Hi,
die Poblematik ist sicher die Definition des Begriffes
"Lebensunterhalt sicher stellen". Das kann auch ein
Minijob sein. Grundsätzlich sollte die Lebensunterhalts-
sicherung nachhaltig gegeben sein. Das bedeutet i.d.R.,
dass ein ungekündigter und unbefristeter Job gefordert
wird. Das kann aber auch bedeuten, dass die
ABH ver-
langt, dass der Job schon eine Zeit ausgeübt werden
muss, um von "Nachhaltigkeit" zu sprechen.
Die Sicherung des Lebensunterhaltes ist in § 2
AufenthGdefiniert. Dazu sind die Vorläufigen Anwendungshin-
weise interessant. Da ist auch die Verpflichtigungser-
klärung eines Dritten denkbar. Diese kann - je nach den
Umständen beim Verpflichtungsgeber - m.E. sogar eher
ein Anhalt für eine nachhaltige Lebensunterhaltssicherung
sein, als ein Minijob, der erst seit wenigen Monaten aus-
geübt wird.