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Ausländer Namensänerung im Pass (Gelesen: 4.251 mal)
KURSAT
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21.03.2006 um 04:33:14
 
Hallo zusammen

habe folgenden fiktiven fall

person A türkischer staatsbürger mit unbefristeter aufenthaltserlaubnis,möchte gerne seine unrichtigen daten ,da 1975 nicht alles so genau genommmen wurde in den behörden in der türkei,per gerichtsurteil abändern lassen

folgendes wird geändert                         alter eintrag               neuer eintrag
                                   geburtsdatum    23.10.1975                 22.10.1975
                                   geburtsort          sefaa                          yerk
                                    vorname          musti                         kurst

diese daten werden aufgrund eines urteil eines gerichts in der türkei abgeändert.
person A bekommt einen neuen pass von einem tr konsulat,mit den neuenn daten

wie wird das bei den deutschen behörden gehandhabt
wie ist die weiter vorgehensweise
was für kosten kommen auf die person zu
wo muss diese person überall vorsprechen und seine neuen daten vorlegen
wie sieht es in bezug auf das rosa etikett aufenthaltserlaubnis aus,kriegt er es ohne weiteres in seinen neuen pass geklebt.
was passiert mit den alten daten wo werden sie evtl noch verwendet

danke im vorraus für eure hilfe
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ronny
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Antwort #1 - 21.03.2006 um 08:06:01
 
Gut ist ja nur fiktiv Zwinkernd

Zunächst wäre ein Gerichtsurteil erforderlich das mit einer Apostille versehen ist. Dieses wäre überall dort vorzulegen , wo der Name und die Daten bereits eingetragen woren sind (Meldeamt, Ausl.Behörde etc.)

Wurde der Name und der Rest bereits in ein deutsches Personenstandsbuch eingetragen (Beispiel Heiratsbuch etc.) dann wäre eine gerichtliche Berichtigung nach § 47 PStG erforderlich. In dem Fall würde ich mit der Änderung der übrigen Register warten, da die deutsche Urkunde dann erst mal vorrangig gilt.
Der Berichtigungsantrag wäre dort zu stellen, wo der Personenstandseintrag geführt wird (beim Beispiel Heiratsbuch am Ort der Eheschließung).

Die Berichtigung wird sicher im AZR erst mal mit vermerkt werden müssen weil sich die Identität ändert Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #2 - 21.03.2006 um 10:19:40
 
hallo ronny
danke für die schnelle beantwortung

da ich hier ziemlich neu bin ,frag ich mal lieber nach apostille heißt denk ich mal beglaubigung?oder?
reicht der neue türkische pass mit den geänderten daten nicht ,den man von dem türkischen konsulat in essen bekommt,als urkunde??

wenn man den pass dann in der ausländerbehöre vorlegt als orginal dokument,
würde man ohne weiteres seinen aufenthaltstitel wieder eingetragen bekommen im pass??

was ist den AZR?sorry das ich hier mal ganz doof frage,aber bin neu hier wie gesagt.
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tuyet
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Antwort #3 - 21.03.2006 um 10:26:16
 
AZR = Ausländerzentralregister

Der neue Pass wird sicher nicht reichen, sonst könnte ja jeder kommen mit irgendeinem Pass und sich da eine Aufenthaltsgenehmigung reinkleben lassen, wie soll man das denn dann nachprüfen.

Tuyet
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Antwort #4 - 21.03.2006 um 10:33:50
 
also tuyet ich glaube ich versteh dich nicht.

wir rden doch von einem orginal türkischen pass von einem generalkonsulat in essen nicht vom flohmarkt.
mit diesen pass weist man sich doch tag täglich aus.
dachte eigentlich bis jetzt das den deutschen behörden vertrauen in diese ausgestellten urkunden oder dokumente haben.
die türkischen behörden sagen doch auch nicht ich ruf mal in dortmund an bei der stadt umzu gucken ob der ausweis eines touristen echt ist,oder?


gruss kursat
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ronny
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Antwort #5 - 21.03.2006 um 10:37:46
 
Zitat:
reicht der neue türkische pass mit den geänderten daten nicht ,den man von dem türkischen konsulat in essen bekommt,als urkunde??


Nein, denn nach türkischem Recht ist hier ein Gerichtsurteil erforderlich. Und zumindest ich würde dieses auch sehen wollen. Zwinkernd

Apostille ist die inländische Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift auf einer Urkunde http://hcch.e-vision.nl/index_en.php?act=conventions.text&cid=41

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #6 - 21.03.2006 um 10:41:09
 
Ich meinte das so, das es mich irritieren würde, wenn du erst mit dem einen Pass kommst und dann kommst du auf einmal mit einem anderen Pass.
Mir ging es weniger um die Echtheit des Passes, als um die der Person  Zwinkernd
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Antwort #7 - 21.03.2006 um 10:43:23
 
hallo ronny

natürlich wird es ein gerichtsurteil geben

daraus resultiert das diedaten in der türkei abgeändert werden im zentralregister
das konsulat holt sich doch online die daten aus diesem zentralregister wo es diese neue daten bekommt.

dachte für die deutschen behörden reicht der pass(habe noch nie einen pass beglaubigen lassen)

ok weiss jetzt was apostile ist
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Antwort #8 - 21.03.2006 um 10:49:40
 
ja ist ja auch so tuyet

ich werde wenn ich denn zu abh gehe in der linken meinen entwerteten pass mit meinem bild meien alten  und dem aufenthaltstitel halten,und in der rechten den neuen pass mit den neuen daten und meinem bild .

wenn es denn sein muss mit apostille das alles mit rechten dingen zugeht.

und werde verlangen das ich das rosa ding was ja in meinem alten pass klebt,
jetzt in mein neuen kleben sollen

gruss

kursat
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