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Heirat mit einem Asylbewerber aus dem Iran (Gelesen: 10.638 mal)
aziza
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Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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24.03.2006 um 16:52:33
 
Hallo,

ich bin froh, daß ich auf dieses Forum gestoßen bin und hoffe sehr auf praktische Tipps für meine Situation.
Seit fast einem Jahr bin ich mit einem Asylbewerber aus dem Iran zusammen und wir möchten gerne heiraten.
Welche Probleme können auf uns zukommen? Er hat zur Zeit noch die Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens, bisher auch noch keinen Gerichtstermin in Aussicht, d.h. die Duldung droht zur Zeit akut noch nicht... Ist eine Heirat zum jetzigen Zeitpunkt einfacher als später, wenn er die Duldung hat?
Abschiebung in den Iran droht auch nicht auf lange Sicht, da es wohl eine "Sondervereinbarung" gibt (soweit ich informiert bin...)

Ich freue mich über jeden Tip...
Vielen Dank,
Aziza
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 24.03.2006 um 17:16:19
 
aziza schrieb am 24.03.2006 um 16:52:33:
Er hat zur Zeit noch die Aufenthaltsgestattung zur Durchführung des Asylverfahrens, bisher auch noch keinen Gerichtstermin in Aussicht, d.h. die Duldung droht zur Zeit akut noch nicht... Ist eine Heirat zum jetzigen Zeitpunkt einfacher als später, wenn er die Duldung hat?
Abschiebung in den Iran droht auch nicht auf lange Sicht, da es wohl eine "Sondervereinbarung" gibt (soweit ich informiert bin...)

Warum gehst Du davon aus, daß er später eine Duldung haben wird?

Hat er einen Pass? Ohne Pass ist keine Heirat möglich...

Abu
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aziza
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Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 24.03.2006 um 17:23:52
 
Danke Dir für die schnelle Antwort!

Mit der Duldung bin ich einfach von anderen Betroffenen in unserem Bekanntenkreis ausgegangen, die hatten alle nach den übleichen Gerichtsterminen eine Duldung und mittlerweile haben einige auch (nach mehreren Jahren) die Anerkennung bekommen.

Einen Paß hat er zur Zeit nicht, weil er im Iran den Militärdienst verweigert hat.
Laut Auskunft der iranischen Botschaft könnte er sich mittlerweile aber einen Paß ausstellen lassen.

Bin selbst noch ziemlich neu auf diesem Gebiet und hoffe, daß ich nicht allzuviel falsch verstanden habe... ;o)

Viele Grüße!
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #3 - 25.08.2006 um 21:25:04
 
Eine Duldung ist im eigentlichen Sinne kein Aufenthaltstitel, sondern bedeutet
vollziehbar ausreisepflichtig zu sein, aber aus irgendwelche Gründen (z.B. fehlenden Pass) nicht abschiebbar.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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aziza
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Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 26.08.2006 um 12:51:12
 
hallo,
eine duldung hat er ja nicht, sondern zur zeit eine aufenthaltsgestattung zur durchführung des asylverfahrens, deshalb meine frage, ob es daher im moment einfacher ist, zu heiraten, als zu warten, bis er "nur" geduldet ist... paßbeschaffung ist laut botschaft auch kein problem.

danke nochmals...
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 26.08.2006 um 13:01:45
 
Die Frage ist ja dann, ob er geduldet wird! Wenn sein Asylverfahren
abgelehnt wird, muss er ja grundsätzlich mal ausreisen.

Mit welchem Status ihr heiratet, dürfte nicht die entscheidende Frage
sein; sondern: hat er denn Papiere, mit denen eine Heirat überhaupt
möglich sein wird. Dazu werden die Spezies hier sicher noch was sa-
gen. Ist ned so meine Baustelle.
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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 26.08.2006 um 21:05:56
 
aziza schrieb am 26.08.2006 um 12:51:12:
deshalb meine frage, ob es daher im moment einfacher ist, zu heiraten, als zu warten, bis er "nur" geduldet ist...

Wenn die Eheschliessung ernsthaft beabsichtigt ist, dann solltet ihr so bald wie möglich mit der Beschaffung aller notwendigen Papieren anfangen, weil einfach ist das nicht - weder mit einer Aufenthaltsgestattung und schon gar nicht mit einer Duldung (eine Duldung ist nur die Aussetzung der Abschiebung, nichts anderes), die überhaupt nicht sicher ist.

Wie fons schon sagte

fons schrieb am 26.08.2006 um 13:01:45:
Mit welchem Status ihr heiratet, dürfte nicht die entscheidende Frage sein; sondern: hat er denn Papiere, mit denen eine Heirat überhaupt möglich sein wird.


Bei einer deutsch-ausländischen Ehe ist neben dem deutschen auch das nationale Recht des nichtdeutschen Partners zu berücksichtigen, damit die Eheschließung auch in dessen Heimatland gültig ist. Die Standesbeamte prüfen, ob die Verlobten nach ihrem jeweiligen Recht, die Ehe schließen dürfen. Ausländer dürfen in der Bundesrepublik erst dann heiraten, wenn die innere Behörde ihrer Heimatländer ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt hat. Hierin wird bescheinigt, dass der Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht (§ 1309 Abs. 1 BGB). Viele Staaten wie z.B. Argentinien, Belgien, Brasilien, Iran und die Nachfolgestaaten der Sowjetunion stellen jedoch keine Ehefähigkeitszeugnisse aus. Möchte nun ein Angehöriger eines dieser Staaten in Deutschland heiraten, muss er bei dem Standesbeamten einen Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen. Hierüber entscheidet der Präsident des jeweiligen Oberlandesgerichtes. Allerdings ist eine erteilte Befreiung nur sechs Monate gültig. Kommt es in diesen Monaten nicht zur Heirat, muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Hier für dich eine Liste von Links wo du dich gründlich informieren kannst über das Verfahren

Standesamt I Berlin

§ 1309 Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer

Verband binationaler Familien

Ehefähigkeitsverfahren in Brandenburg

Das Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des ausländischen Ehefähigkeitszeugnis (Brandenburg)

Ehefähigkeisverfahren in Stuttgart

Eheschließung von Flüchtlingen (Aus der Beratungspraxis)

Smiley Sondra
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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aziza
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 27.08.2006 um 17:27:22
 
vielen dank für eure antworten...
wir werden dann mal alles notwendige in angriff nehmen...  Smiley
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t_maia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #8 - 02.09.2006 um 19:39:24
 
Du solltest übrigens mal (wenn es denn wieder da ist), dich auch im Iran Now Forum (alt: www.iran-now.de, neu www.e-iran.de) schlaumachen. Da waren vor der Schliessung einige, die sich hervorragend mit dem iranischen Familienrecht auskannten.
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t_maia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #9 - 02.09.2006 um 19:41:22
 
Sorry, neue Adresse: http://iran-now.net/forum/
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