sowie Gesundheitszustand zu ermitteln. Dabei sind Unterbringungskosten (z.B. Miete, Heizkosten) und die Kosten für die Teilnahme an einem Integrationskurs zu berücksichtigen. Als Anhaltspunkt für die Bedarfsermittlung kann der Regelsatz der Sozialhilfe zuzüglich eines Aufschlages für Sonderbedarfe herangezogen werden. Die genauere Handhabe kann anhand der obergerichtliche Rechtsprechung der verschiedenen Bundesländer festgelegt werden.

Was deine Arbeitsstellen betrtifft - die Probezeit ist insofern schädlich, weil in dieser Zeit noch keine Prognose erfolgen kann (ob du danach einen unbefristeten oder zumindest längeren, wenn auch befristeten Vertrag erhalten wirst)
Zitat:
2.3.2 Die Fähigkeit zur Bestreitung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel darf nicht nur vorübergehend sein. Demnach ist eine Prognoseentscheidung zu treffen, ob die öffentlichen Haushalte durch die Pflicht, den Lebensunterhalt des Ausländers zu sichern, nur vorübergehend belastet werden. Zu befristeten Arbeitsverträgen kann wegen der Vielschichtigkeit des Wirtschaftslebens keine strikt formale Handhabe erfolgen. Es ist insbesondere zu berücksichtigen, ob – wie in einigen Wirtschaftszweigen üblich – der kettenartige Abschluss neuer Verträge mit demselben Arbeitgeber oder ständig neue Abschlüsse mit verschiedenen Vertragspartnern zu erwarten sind, oder ob die Gefahr der Erwerbslosigkeit nach Auslaufen des Vertrages nahe liegt. Gegebenenfalls sind entsprechende Nachweise zu fordern. Kann nachgewiesen werden, dass es bereits in der Vergangenheit kettenartig zu neuen Vertragsabschlüssen gekommen ist, kann dies indizieren, dass sich diese Handhabe auch in Zukunft fortsetzen wird. Im Zweifel kann auch eine Auskunft bei der Bundesagentur für Arbeit oder den Berufs- oder Wirtschaftsverbänden der entsprechenden Branche herangezogen werden. Führen diese Ermittlungen zu keinem konkreten Ergebnis, ist im Zweifel zu entscheiden, dass die Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts nicht erfüllt ist.
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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mrchilla
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 10.04.2006 um 17:02:01
 
Vielen Dank an alle die mir diese Fragen beantwortet haben.Meine Probezeit ist nun zu Ende und mein Chef gewährt mir eine kleine Gehaltserhöhung,ich denke damit müsste es dann klappen.

Eine Frage hätte ich da noch noch und zwar müssen wir nun nochmal 3 Monate abwarten bis das meine Ehefrau den Neuen Antrag stellen kann oder könnte sie schon Ende April den neuen Antrag stellen???
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