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duldung und jetzt? (Gelesen: 8.900 mal)
dina258
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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04.04.2006 um 20:43:59
 
hallo leute, ich brauch echt hilfe!
ich bin seit zwei jahrem mit meinerm freund zusammen, er ist ausländer und hat seit 5 jahren asyl. seit januar hat er nur noch eine duldung, er soll abgeschoben werden. wir wissen nicht, was wir machen sollen. ich möchte zwar meine zukunft mit ihm verbringen, aber schaffe es noch nicht ihn zu heiraten, weil ich noch zur schule gehe. wär ich älter, wär das kein problem, aber nicht so. er ist auch in der 12. jgst, und das ausländeramt lehnt jeden antrag ab. er hat jetzt eine bürgschaft beantragt, wir warten noch auf das ergebnis, aber ich halt das nicht mehr aus, weil ich nicht weiß, wie es weitergehen soll, wenn es abgelehnt wird.
meine frage ist eigentlich, was man noch tun kann, damit er hier bleiben darf!? wir wissen echt nicht weiter. er ist 19, seine noten sind super, er könnte abi machen, aber wenn er abgeschoben wird, ist alles vorbei. gibt mir einen rat!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 04.04.2006 um 22:37:12
 
Hi,
sorry, aber einen nützlichen Rat wird Dir niemand geben
können. Ggf. kann er nachfragen, ob er vor der Ausreise
noch das Schuljahr beenden kann. Das wird aber sehr
unterschiedlich gesehen. Ob es was wird, kann hier niemand
vorhersehen.
Grundsätzlich gilt halt: Aufenthaltszweck (Asylantrag) ist be-
endet, danach muss die Ausreise erfolgen.
Änderung:

Sorry:
Post von Mick, war noch als team angemeldet.
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« Zuletzt geändert: 04.04.2006 um 22:47:19 von i4a-team »  

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syria01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.04.2006 um 08:01:42
 
@ dina

Aus welchem Land kommt Dein Freund denn?

Was hat die Ausländerbehörde denn genau gesagt? Haben sie schon einen Termin genannt, wann die Abschiebung erfolgen soll? hä?
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 05.04.2006 um 08:04:16
 
Was genau meinst du denn mit dieser Bürgschaft?

Das jemand eine Verpflichtungserklärung abgibt?
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dina258
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 05.04.2006 um 08:45:43
 
mein freund kommt aus der türkei. sein vater ist kurde, sie mussten damals flüchten. er ist jetzt über 18 und für ihn sieht das ausländeramt keinen grund mehr hier zu leiben, schließlich  wurde sein vater damals verfolgt und nicht er. für ihn gibt es keinen grund nicht zurück zugehen.

einen termin hat er noch nicht. er hat jetzt erstmal wieder bis ende mai duldung. in der zwischenzeit wird sein antrag wieder überprüft.

sein bruder ist hier seit 5 jahren mit einer deutschen verheiratet und hat auch den deutschen pass. er will für ihn bürgen, d. h. dass er bei ihm wohnen soll und er alle kosten für ihn übernimmt, sodass er nicht dem staat zur last fällt. aber ich hab angst, dass das nicht klappt. und ich weiß nicht, was man dann noch machen kann?

kann man noch etwas beantragen, damit er nicht abgeschoben wird?

mehr wissen wir auch nicht, aber es kann doch nicht sein, dass sie ihn einfach so abschieben können. was soll das denn? er hat nichts verbrochen, im gegenteil, er will arbeiten und sein leben hier verbringen.

eine andere frage, darf man mit einer duldung eine ausbildung anfnagen?
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Zkai
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Antwort #5 - 05.04.2006 um 09:01:46
 
dina258 schrieb am 05.04.2006 um 08:45:43:
in der zwischenzeit wird sein antrag wieder überprüft.


Hat er einen Asylfolgeantrag gestellt oder was wird von wem geprüft?


dina258 schrieb am 05.04.2006 um 08:45:43:
sein bruder ist hier seit 5 jahren mit einer deutschen verheiratet und hat auch den deutschen pass. er will für ihn bürgen, d. h. dass er bei ihm wohnen soll und er alle kosten für ihn übernimmt, sodass er nicht dem staat zur last fällt. aber ich hab angst, dass das nicht klappt. und ich weiß nicht, was man dann noch machen kann?


Das spielt keine Rolle. Klar ist es besser, wenn er dem Staat nicht auf der Tasche liegt, aber im Zusammenhang mit Asyl ist es nicht relevant.Ein Bleiberecht kriegt er daraufhin nicht.

Zur Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung braucht er eine Arbeitserlaubnis seiner Ausländerbehörde. Dort bekommt er die entsprechenden Anträge usw.

Die beim Ausländeramt eingereichten Unterlagen werden dann noch durch das Arbeitsamt geprüft dann noch ob nicht ein bevorrechtigter Arbeitsloser die Tätigkeit ausüben kann und sollte und wenn die zustimmen, könnte er nach Erteilung der Arbeitserlaubnis die Ausbildung anfangen. Es können aber ausländerrechtlich auch noch Verweigerungsgründe vorliegen.



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Janey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #6 - 05.04.2006 um 12:37:28
 
Hallo,
in meinen Ohren klingt dies wie ein klassisches Beispiel für § 104 Abs.4 AufenthG.

dina258 schrieb am 05.04.2006 um 08:45:43:
er ist jetzt über 18 und für ihn sieht das ausländeramt keinen grund mehr hier zu leiben, schließlich  wurde sein vater damals verfolgt und nicht er.


Wenn der Vater gem. § 51 Abs.1 AuslG anerkannt war und im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis bzw. jetzt AE gem. § 25 Abs.2 AufenthG, liegt es nahe, dass sein minderjähriger Sohn auch einen dieser Titel innehatte bis zur Volljährigkeit.

Aber um dies letztendlich beurteilen zu können, wäre es gut zu wissen, was Dein Freund vor der Duldung für einen Aufenthaltstitel hatte.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass er in den letzten 5 Jahren ein eigenständiges Asylverfahren betrieben hat, wenn sein Vater schon als politischer Flüchtling anerkannt war.

Und da meines Wissens bei einer AE gem. § 104 Abs.4 i.V.m. 3 25 Abs.2 AufenthG der Lebensunterhalt gesichert sein muss, ist die Abgabe einer VE durch den Bruder nicht unplausibel.

Man möge mir verzeihen, wenn ich mich auf dem Holzweg befinde.  Zwinkernd

Gruß,
Janey
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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dina258
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Antwort #7 - 05.04.2006 um 13:05:05
 
@zkai
zur zeit wird die bürgschaft geprüft, ob sein bruder für ihn bürgen kann. auf dieses ergebnis warten wir jetzt.
wenn dieser antrag abgelehnt wird, kann man das nichts mehr stellen?

@janey
mein freund hat bis januar asyl und bekam für 6 monate immer aufenthalt. jetzt hat er nur noch eine duldung und muss diese alle 3 monate verlängern, solange es noch geht. er hatte das asyl immer mit seinen eltern zusammen, bis er 18 wurde. dann hat er ein eigenes verfahren bekommen, und da er ja eigentlich nicht direkt in der türkei verfolgt wird, wollen sie ihn abschieben.

kann man denn danach nichts machen machen, wenn sein antrag auf bürgschaft abgelehnt wird?
das wird so schwer für ihn, weil er dann alleine in der türkei ist, seine ganze familie, abgesehen von irgendwelchen großtanten oder so, zu denen er keinen kontakt hat, hier lebt.

was passiert denn, wenn er eine ausbildung bekommt. darf er dann abgeschoben werden?

danke, dass ihr mich aufklärt, ich weiß echt nicht, woher ich die ganzen infos bekommen soll.
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Zkai
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Antwort #8 - 05.04.2006 um 13:18:26
 
Hm, was genau ist denn mit der Restfamilie die hier lebt? Aufenthaltsstatus.. d.h. was haben die denn?

Beispiele: Aufenthaltserlaubnis, Duldung, Gestattung? Sind die eigentlich auch ausreisepflichtig, aber das wird nicht durchgesetzt, weil der Vater/Mutter zur Zeit noch erkrankt ist oder sowas?

Ich gehe mal davon aus, das einfach für die Familie die ganze Zeit verschiedene Asylverfahren liefen bzw. jetzt das eigenständige Verfahren deines Freundes abgeschlossen ist. Korrekt?

Dann versteh ich immer noch nicht, was die Bürgschaft soll. Hat die Ausländerbehörde gesagt, dass das für die Erteilung irgendeiner einer Aufenthaltserlaubnis notwendig ist?
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dina258
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Antwort #9 - 05.04.2006 um 13:40:35
 
der eine teil der hier lebt, hat die deutsche staatsangehörigkeit. seine eltern haben asyl. sein vater ist psychisch krank und seine mutter nervenkranl. ich denk mal auch, dass die dadurch hier bleiben können, vorläufig. die haben immer noch asyl, also keine ausreisepflicht, und mein freund duldung. er hat im november seinen gerichtsprozess und da wurde seine abschiebung beschlossen.
seine anwältin hat gesagt, dass man es mit einer bürgschaft versuchen kann. er solle solange hierbleiben bis er seine ausbildiung oder sein abi zu ende hat. in der zwischenzeit sollte sein bruder für ihn die kosten übernehmen. dann könnte er erstmal hierbleiben, aber nur so lange er zur schule geht oder ne ausbildung hat. aber ob das ausländeramt das bewilligt, ist eine andere sache. die entscheiden. mittlerweile ist dieser antrag aber schon zum bezirksamt oder wie man das nennt, die müssen entscheiden. wie stehen denn seine chancen? warum wollen die ihn abschieben? ich versteh das nicht? wenn sein bruder bürgt, dann kann den das doch egal sein, oder?
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Antwort #10 - 05.04.2006 um 14:06:16
 
Das heißt, weder Vater oder Mutter sind anerkannt oder so etwas. Sie befinden sich immer noch im laufenden Asylverfahren.

Das mit dem "haben Asyl" klingt halt so, als wären sie anerkannt.

Ist ein kleiner Unterschied  Zwinkernd

So, mal kurz zusammengefasst:

Sein Asylverfahren ist abgelehnt und er ist zur Ausreise verpflichtet. Das entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. das Gericht überprüft die Entscheidung. Das ist also vorbei. Die Ausländerbehörde ist dann dazu da, die Ausreisepflicht durchzusetzen.

Die Politik hat in den von ihnen formulierten Gesetzen entschieden, das die Personen die kein Asyl bekommen, das Land verlassen müssen (Kurzerklärung).

Wie gut seine Chancen wegen dieser Bürgschaft stehen, kann ich abschließend natürlich nicht beurteilen. Ich tippe aber mal auf: Schlecht. Die wenigsten Ausländerbehörden lassen sich auf solche "Geschäfte" ein, da erfahrungsgemäß die zugesagte "freiwillige" Ausreise nach Schulabschluß etc. nicht eingehalten wird. Ebenso spielt eine Ausbildung eine Rolle.

War er schon zur Vorführung bei der türkischen Botschaft oder liegt ein gültiger Pass für ihn bei der Ausländerbehörde?

Natürlich ist  noch ein Antrag bei der Härtefallkommission (falls euer Bundesland eine hat) möglich. Große Chancen sehe ich da erfahrungsgemäß aber auch nicht.
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Zkai
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Antwort #11 - 05.04.2006 um 14:08:06
 
Zkai schrieb am 05.04.2006 um 14:06:16:
Ebenso spielt eine Ausbildung eine Rolle.



Sorry, eine Ausbildung spielt KEINE Rolle.
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« Zuletzt geändert: 05.04.2006 um 14:54:04 von Ralf »  
 
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dina258
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Antwort #12 - 05.04.2006 um 21:49:41
 
nein, bei der türkischen botschaft war er noch nicht und er hat auch noch keinen pass. wir wohnen in herne, also in nrw. haben wir eine härtefallkommission? wenn ja, wie läuft das ab und was genau muss man machen?
ehrlich gesagt. geht es mit ja vorallem darum, dass er noch lange hier bleiben darf, egal wie.
wir wollen heiraten, sind auch verlobt. aber wir gehen beide noch zur schule, ich will auf jeden fall mein abi machen und dann ne ausbildung anfangen. wir haben dann auch vor zu heiraten, wenn wir geld verdienen, damit wir nicht von anderen, weder familie noch staat, leben müssen. wenn wir das jetzt schon tun, dann haben wir finanziellgesehen nichts und das ist auch nicht das gelbe vom ei.

zusammengefasst stehen also seine chancen hier zu bleiben schlecht. und was wär wenn er nen  ausbildungsplatz hätte? könnten sie ihn dann auch abschieben?
wie haben das andere geschafft? ich habe mehrere berichte gelesen, einige haben schon seit 15 oder 17 jahren duldung. geht das solange?
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DonCamillo
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Antwort #13 - 06.04.2006 um 07:50:53
 
das geht nur , wenn weiterhin Abschiebehindernisse vorliegen, die eine
Abschiebung hindern
Ich denke allerdings, dass es bei Türken wohl eher kein Problem ist.

DonCamillo
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Antwort #14 - 06.04.2006 um 08:00:31
 
Moin,

ja, NRW hat eine Härtefallkommission. Mußte mal googlen und nach der Anschrift gucken.

Das ist dann die politische Instutition die der Ausländerbehörde, einfach gesagt, empfehlen kann ein Bleiberecht zu erteilen. Da sollte er dann mal den Rechtsanwalt der Familie drauf ansprechen.

Gerade bei SH-Bezug liegen die Chancen sehr niedrig und auch so wird diese Empfehlung nur in ca. 2 % der Fälle ausgesprochen, da die Ausreisepflicht ja oftmals bereits durch das Bundesamt und Gericht festgestellt wurde. Es soll halt nur die Ausnahme für echte "Härtefälle" sein und die Latte legen die auch sehr hoch an.

Ob man das Geld für den Rechtsanwalt investieren will... Seine Entscheidung. Es ist sehr wahrscheinlich, dass so ein Antrag einen kurzen Aufschub von ein paar Wochen bedeutet und dann abgelehnt wird.

Wie ich ja schon schrieb, spielt die Ausbildung an sich keine Rolle. Evtl. beeindruckt es die Härtefallkommission, aber im Moment hat er ja noch nicht mal einen Platz oder eine Arbeitserlaubnis dafür.

Hm, du hast nach denen gefragt, die schon 15 Jahre hier mit Duldung aufhältig sind. Dabei handelt es sich meistens um Flüchtlinge aus dem Kosovo, wohin jahrelang nicht abgeschoben werden konnte und auch heute noch für Romas ein Abschiebestop besteht. Da haben sich Aufenthalte wirklich extrem in die Länge gezogen.

Für die Türkei besteht sowas nicht.

So, das reicht erstmal,

Gruß

Zkai



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