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visum auf familienzusammenführung (Gelesen: 4.752 mal)
Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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23.03.2006 um 14:25:48
 
hallo,
heute nun war mein mann bei der botschaft in ankara und hat einen antrag für ein visum auf FZF gestellt. man hat die erforderlichen papiere durchgesehen, kopien gemacht und ihm -trotz seiner mangelhaften deutschkenntnisse- einige fragen über mich und unsere heirat in deutsch gestellt. danach hat man ihn mit den worten entlassen, das man sich nun demnächst bei ihm melden wird. was bedeutet das nun? es war eindeutig keine richtige befragung, ich war auch noch nie zu einer geladen. kommt das nun noch auf uns zu oder hat sich das erledigt? ich weiß mal wieder nicht, wie das nun weitergeht?!!
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Ayse
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Beiträge: 122

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 23.03.2006 um 14:32:44
 
NUN scheint mein neues lieblingswort zu sein! entschuldigt bitte die schlechte grammatik. kommt nur daher, weil meine nerven mal wieder blank liegen Augenrollen
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.03.2006 um 14:35:14
 
Hallo liebe Ayse !

Ist alles ganz normal, bei uns wurden auch einige Fragen bei der Stellung des FZF-Antrages gestellt, hat aber mit DER Befragung nix zu tun.
Der Antrag wird jetzt auf Vollständigkeit überprüft und wird dann via Köln (BVA) zur zuständigen ABH geschickt, die prüfen wiederum ihrerseits und geben dann ihre Zustimmung ( oder nicht, was wir mal nicht hoffen).
Falls es zu einer Befragung kommt, so melden sich Boitschaft bzw. ABH bei euch und teilen euch den Termin mit (meistens erfolgt die Befragung zeitgleich).
Wenn nicht, meldet sich die Botschaft dann bei deinem Mann, wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist.

Liebe Grüße Tuyet
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Hannah2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 23.03.2006 um 16:10:55
 
Hallo liebe Ayse,
tuyet hat ganz Recht, auch wenn ich mich mit FZF aus der Türkei nicht auskenne, scheint es ähnlich zu sein wie mit Ägypten.  Ich sass bei der Abgabe des Ehefähigkeitszeugnisses (also vor der Heirat) in einer Art Glaskasten, mein Mann wurde rausgeschickt, um Geld zu wechseln. Ganz schnell, ich habe es fast nicht mitbekommen, wurde ich befragt. Ich kann mich  auch nicht mehr so richtig erinnern aber diese Fragen wurden gestellt: Wann und wo haben Sie sich kennengelernt und beabsichtigen Sie FZF nach DE. Meinem Mann wurden irgendwann vorher von der Botschaft die gleichen Fragen gestellt. Bei dem einen später, bei dem anderen früher.  Richtig, die Unterlagen kommen erst an das Bundesverwaltungsamt und anschließend zur jeweiligen ABH. Routine oder nicht, die Fingerabdrücke werden an das BKA geschickt. Die Rückmeldung vom BKA hat bei uns exakt 4 Wochen gedauert. Die anschließende "Stellungnahme" der ABH zurück an die Botschaft wird/kann per Fax geschickt oder auf dem Postweg. Unsere "Stellungnahme" ist seit 1 Woche unterwegs zurück an die Botschaft, es kann nun hoffentlich nicht mehr so lange dauern...Was ich bemerkt habe ist, immer wenn ich nachgefragt hatte, ist gerade irgendetwas unternommen worden. Nicht zu oft, freundlich und wohldosiert, die ABH ist auch gestresst. Da scheinen manche am Telefon nicht so freundlich zu sein. Einer (richtigen) Befragung müssen wir uns wohl nicht unterziehen, aber ich möchte mich nicht zu früh freuen. Also von Abgabe des Antrags auf FZF am 29.12. bis heute plus optimistische 2 Wochen insgesamt bisschen mehr als 3 Monate. Ist doch ok, man wird ruhiger wenn man erst mal weiss wo man steckt.
Grüße
hannah2
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 23.03.2006 um 16:16:10
 
Fingerabdrücker werden vermutlich nicht genommen, habe zumindest von unseren "Türkeikandidaten" nix davon gehört  Zwinkernd und Befragung ist von Fall zu Fall  anders, bei den einen wird sie gemacht, bei anderen nicht.
Allerdings ist es auch mit der Dauer des ganzen relativ, bei uns waren es über 7 Monate, bei anderen nur paar Wochen .

Grüße Tuyet
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missabel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 23.03.2006 um 21:11:01
 
Hallo
inwiefern wird im Zuge der Familienizusammenführung
die Persöhnlichen Verhältnisse des Deutschen
Ehepartners kontrolliert?
zbs,,befragung der nachbarn
      befragung des arbeitgebebers
      finanz.situation(kontostand)
      krankenstand,,,(wielang man krank ist oder war)
Was wird überhaupt durchgescheckt beim deutschen partner?

gruss missabel
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Arkha
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Der größte Lump im ganzen
Land....


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #6 - 24.03.2006 um 04:57:32
 
Zitat:
zbs,,befragung der nachbarn
     befragung des arbeitgebebers
     finanz.situation(kontostand)
     krankenstand,,,(wielang man krank ist oder war)

ABH sit keine Polizei und keine Staatsanwaltschaft und kein Gericht. Alle o.g. Auskunfte dürfen von ABH nicht eingehollt werden!!!

Einzig was ABH darf, ist eine Verpfichtungserklärung zu verlangen, wenn man noch nicht verheiratet ist. Wenn man bereits verheiratet ist, entfällt es auch.

Letzte Zeit fragen ABHs verstärkt nach Einkommen des deutschen Ehepartners. Um ein Konflikt vorzubeugen würde ich die Gehaltsbescheinigung, wenn möglich vorlegen. Da meiner Ansicht nach, diese Frage eindeutig kein Bezug zur Erteilung einer Visum zur FZF hat, würde ich nach der Einreise des Ehepartners mich bei dem Datenschutzbeauftragtem melden, damit er die ABH ermannt, in Zulkunft es zu unterlassen.
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"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #7 - 24.03.2006 um 07:43:14
 
Zitat:
Alle o.g. Auskunfte dürfen von ABH nicht eingehollt werden!!!


Quatsch Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #8 - 24.03.2006 um 07:46:13
 
Bevor Du fragst Zwinkernd

Schau einfach mal in den 4. Abschnitt des Gesetzes :

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#86
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #9 - 24.03.2006 um 09:57:59
 
@ Ronny

§ 86 AufenthG besagt:
Zitat:
§ 86 Erhebung personenbezogener Daten

Die mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden dürfen zum Zweck der Ausführung dieses Gesetzes und ausländerrechtlicher Bestimmungen in anderen Gesetzen personenbezogene Daten erheben, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen erforderlich ist. ...


Die von missabel angesprochen persönlichen Verhältnisse des deutschen Ehepartners sind aber für die Entscheidung über eine Familienzusammenführung, und hierum ging es ja nur, sämtlich irrelevant:
missabel schrieb am 23.03.2006 um 21:11:01:
Hallo
inwiefern wird im Zuge der Familienzusammenführung
die Persöhnlichen Verhältnisse des Deutschen
Ehepartners kontrolliert?
zbs,,befragung der nachbarn
      befragung des arbeitgebebers
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Insofern halte ich Dein "Quatsch" für nicht korrekt...

Abu
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #10 - 24.03.2006 um 10:24:10
 
Zitat:
Insofern halte ich Dein "Quatsch" für nicht korrekt...


Soweit es sich auf die Erhebung von Daten bezieht, die im Zusammenhang mit dem Visum zu einer Familienzusammenführung relevant sein können gebe ich Dir Recht.

Falls es aber um die Erteilung und insbesondere Verlängerung einer AE zum Zwecke des Zusammenlebens geht, können diese Erhebungen durchaus sinnvoll und angebracht sein.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #11 - 24.03.2006 um 10:35:06
 
ronny schrieb am 24.03.2006 um 10:24:10:
Falls es aber um die Erteilung und insbesondere Verlängerung einer AE zum Zwecke des Zusammenlebens geht, können diese Erhebungen durchaus sinnvoll und angebracht sein.

Aber das war ja nicht die Frage  Zwinkernd

Und selbst dann könnte ich mir nur in begründeten Ausnahmefällen eine Befragung der Nachbarn vorstellen. Aber der Rest wäre weiterhin Tabu, weil irrelevant.

Abu  
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line
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 24.03.2006 um 13:18:34
 
Hi Ayse,

bei unserer FZF (Marokko) wurde kein Interview durchgeführt. Mein Mann hat (so wie Deiner) beim Antrag-Abgeben einige Fragen beantwortet, die aber ok waren.
Auch ich wurde von der ABH nur zu einem kurzen Date eingeladen, bei dem ich nur gefragt wurde ob ich will dass mein Mann herkommt  Laut lachend . Das war's.

Es muss also bei Euch nicht gleich zum Schlimmsten kommen! Macht Euch also nicht verrückt und wartet erst mal ab.
Hier im Forum liest man oft krasse Sachen - die sind aber wirklich nicht der Regelfall.

Viel Glück,
line.
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missabel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 24.03.2006 um 15:11:02
 
hallo
allen danke ich hiermit
für eure antworten
Smiley Smiley Smiley
gruss missabel
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Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 25.03.2006 um 16:50:07
 
so, nun ist mein mann wieder zurück von der botschaft in ankara. inzwischen haben wir auch ausführlich über seinen tag dort gesprochen. also nochmal: papiere waren alle ok und vollständig. seine sachbearbeiterin war eine türkisch sprechende deutsche beamtin. sie hat ihn doch einiges gefragt, abwechselnd auf deutsch und türkisch. bei einigen deutschen fragen haben seine sprachkenntnisse nicht ausgereicht und er mußte sie bitten, diese fragen auf türkisch zu wiederholen. hoffe, das wird nicht negativ ausgelegt. aber behördendeutsch verstehen ja viele deutsche auch nicht!! er wurde u.a. gefragt, wer wem wann den heiratsantrag gemacht hat. das war ich und das hat mein mann auch ehrlich gesagt. nach einigen kurzen vorherigen beziehungen war ich mir bei ihm nämlich von anfang an sicher, das ist DER richtige, um nochmal das wagnis einer ehe einzugehen. man weiß ja nie, ob das nun schlau war, die wahrheit zu sagen. eine frau macht einem mann einen antrag!!  na egal... dann hat er auf befragen viele fotos vorgelegt und hat tatsächlich über 500 briefe mitgeschleppt (mit umschlägen wegen den poststempeln) die ich ihm wärend seiner haftzeit ins gefängnis geschickt habe. davon war die beamtin wohl sichtlich beeindruckt  Durchgedreht
alles in allem hat mein mann 5 stunden in der botschaft gesessen. in der zeit wurde etwas befragung gemacht, viele anrufe geführt -von denen mein mann leider kaum was verstanden hat- kopien angefertigt und faxe rausgeschickt. ich hoffe nur, daß dieser ganze mehrstündige aufwand etwas positives bedeutet. ich halte euch auf dem laufenden. viele liebe grüße und viel glück an alle anderen, die in ähnlicher situation sind
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