aziza schrieb am 26.08.2006 um 12:51:12:deshalb meine frage, ob es daher im moment einfacher ist, zu heiraten, als zu warten, bis er "nur" geduldet ist...
Wenn die Eheschliessung ernsthaft beabsichtigt ist, dann solltet ihr so bald wie möglich mit der Beschaffung aller notwendigen Papieren anfangen, weil einfach ist das nicht - weder mit einer Aufenthaltsgestattung und schon gar nicht mit einer Duldung (eine Duldung ist
nur die Aussetzung der Abschiebung, nichts anderes), die überhaupt nicht sicher ist.
Wie fons schon sagte
fons schrieb am 26.08.2006 um 13:01:45:Mit welchem Status ihr heiratet, dürfte nicht die entscheidende Frage sein; sondern: hat er denn Papiere, mit denen eine Heirat überhaupt möglich sein wird.
Bei einer deutsch-ausländischen Ehe ist neben dem deutschen auch das nationale Recht des nichtdeutschen Partners zu berücksichtigen, damit die Eheschließung auch in dessen Heimatland gültig ist. Die Standesbeamte prüfen, ob die Verlobten nach ihrem jeweiligen Recht, die Ehe schließen dürfen. Ausländer dürfen in der Bundesrepublik erst dann heiraten, wenn die innere Behörde ihrer Heimatländer ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt hat. Hierin wird bescheinigt, dass der Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht (§ 1309 Abs. 1 BGB). Viele Staaten wie z.B. Argentinien, Belgien, Brasilien,
Iran und die Nachfolgestaaten der Sowjetunion stellen jedoch keine Ehefähigkeitszeugnisse aus. Möchte nun ein Angehöriger eines dieser Staaten in Deutschland heiraten, muss er bei dem Standesbeamten einen Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen. Hierüber entscheidet der Präsident des jeweiligen Oberlandesgerichtes. Allerdings ist eine erteilte Befreiung nur sechs Monate gültig. Kommt es in diesen Monaten nicht zur Heirat, muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Hier für dich eine Liste von Links wo du dich gründlich informieren kannst über das Verfahren
Standesamt I Berlin§ 1309 Ehefähigkeitszeugnis für AusländerVerband binationaler FamilienEhefähigkeitsverfahren in BrandenburgDas Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnis (Brandenburg)Ehefähigkeisverfahren in StuttgartEheschließung von Flüchtlingen (Aus der Beratungspraxis)
Sondra