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90-tage Regelung-gibt es Aushahmen? (Gelesen: 1.062 mal)
anilorak
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag 90-tage Regelung-gibt es Aushahmen?
05.04.2006 um 20:40:25
 
Hallo Leute,

ich komme aus der Ukraine und bin Studentin. Als Student darf ich nur 90 Tage bzw 180 halbe Tage arbeiten. Gibt es irgendeine Möglichkeit diese 90 Tage zu verlängern? Mein Job kann nicht als studiumbezogenes Praktikum bezeichnet werden.

Wie kann ich mehr arbeiten, als es erlaubt ist? Ich habe mich bei meinem Arbeitgeber um eine Ausbildungsstelle beworben. Das Arbeitsamt hat mir keine Arbeitserlaubnis erteilt, obwohl wir hart dafür gekämpft haben. Jetzt mache ich bei ihm einen 400-Job, darf aber nicht sehr lang dort bleiben.

Wer prüft ob ich schon meine Tage abgearbeitet habe oder nicht. Wird es irgendwo registriert? Könnte ich theoretisch behaupten, dass ich nur halbe Tage gearbeitet habe(obwohl es in Wirklichkeit doch volle Tage waren)?

Oder gibt es einen anderen Weg?

Die Stelle gefällt mir und mein Chef ist von mir sehr begeistert. Würde gerne dort bleiben, nur ich darf ja nicht.

Danke im voraus,

Anilorak
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 05.04.2006 um 21:43:44
 
Zitat:
Wer prüft ob ich schon meine Tage abgearbeitet habe oder nicht. Wird es irgendwo registriert? Könnte ich theoretisch behaupten, dass ich nur halbe Tage gearbeitet habe(obwohl es in Wirklichkeit doch volle Tage waren)?


Hoi,
da hier Rat für illegales Handeln eingeholt werden soll:
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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