kobit
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Hallo, Guten Tag erstmal. Ich lese hier schon einige Zeit als Gast mit. Die Kompetenz der Antworten gefällt mir sehr gut, so dass ich nun hier ein paar Fragen stellen werde.
Ich habe mich vor einiger Zeit in eine Internetbekanntschaft verliebt (hätte vorher auch nicht geglaubt, dass sowas geht. Ist aber passiert). Eigentlich würde ich es gerne langsamer angehen, aber die Lebensumstände der Frau haben sich im Laufe unserer Gespräche als selbst für russische Verhältnisse extrem hart herausgestellt. Rein emotional würde ich sie lieber gestern als heute herholen und heiraten. Ich bin aber alt genug, ausserdem schon geschieden und alleine für zwei Kinder verantwortlich, dass ich trotzdem nichts überstürzen, aber auch nicht unnötig verzögern will. In ein paar Wochen werden wir uns dass erste Mal für ein paar Tage persönlich begegnen. Dabei werden wir ein paar sehr ernste Dinge zu bereden haben, aber auch herausfinden müssen, ob da wirklich etwas mit Substanz zwischen uns ist. Zum Glück drängt sie mich, trotz ihrer Lage, zu überhaupt nichts, was über eine Begegnung hinaus geht. Wenn nun diese erste Begegnung positiv verläuft, würde ich sie gerne einige Zeit hierher kommen lassen, um weitere gemeinsame Erfahrungen zu sammeln. Jetzt habe ich da etwas das Zeitproblem. Wir wollen zwar einerseits, dass sie bei ihrem ersten längeren Besuch hier gleich alle notwendigen Unterlagen dabei hat, damit wir eventuell heiraten können. Trotzdem findet dieser Besuch nicht mit der festen Absicht statt, dass geheiratet wird. Daher die Frage, ob sie mit einem normalen Besuchsvisum herkommen soll, oder einem zwecks Heirat? Wann ist die Rechtslage schlechter? Wenn sie mit einem Besuchsvisum für drei Monate kommt und wir dann nach ein paar Wochen beschließen, die Heirat in die Wege zu leiten oder wenn sie mit einem Visum zwecks Heirat kommt und wir es dann doch nicht tun? Es könnte ja sein, dass wir doch mehr Bedenkzeit brauchen als gedacht. Aber ich kann mir vorstellen, wenn man dann nicht heiratet, wird es schwierig für sie, ein zweites Mal hier einzureisen, wenn man sich dann doch sicher ist. Sehe ich das so richtig?
Danke!
PS: Bin deutscher Staatsbürger.
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