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Besuchsvisum oder Visum zwecks Heirat? (Gelesen: 2.765 mal)
kobit
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuchsvisum oder Visum zwecks Heirat?
02.04.2006 um 11:53:41
 
Hallo,
Guten Tag erstmal. Ich lese hier schon einige Zeit als Gast mit. Die Kompetenz der Antworten gefällt mir sehr gut, so dass ich nun hier ein paar Fragen stellen werde.

Ich habe mich vor einiger Zeit in eine Internetbekanntschaft verliebt (hätte vorher auch nicht geglaubt, dass sowas geht. Ist aber passiert). Eigentlich würde ich es gerne langsamer angehen, aber die Lebensumstände der Frau haben sich im Laufe unserer Gespräche als selbst für russische Verhältnisse extrem hart herausgestellt.
Rein emotional würde ich sie lieber gestern als heute herholen und heiraten.
Ich bin aber alt genug, ausserdem schon geschieden und alleine für zwei Kinder verantwortlich, dass ich trotzdem nichts überstürzen, aber auch nicht unnötig verzögern will.
In ein paar Wochen werden wir uns dass erste Mal für ein paar Tage persönlich begegnen. Dabei werden wir ein paar sehr ernste Dinge zu bereden haben, aber auch herausfinden müssen, ob da wirklich etwas mit Substanz zwischen uns ist.
Zum Glück drängt sie mich, trotz ihrer Lage, zu überhaupt nichts, was über eine Begegnung hinaus geht.
Wenn nun diese erste Begegnung positiv verläuft, würde ich sie gerne einige Zeit hierher kommen lassen, um weitere gemeinsame Erfahrungen zu sammeln.
Jetzt habe ich da etwas das Zeitproblem.
Wir wollen zwar einerseits, dass sie bei ihrem ersten längeren Besuch hier gleich alle notwendigen Unterlagen dabei hat, damit wir eventuell heiraten können. Trotzdem findet dieser Besuch nicht mit der festen Absicht statt, dass geheiratet wird.
Daher die Frage, ob sie mit einem normalen Besuchsvisum herkommen soll, oder einem zwecks Heirat?
Wann ist die Rechtslage schlechter? Wenn sie mit einem Besuchsvisum für drei Monate kommt und wir dann nach ein paar Wochen beschließen, die Heirat in die Wege zu leiten oder wenn sie mit einem Visum zwecks Heirat kommt und wir es dann doch nicht tun? Es könnte ja sein, dass wir doch mehr Bedenkzeit brauchen als gedacht. Aber ich kann mir vorstellen, wenn man dann nicht heiratet, wird es schwierig für sie, ein zweites Mal hier einzureisen, wenn man sich dann doch sicher ist.
Sehe ich das so richtig?

Danke!

PS: Bin deutscher Staatsbürger.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 02.04.2006 um 12:48:06
 
Bei der Beantragung des Visums, ist der Besuchsgrund wahrheitsgemäß anzugeben.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 02.04.2006 um 13:39:24
 
Hi,

richtig wäre hier die Beantragung des Visums zur Eheschließung. Wenn es dann nichts mit der Heirat wird, dann reist sie halt wieder aus und alles ist OK.
Wie Saxonicus sind bei der Beantragung eines Visums wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

DonCamillo
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

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Hamburg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 02.04.2006 um 15:40:29
 
Hi,

Das Problem ist, daß das Heiratsvisum komplizierter ist. Ein Besuchsvisum für 3 Monate zu bekommen ist aber auch nicht ohne. Wenn sie mit Heiratsvisum herkommt und Ihr dann doch nicht heiratet, sollte das kein Problem sein. Kommt sie mit einem Besuchsvisum und ihr wollt heiraten, dann kann es mächtig Ärger geben. Vor allem wenn rauskommt, daß sie sich schon vorher einige Papiere besorgt hat, also klar war, daß Ihr heiraten wollt. Genau genommen ist das Visum damit ungültig da erschlichen. Mit Pech muß sie ausreisen und mit dem richtigen Visum wiederkommen.
Bei uns ist es so, daß wir in China heiraten und überlegt hatten, daß sie mit Besuchsvisum herkommt und dann wegen FZF doch bleibt. Das wäre weit problemloser als bei Euch, wir sind dann ja schon verheiratet und sie hat ein Recht auf die AE. Aber selbst das habe ich als zu riskant verworfen, auch wenn es bei Bekannten so geklappt hat.
Bei Euch würde ich fast davon ausgehen, daß das in die Hose geht.


Wenn sie einmal hier war und ein weiteres Mal kommen will, ist das beim zweiten Mal eher einfacher.

Also macht es korrekt. Wenn Ihr auch nur vielleicht heiraten wollt -> Heiratsvisum.

Ich würde aber eher raten, daß sie erstmal nur zu Besuch kommt. Dann soll sie das alles nochmal sacken lassen und sich überlegen, ob sie wirklich in dieser fremden Gesellschaft leben will.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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kobit
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 02.04.2006 um 17:00:01
 
Zitat:
Hi,

richtig wäre hier die Beantragung des Visums zur Eheschließung. Wenn es dann nichts mit der Heirat wird, dann reist sie halt wieder aus und alles ist OK.
Wie Saxonicus sind bei der Beantragung eines Visums wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

DonCamillo

Die Frage ist halt: Sie reist einmal mit Visum zur Eheschließung ein. Dann ist man sich doch noch nicht so sicher. Sie reist wieder aus. Nach weiterer Zeit ist man sich dann sicher. Gibt es dann Probleme, nochmal mit Hochzeitsvisum einzureisen? Oder fühlt sich die austellnde Instanz dann veräppelt? Rein logisch vielleicht nicht, da ein Besuchsvisum (mit Einladung, Bürgschaft etc) eigentlich einfacher zu bekommen ist als ein Visum zur Eheschließung. Man braucht da ja einige Papiere mehr.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 02.04.2006 um 17:38:35
 
Hi kobit,

natürlich werden einige skeptisch bei mehrmaliger Beantragung und gleicher
Begründung. Man sollte besser wissen, ob man nun heiratet oder nicht.
Nur für ein Kennenlernen ist das Besuchsvisum besser geignet. Sollte dann doch geheiratet werden, so ist dieses Visum "falsch" und eine AE könnte deswegen verweigert werden.


DonCamillo
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tatzi5
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Kämpfe um dein Recht,
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch , Ehefrau= Vietnam
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Antwort #6 - 03.04.2006 um 01:28:30
 
lade sie per Besuchsvisum ein, lernt euch persönlich kennen und entscheidet DANN !!!
ob eine ggf. Heirat SPÄTER von beiden Seiten erwünscht ist und es auch eine Zukunft auf Dauer für euch beide hat.
Bitte mißbraucht dieses ggf. erlaubte Visa nicht.
Durch viele neg. Beispiele werden wie z.B. mir unendliche !!!!!!!!
Probleme und Schwierigkeiten von der Botschaft bereitet, meine Freundin aus Vietnam für ein paar Wochen zu Besuch einladen zu können um zu prüfen, ob ein ggf. späteres dauerhaftes Zusammenleben ( incl. Hochzeit ) im `´D`` problemlos möglich ist.
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Die Hoffnung stirbt zuletzt !
 
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 03.04.2006 um 13:08:11
 
Wie soll sie denn mit einem Visum zur Eheschliessung einreisen?
Dieses bekommt man doch nur, wenn alle Papiere in Ordnung sind und ein Termin beim Standesamt feststeht.
Also müßte sie mit einem Besuchsvisum einreisen.

Grüße Tuyet
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 03.04.2006 um 15:46:31
 
Zitat:
Wie soll sie denn mit einem Visum zur Eheschliessung einreisen?
Dieses bekommt man doch nur, wenn alle Papiere in Ordnung sind und ein Termin beim Standesamt feststeht.
Also müßte sie mit einem Besuchsvisum einreisen.


Hi,

zur Eheschließung müssen alle "Papiere" vorliegen, weshalb dann nur ein
Besuchsvisum benötigt werden soll, erschließt sich mir nicht.


DonCamillo
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schweitzer
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Antwort #9 - 03.04.2006 um 16:24:29
 
Hallo kobit,

ich denke, der rat von kobit5 ist der einzig vernünftige: Lernt Euch erst einmal im Rahmen eines Besuchsaufenthaltes persönlich kennen und seht dann weiter. Ich denke, dass deine Partnerin, falls Ihr Euch denn letztlich doch für eine Heirat entscheidet ohne hin noch einmal in ihr Herkunftsland reisen würde/müsste - denn sicher gibt es dort einiges im Vorfeld eines Umzugs in ein anderes Land zu organisieren und vorzubereiten.

Ich meine auch, dass es durchaus "vertrauensbildend" bei den Behörden wirkt, wenn Deine Freundin nach einem erlaubten Besuchsaufenthalt zunächst ganz seriös wieder zurückkehrt und dann, für den Fall, dass ihr ernstliche Heiratsabsichten habt, mit einem für die Heirat notwendigen Visum wieder einreist.

Ich wünsche Euch viel Glück und die richtige Entscheidung.


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #10 - 03.04.2006 um 16:26:48
 
Hallo kobit,

ich meinte natürlich den Rat von tatzi5. - Leider ließ sich mein Beitrag nicht mehr korrigieren, nachdem ich ihn versandt hatte.

=schweitzer=
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsvisum oder Visum zwecks Heirat?
Antwort #11 - 03.04.2006 um 17:37:59
 
@ Don Camillo

Ich meinte, das sie nur mit einem Heiratsvisum einreisen kann, wenn auch wirklich eine Eheschliessung geplant ist, weil ja vorher alle Papiere geprüft und der Termin beim Standesamt feststehen muß und das wird man ja wohl kaum tun, wenn man nicht wirklich vor hat zu heiraten, weil das kostet ja auch einiges.
Deshalb Besuchsvisum, weil anders geht es ja dann garnicht.
Sie müsste halt dann wieder ausreisen und mit einem Heiratsvisum wieder einreisen, wenn feststeht, das sie wirklich heiraten wollen.
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