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Kindernachzug zu deutschem Vater (Gelesen: 3.704 mal)
LiaBere
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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01.04.2006 um 11:15:10
 
Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Familienzusammenführung zu einem Deutschen.

Mein Mann ursprünglich Ghanaer, seit 7 Jahren eingebürgert, hat zwei Kinder in Ghana, ein Kind ist schon über 18, gibt es bei diesem Kind noch die Möglichkeit zu einer Familienzusammenführung?
Das zweite Kind ist 8 Jahre alt, die Mutter dieses Kindes hat das Kind zur Familie meines Mannes gebracht, weil sie sich selbst nicht mehr kümmern kann/will, die Familie ist nicht begeistert und mein Mann möchte dieses Kind zu sich holen, wie ist die Vorgehensweise in so einem Fall?
Also muss man hier zur Ausländerbehörder oder zur deutschen Botschaft in Ghana, welchen Aufenthaltsstatus bekommt das Kind oder hat es einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit?

Viele Grüße,
Liane
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Blaise
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Antwort #1 - 01.04.2006 um 11:39:43
 
Hallo Liane,

zu der Familienzusammenführung der Kinder kann ich Dir nicht viel sagen. Da gibt es hier einige Experten, die das viel besser können. Aber du kannst schon mal hier nachschauen:

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#28

Über die Suchfunktion kannst Du auch einiges zur Familienzusammenführung von Kindern finden.

Zur Frage, ob das Kind einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit hat, kann ich Dir antworten. Es hat keinen Anspruch. Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung findest Du, wenn Du oben auf "Gesetze" klickst und dir dort das "StAG" und evtl. die Verwaltungsvorschrift dazu ansiehst.

Viele Grüße

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
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Mick
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Antwort #2 - 01.04.2006 um 14:43:53
 
LiaBere schrieb am 01.04.2006 um 11:15:10:
Mein Mann ursprünglich Ghanaer, seit 7 Jahren eingebürgert, hat zwei Kinder in Ghana, ein Kind ist schon über 18, gibt es bei diesem Kind noch die Möglichkeit zu einer Familienzusammenführung?

Hi,
grundsätzlich nein, allenfalls auf Basis des § 36 AufenthG,
aber da hängen die Glocke sehr hoch und dürfte regelmäßig
nichts werden.

Zitat:
Das zweite Kind ist 8 Jahre alt, die Mutter dieses Kindes hat das Kind zur Familie meines Mannes gebracht, weil sie sich selbst nicht mehr kümmern kann/will, die Familie ist nicht begeistert und mein Mann möchte dieses Kind zu sich holen, wie ist die Vorgehensweise in so einem Fall?

Für das Kind müsste ein Antrag auf Familienzusammenführung
(§ 28 AufenthG) bei der Deutschen Botschaft Accra gestellt werden.
Hierbei sind Urkunden vorzulegen, aus denen sich die Vaterschaft
ergibt, sollte es irgendwelche Sorgerechtsentscheidungen geben,
würde ich die mit abgeben.
Die Urkunden (also die Geburtsurkunde) würden wahrscheinlich im
Auftrag der ABH durch den Vertrauensanwalt der Botschaft auf
Echtheit überprüft werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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LiaBere
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 01.04.2006 um 17:20:36
 
Hallo Blaise,

Zitat:
Zur Frage, ob das Kind einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit hat, kann ich Dir antworten. Es hat keinen Anspruch.


vielen Dank für deine Antwort, ich habe noch eine Frage, wenn ein Deutscher ein Kind adoptiert, bekommt dann dieses Kind damit die deutsche Staatsangehörigkeit?

(mich irritiert gerade ein Fall aus dem entfernteren Bekanntenkreis, in dem ein Kind aus einem anderen afrikqnsichen Land geholt wurde, das jetzt einen deutschen Pass hat, ich dachte das wäre das leibliche Kind des Mannes aber vielleicht ist es adoptiert, deswegen meine Frage ob das dann der Fall wäre)

Viele Grüße,
Liane
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Mick
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Antwort #4 - 01.04.2006 um 17:24:03
 
LiaBere schrieb am 01.04.2006 um 17:20:36:
vielen Dank für deine Antwort, ich habe noch eine Frage, wenn ein Deutscher ein Kind adoptiert, bekommt dann dieses Kind damit die deutsche Staatsangehörigkeit?


Hoi,
ja.
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Antwort #5 - 01.04.2006 um 17:25:41
 
Hallo Mick,

Vielen Dank für deine Antwort

Grüße,
Liane
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Antwort #6 - 01.04.2006 um 17:40:45
 
Zitat:
Hoi,
ja.


das bedeutet das adoptierte Kind hat "bessere Rechte" als das leibliche?

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Antwort #7 - 01.04.2006 um 17:44:12
 
Eine Adoption, wo der/die Adoptierte bereits älter als 18 Jahre ist, hat keinen Einfluß auf die Staatsangehörigkeit.
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LiaBere
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 01.04.2006 um 17:51:26
 
Zitat:
Eine Adoption, wo der/die Adoptierte bereits älter als 18 Jahre ist, hat keinen Einfluß auf die Staatsangehörigkeit.


ja aber zumindest bei meiner Frage ging es um ein Kind, also im Sinn von nichterwachsener Person

Grüße,
Liane
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Mick
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Antwort #9 - 01.04.2006 um 18:43:09
 
LiaBere schrieb am 01.04.2006 um 17:40:45:
das bedeutet das adoptierte Kind hat "bessere Rechte" als das leibliche?



Hoi,
ich würde eher sagen: die gleichen Rechte.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Antwort #10 - 02.04.2006 um 10:55:43
 
Hallo Mick,

Zitat:
ich würde eher sagen: die gleichen Rechte.


nun das adoptierte Kind mit der deutschen Staatsangehörigkeit hat dann schon Vorteile gegenüber dem leiblichen Kind mit einer Staatsangehörigkeit eines in diesem Fall afrikanischen Landes, natürlich nicht im ganz normalen Alltag, da fragt ja keiner bei einem Kind in dem Alter nach dem Pass aber z.B. bei Reisen, in denen das eine Kind dann ein Visum braucht das andere nicht und je älter man wird, desto mehr kommt man dann zu diesen Situationen, in denen man seinen Aufenthaltsrecht nachweisen muss, in denen es mal entscheidend sein kann ob man Ausländer oder Deutscher ist

aber gut, dieser Punkt ist nicht unser momentanes Problem und deswegen auch hier unwichtig.

Noch einen schönen Sonntag,
Liane
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seri
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 03.04.2006 um 03:06:46
 
hi,
hoffe ich kann dir hiermit helfen, das sind die betreffenden §en :
AufenthG § 32 Kindernachzug; StAG §4-6;
ich bin über eines noch gestolpert kann es leider net finden, dieses bezieht sich auf die adoption,
die adoption im ausland ist möglich, das kind wird ebenfalls eingebürgert, die adoption muss nur von  einem staatlich anerkantem amt in dem Land, in diesem fall ghana erfolgen,
dieses müsste man den behörden in deutschland vorlegen, die ebenfalls für adoption zuständig sind, dazu gibt es auch einen speziellen §, falls ich ihn finde sende ich ihn dir noch mal.
Für das bereits 18 jährige kind, gibt es ebenfalls optionen, ich würde vorschlagen es auf grund eines sprachsvisum herzuholen, dieses wird nach 3 monaten auf 2 jahre verlängert, vorausetztung ist hier krankenversicherungsnachwei und eine bürgschaft, bevor es 23 wird, würde ich natürlich mit dem oben bereits erwähnten §en handeln. eine weitere möglichkeit ist dan ein studium in deutschland zu beginnen, nach beendigung hätte das kind ein jahr zeit ein job zu finden um dan das niederlassungsrecht zu genießen. schädlich wäre hierfür jede staatliche hilfe für das kind, sogar bafög, wohngeld etc.
Zunächst würde ich beim landeseinwohneramt mich erkundigen, in solchen fällen stehen sie meist mit rat und weisen auf zuständige behöreden, für das 8 jährige dürfte alles ohne anwalt erfolgen, man wurde hier auch sparen, müsste aber etwas hartneckig sein, bei dem anderen könnte es verbunden mit hindernissen sein, da würde ich ein rehtschutztversicherung vorher abschlißen damit die kosten nciht hoch ausfallen.

trotzdem alles gute für die beiden kids
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In einem Gedicht seines <Divan> sagt Goethe:&&&&«Närrisch, daß jeder in seinem Falle&&Seine besondere Meinung preist!&&Wenn Islam Gott ergeben heißt,&&In Islam leben und sterben wir alle.»&&(WA I, 6, 128)
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 03.04.2006 um 17:56:00
 
Hallo Seri,

vielen Dank für deine Antwort, ich habe da noch eine Nachfrage

Zitat:
da würde ich ein rehtschutztversicherung vorher abschlißen damit die kosten nciht hoch ausfallen.


übernimmt denn eine Rechtschutzversicherung "ausländerrechtliche Fälle", das ist mir ganz neu ich dachte, dass Rechtschutzversicherungen das nicht abdecken

Viele Grüße,
Liane
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 04.04.2006 um 10:55:23
 
Die dt. Botschaft in Ghana ist sehr restriktiv mit der Visumsvergabe. Die von seri genannten Möglichkeiten für das über 18jährige Kind dürften damit eher theoretischer Natur sein. Selbst für das 8jährige Kind wird ein Familiennachzug schwierig werden, da die dt. Botschaft mehr oder weniger regelmäßig mit ausgesprochen zynischen Bemerkungen und tlw. Lügen unterstellt, daß eine Familienzusammenführung nach D nicht günstig für das Kindeswohl wäre. Wir mußten erst vor dem VG in Berlin klagen und nachweisen, daß es regelmäßigen und intensiven Kontakt zu dem Kind gegeben hat. Außerdem wird es notwendig werden, daß die Mutter mit notarieller Urkunde das Sorgerecht auf den Mann überträgt und dies vom obersten Gericht in Ghana überbeglaubigt wird. Eine Adoption in Ghana wird nur anerkannt, wenn sie durch Notare durchgeführt wird, die von der dt. Botschaft akzeptiert werden. Diese Leute sind sehr teuer und arbeiten sehr träge, für uns war der Vorschuß von 2000,- DM rausgeworfenes Geld. In einem Jahr hatte sich nichts getan. Adoption in D ist wesentlich günstiger und einfacher.
Schon mit dem Visumsantrag sollt sehr ausführlich deutlich gemacht werden, daß ein Umzug nach D für das Kindeswohl das Beste ist und ein Aufwachsen in Ghana für das Kind und die anderen Betroffenen unmöglich ist. Sehr gute Vorbereitung ersparen evtl. eine spätere Klage, die auch recht langwierig ist, da das VG in Berlin überlastet ist (mind 7 Monate)
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Antwort #14 - 04.04.2006 um 16:53:48
 
Hallo Guenter,

vielen Dank für deinen "Erfahrungsbericht", meinst du ist es sinnvoll, das Ganze gleich mit einem Anwalt zu starten oder ist das aus deiner Sicht nicht nötig?  

Zum Thema Adoption, das war ja ein eher theoretischer Exkurs, mein Mann kann ja sein eigenes Kind nicht adoptieren.

Der große Sohn ist demnächst mit der Schule fertig, da stellt sich dann sowieso die Frage, wie es da weitergeht, evtl. wäre also ein Studium hier noch eine Lösung aber wahrscheinlich ist dann eher noch ein Studium England besser, dort gibt es dann auch noch Familienmitglieder, mal sehen.

Wichtig wäre die 8jährige, die in den letzten Jahren hin und hergschoben wurde und nirgendwo richtig willkommen ist, bzw. nur wenn man durch sie Geld vom Vater bekommen kann:-(

Viele Grüße,
Liane
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