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neu-EU Werkstudentin - Krankenversicherung (Gelesen: 1.077 mal)
Zuzi
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Beiträge: 36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag neu-EU Werkstudentin - Krankenversicherung
22.03.2006 um 17:05:44
 
Hallo an alle,

ich hoffe unter den Nutzern findet sich jemand, der mir weiterhelfen kann.

Stichwortartig mein Problem - komme aus der Slowakei, studiere in München. Krankenversichert bin ich in der Slowakei, da dort auf meinen Namen ein Familienunternehmen registriert ist - d.h. ich MUSS dort Krankenversicherung zahlen. Da diese Versicherung auch hier in DE gilt, habe ich bis jetzt keine Not gesehen, mich auch hier zu versichern.

Jetzt aber fange ich als Werkstudentin an, werde jetzt in der vorlesungsfreien Zeit Vollzeit arbeiten (das mit 90/180 ist hier kein Thema, da mir sehr gut bekannt)... aber auch dann während des Semesters wir mein Lohn wahrscheinlich über 400EUR liegen.

Eine Dame bei der AOK hat jetzt gemeint, ab 400EUR MUSSTE ich mich auch hier in DE versichern, da ab diese Grenze Sozialversicherungspflicht besteht. Ich habe ja im Prinzip nichts gegen RentenV, aber KrankenV dann irgendwie "doppelt" zu bezahlen habe ich keine besondere Lust...

Hat jemand Ahnung ob diese Pflicht wirklich besteht, oder ob meine slowakische Versicherung hier wirklich "komplett" gilt und die deutschen Beiträge entfallen ???

Freue mich auf Tipps, Ratschläge und Antworten.
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daniggo
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Beiträge: 38

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch/slowakisch
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Antwort #1 - 23.03.2006 um 22:13:18
 
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf_Dateien/Merkblaetter/merkblaetter_ents...

schau mal in dieser pdf-datei, bzw. sonst auf der seite der dvka.

weil: was sorum gilt, gilt genauso andersrum. ob europarecht oder bilaterale abkommen...
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