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Hilfe! Weis jemand Rat? (Gelesen: 1.221 mal)
arbana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hilfe! Weis jemand Rat?
21.03.2006 um 09:48:55
 
....folgendes....ich habe mich beim Finanzamt zum gehobenen Dienst beworben,
bis jetzt ist alles super gelaufen, nun habe ich gerade einen Brief bekommen,

ich zitiere: "zur Vervollständigung der Bewerbungsunterlagen bitte ich um Zusendung einer Bestätigung des Rhein-Erft-Kreises, dass vor August 2006 die deutsche Staatsbürgerschaft erteilt wird."

Was mach ich denn jetzt?? Ich habe im Dezemeber 2005 die Entlassung aus dem mazedonischen Verbund erst beantragt, die Einbürgerungszusicherung von der BRD habe ich ja schon....

Aus Verzweifelung habe ich beim Finanzamt angerufen und denen meine Situation erklärt, wir haben uns darauf geinigt, dass ich in den Osterferien, ich mache gerade Abitur, sonst würde ich sofort rüberfliegen, nach Mazedonien fliege und alles Vorort regele...

Ich habe die Vermutung, dass meine Mühe um sonst sein wird....hat jemand einen besseren Rat, Anwalt einschalten...????

Liebe Grüße

Arbana

Telefonisch wäre ich auch zu erreichen, da ich drigend Hilfe brauche:
0177/8563987
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #1 - 21.03.2006 um 13:25:15
 
Schwierig. In einem ähnlichen Fall habe ich vor Jahren mal eine Einbürgerung bereits vor der Entlassung vollgezogen, nachdem der Entlassungsantrag nachweislich gestellt war. In dem Fall lag aber schon eine verbindliche Einstellungszusage der Behörde vor, es fehlte halt nur noch die deutsche Staatsangehörigkeit.
Ob das auch lediglich zur Vervollständigung der Bewerbungsunterlagen ausreicht, wage ich zu bezweifeln, aber fragen kann man die Einbürgerungsbehörde ja mal.
Ich würde dem Finanzamt die Situation schildern und eine Kopie der Einbürgerungszusicherung vorlegen. Einen Termin für die Einbürgerung kann auch die Einbürgerungsbehörde jedenfalls nicht zusagen, weil das ja von der ungewissen Dauer des Entlassungsverfahrens abhängt.
Evtl. kann man noch versuchen, die mazedonischen Behörden zu einer beschleunigten Bearbeitung zu bewegen.

Ein Anwalt dürfte hier auch nichts ausrichten können, da keinerlei Anspruch darauf besteht, die Einbürgerung vor der Entlassung zu vollziehen.
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