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Anspruch auf NE nach 3 Jahre? (Gelesen: 851 mal)
oleg222
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anspruch auf NE nach 3 Jahre?
26.03.2006 um 20:39:56
 
Hallo "info4alien"Team
Ich bin seit Juli 2001 in Deutschland mit Aufenthaltsbewilligung (Hochschulstudium). Seit März 2004 habe ich Aufenthaltserlaubnis,(fast 2 Jahre) weil ich  meine Freundin im November 2003 geheiratet habe,(meine Frau ist Deutsch –Russin, im Klartext Deutsche?Smiley)
Jetzt meine Frage: wann bekomme ich eine Anspruch auf NE nach 3 Jahre, (März 2007) wie es schon  damals meine Sachbearbeiter bei Behörde sagte, oder gilt was anderes für mich? (habe ich was über §9 und 5 Jahre  gelesen, oder das gilt nicht für mich?)
P.S. vor 1 Jahr hab meine Frau fahren geübt (dumm von mir unentschlossen, ohne FS), und dafür mussten wir Geld unter 30 Tagessätze zahlen, wird das ein Problem sein?
Für die Aufmerksamkeit und schnelle Antworte bedanke ich mich im Voraus.
Grüß Oleg Zwinkernd
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anspruch auf NE nach 3 Jahre?
Antwort #1 - 27.03.2006 um 13:58:29
 
oleg222 schrieb am 26.03.2006 um 20:39:56:
Jetzt meine Frage: wann bekomme ich eine Anspruch auf NE nach 3 Jahre, (März 2007) wie es schon  damals meine Sachbearbeiter bei Behörde sagte, oder gilt was anderes für mich? (habe ich was über §9 und 5 Jahre  gelesen, oder das gilt nicht für mich?)

Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 müßtest Du seit 5 Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzen, um eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 zu bekommen. Eine Aufenthaltsbewilligung wird hierbei nicht angerechnet. Also stimmt die Aussage des ABH-Mitarbeiters.

Zitat:
P.S. vor 1 Jahr hab meine Frau fahren geübt (dumm von mir unentschlossen, ohne FS), und dafür mussten wir Geld unter 30 Tagessätze zahlen, wird das ein Problem sein?

Nein.

Abu
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