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fzf krankenversicherung (Gelesen: 1.338 mal)
gimast
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag fzf krankenversicherung
09.04.2006 um 21:25:34
 
kurze frage habe mich im forum schon ein wenig umgeschaut, aber zu diesem thema noch nichts gefunden.

bin student,deutscher, geringes einkommen. spielt bei ausländerbehörde wohl alles keine rolle.
nun meine frage: bin in privater krankenversicherung. wird bei fzf nach kv gefragt? in gesetzlicher kv ist frau mitversichert. wie sieht es in meinem fall aus? muß bei einreise kv bestehen? wenn ja, wie?
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gimast
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: fzf krankenversicherung
Antwort #1 - 09.04.2006 um 21:33:58
 
muß noch eine kleinigkeit hinzufügen:

wenn ich aufenthaltsgesetz richtig verstanden habe, spielen unterhaltssicherung, wohnraum etc in meinem fall keine rolle. das müßte dann doch auch auf kv zutreffen oder? sollte eventuell eine reise kv abgeschloßen werden?
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hampelines
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 09.04.2006 um 22:07:59
 
Hi, der Visumantrag meines Mannes enthielt zur FZF enthielt ausdrücklich die Frage nach einer Krankenversicherung.
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Arkha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #3 - 09.04.2006 um 23:24:04
 
KV ist ein Teil der Sicherung des Lebensunterhaltes.  Erteilung eines Visums zur FZF richtet sich nach den für die Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis geltenden Vorschriften (§6 Abs. 4).  Somit ist eine KV nicht notwendig (§ 28, Abs 1).

Ob Du es aber die Leuten in der Botschaft klar machen schaffst, bezweifle ich. Deswegen lieber eine Reise KV abschliessen.
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"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 09.04.2006 um 23:29:28
 
gimast schrieb am 09.04.2006 um 21:33:58:
wenn ich aufenthaltsgesetz richtig verstanden habe, spielen unterhaltssicherung, wohnraum etc in meinem fall keine rolle. das müßte dann doch auch auf kv zutreffen oder?
Korrekt.

Zitat:
sollte eventuell eine reise kv abgeschloßen werden?

Unabhängig von den aufenthaltsrechtlichen Aspekten wäre es natürlich zu empfehlen, zuerst eine sog. Incoming-Krankenversicherung und nach Einreise eine dauerhafte Krankenversicherung abzuschließen.

Abu  
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