hi,
hoffe ich kann dir hiermit helfen, das sind die betreffenden §en :
AufenthG § 32 Kindernachzug;
StAG §4-6;
ich bin über eines noch gestolpert kann es leider net finden, dieses bezieht sich auf die adoption,
die adoption im ausland ist möglich, das kind wird ebenfalls eingebürgert, die adoption muss nur von einem staatlich anerkantem amt in dem Land, in diesem fall ghana erfolgen,
dieses müsste man den behörden in deutschland vorlegen, die ebenfalls für adoption zuständig sind, dazu gibt es auch einen speziellen §, falls ich ihn finde sende ich ihn dir noch mal.
Für das bereits 18 jährige kind, gibt es ebenfalls optionen, ich würde vorschlagen es auf grund eines sprachsvisum herzuholen, dieses wird nach 3 monaten auf 2 jahre verlängert, vorausetztung ist hier krankenversicherungsnachwei und eine bürgschaft, bevor es 23 wird, würde ich natürlich mit dem oben bereits erwähnten §en handeln. eine weitere möglichkeit ist dan ein studium in deutschland zu beginnen, nach beendigung hätte das kind ein jahr zeit ein job zu finden um dan das niederlassungsrecht zu genießen. schädlich wäre hierfür jede staatliche hilfe für das kind, sogar bafög, wohngeld etc.
Zunächst würde ich beim landeseinwohneramt mich erkundigen, in solchen fällen stehen sie meist mit rat und weisen auf zuständige behöreden, für das 8 jährige dürfte alles ohne anwalt erfolgen, man wurde hier auch sparen, müsste aber etwas hartneckig sein, bei dem anderen könnte es verbunden mit hindernissen sein, da würde ich ein rehtschutztversicherung vorher abschlißen damit die kosten nciht hoch ausfallen.
trotzdem alles gute für die beiden kids